Günstige Reiseprothese – Jetzt clever sparen!
Unsere Reiseprothese ist die optimale Ergänzung für Ihren herausnehmbaren Zahnersatz. So sind Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Zahnprothese abgesichert.
Wir fertigen Ihre Reiseprothese günstig und perfekt -
als Sicherheit, für den Fall der Fälle.
Ihr kostenloses Infopaket enthält:
- Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
- 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
- Preisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen
*Preis inkl. 7 % MwSt. und Versand; zzgl. zahnärztliches Honorar
Berechnungsgrundlage Nordrhein, gültig seit 01.01.2024.
Kostenlos beantragen und 10 % Rabatt sichern!
Beantragen Sie noch heute Ihre persönliche Vorteilskarte und sichern Sie sich 10 % Rabatt auf unsere zahntechnischen Leistungen (exklusive Material und Versandkosten).
Was kostet eine Reiseprothese?
In Kombination mit einer Teleskopprothese oder als Ersatzprothese erhalten Sie bei uns die Reiseprothese für lediglich 99,- Euro (inkl. MwSt. und Versandkosten). Das Ersatzmodell ist jedoch keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden.
Eine Reiseprothese ist die perfekte Ergänzung bei herausnehmbaren Zahnersatz. So ist für Sie gewährleistet, dass Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihres Zahnersatzes immer versorgt sind.
Wenn Sie eine Teleskopprothese benötigen, können Sie bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt direkt eine Ersatz- oder Reiseprothese mitbestellen. Vielfach wird dazu eine Übergangsprothese umgearbeitet, oder das Provisorium kann nach der Fertigstellung des dauerhaften Zahnersatzes als Ersatzprothese behalten werden. Am günstigsten ist es immer, die Zweitprothese gleich zusammen mit der Erstprothese planen und anfertigen zu lassen. Auf Wunsch können Sie Ihre Reiseprothese aber auch separat über Ihre Zahnarztpraxis bei uns bestellen.
Fragen Sie unseren Patientenservice
Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie da. Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!
Anspruch auf Ersatzprothese?
Da die Reise- oder Ersatzprothese nicht medizinisch notwendig ist, kann sie nur als sog. „Wunsch- oder Verlangensleistung“ separat nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet werden.
Darum sollten Sie diese zusätzliche Leistung schon im Vorfeld mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt besprechen und die Herstellung der Zweitprothese, die meist nicht von der Kasse erstattet wird, schriftlich mit ihr bzw. ihm vereinbaren. Bei pflegebedürftigen Personen oder Menschen, die in Heimen wohnen kann nur ein gesetzlich bestellter Betreuer darüber entscheiden, ob eine Zweitprothese angefertigt wird.