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Was ist eine Zahnbrücke?

Zahnbrücken gehören zur Kategorie “festsitzender Zahnersatz”. Sie bestehen aus einem oder mehreren künstlichen Zähnen, die zwischen zwei Zahnkronen verankert sind. Die beiden äußeren Kronen einer Brücke sind immer hohl und werden auf die noch im Mund verbliebenen und vorher beschliffenen Zähne fest zementiert.

In der Mitte der Zahnbrücke befindet sich der Ersatz für die schon fehlenden Zähne, die von der Brücke ersetzt werden sollen: das Brückenglied oder Brückenzwischenglied.

In der Regel können bis zu 4 fehlende Zähne mit einer Brücke ersetzt werden. Die Nachbarzähne der Zahnlücke tragen die Brücke und werden als Brückenpfeiler oder Pfeilerzähne bezeichnet. Um die Brücke an den beiden Pfeilerzähnen zu verankern, muss die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt im ersten Schritt die betroffenen Zähne beschleifen, bevor diese überkront werden können.

Aus welchen Materialien werden Zahnbrücken gefertigt?

Abhängig vom Zahnstatus und Gebiss eines Patienten, der Position der Zahnlücke und der Anzahl der zu überbrückenden Zähne, kommen verschiedene Zahnbrücken-Arten zum Einsatz. Sie unterscheiden sich in ihrer Funktion, ihrem Aussehen und dem Material, aus dem sie gefertigt werden.

Vollgussbrücken bestehen beispielsweise vollständig aus Metall, eine Vollkeramikbrücke hingegen ausschließlich aus Keramik. Zudem gibt es weitere Zahnbrücken-Typen wie Klebebrücke (Adhäsivbrücken), Implantatbrücken, Freiendbrücken oder Geschiebebrücken, die wiederum aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden können, von Metall und Gold bis Zirkon. Sie können zudem eine Verblendung aus Keramik oder Kunststoff haben, um die natürliche Zahnfarbe und ein ästhetisches Erscheinungsbild zu erzeugen.

Zahnlücken: Warum Zahnbrücken so wichtig sind

Eine Zahnlücke ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch die Kau- und Sprechfunktion beeinträchtigen. Denn jeder Zahn erfüllt eine Funktion im Kiefer und sollte daher möglichst schnell ersetzt werden. Werden Zahnlücken nicht geschlossen, können gegenüberliegende Zähne aufgrund des fehlenden Kaudrucks in Richtung der Lücken wachsen und so selbst zunehmend an Stabilität einbüßen.

Auch die Nachbarzähne können mit der Zeit in die Zahnlücken kippen, was ebenfalls deren Halt im Kiefer vermindert und oft mit zusätzlichen Problemen wie Entzündungen des Zahnfleisches und Karies an den Zahnzwischenräumen verbunden ist. Um das zu verhindern, können mit festsitzenden Zahnbrücken aus Metall oder Keramik die Lücken geschlossen und so Folgeschäden vermieden werden. Sie können helfen, die Kau- und Sprechfunktion wiederherzustellen und das Verschieben der verbleibenden Zähne zu verhindern.  Und indem sie Lücken im Gebiss schließen, tragen Sie dazu bei, dass Sie in Zukunft wieder selbstbewusst und mit Freude lächeln.

Wie viel kostet eine Zahnbrücke?

Die Kosten für eine Zahnbrücke werden im Rahmen der Regelversorgung für gesetzliche Krankenversicherte bezuschusst. Die genaue Höhe der Kosten hängt dabei auch davon ab, wie viele Zähne ersetzt werden müssen sowie von der Zahnbrücken-Art und dem verwendeten Material.

Hinzu kommen zahnärztliches Honorar und Laborkosten. Auch entscheidend ist die Länge der Brücke, also wie viele Zähne die Brücke ersetzen soll. Die Krankenkasse zahlt dabei grundsätzlich einen befundorientierten Festzuschuss zur Regelversorgung, der bei finanziellen Härtefällen (z. B. Hartz IV) verdoppelt werden kann.

Wer eine höherwertige Versorgung (z. B. Vollkeramik statt metallischen Voll- oder Teilkronen) wünscht, erhält ebenfalls den Festzuschuss für die Regelversorgung, muss die darüber hinausgehenden Kosten jedoch privat übernehmen.

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Preisvergleich für Zahnbrücken

Da jede Zahnbrücke nach dem individuellen Befund gefertigt wird, kann nur Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt die Kosten genau einschätzen. Entscheidend für die Höhe der Kosten Ihrer neuen Zahnbrücke ist die Anzahl der zu ersetzenden Zähne sowie das Material aus dem der Zahnersatz gefertigt werden soll.

Haben Sie bereits einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbrücke vorliegen? Ist Ihnen der bereits erstellte Heil- und Kostenplan zu teuer?

Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für Ihre neue Brücke. Um dieses Verlgeichsangebot für Sie erstellen zu können, benötigen wir ein Bild Ihres vorliegenden Heil- und Kostenplans, damit wir wissen, was bei Ihnen geplant wurde.

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Regelversorgung

Wird eine Brücke von der Krankenkasse bezahlt?

Grundsätzlich zahlen Krankenkassen für Zahnbrücken, Zahnkronen oder Zahnprothesen einen festen Zuschuss. Dieser Krankenkassenzuschuss deckt rund die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab.  Die Regelversorgung ist die Basistherapie bei Zahnersatz. Wer andere Materialien für seinen Zahnersatz möchte, muss somit die Mehrkosten selbst bezahlen. Wird also eine höherwertige Versorgung gewünscht, etwa eine Brücke aus Vollkeramik, müssen die höheren Behandlungs- und Laborkosten aus eigener Tasche finanziert werden.

Die Regelversorgung und somit die Kosten für eine Brücke, werden davon bestimmt, ob sich die zu ersetzenden Zähne im sichtbaren oder im nicht sichtbaren Bereich befinden. Als "sichtbarer Bereich" werden immer die Frontzähne bezeichnet. Also die Zähne, die zu sehen sind, wenn man lächelt.

Der Seitenzahnbereich beginnt im Oberkiefer ab dem sechsten Zahn. Zum Seitenzahnbereich im Unterkiefer gehören alle Zähne ab dem fünften Zahn.

Im sichtbaren Bereich entspricht die Regelversorgung bei einer Zahnbrücke einer Teilverblendung. Der Zahnersatz ist dann vorne weiß beschichtet und auf der Rückseite silberfarben. Im Seitenzahnbereich ist eine komplett unverblendete Brücke die Regelversorgung.

Wenn Sie Fragen haben, welche Posten von der Krankenkasse übernommen werden, dann nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Dort erhalten Sie auch eine telefonische Beratung.

Eigenanteil

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnbrücke?

Es gibt Leistungen, die nicht zur Regelversorgung gehören und somit von Patientinnen und Patienten selbst übernommen werden müssen. Wenn Sie sich für eine Zahnbrücke entscheiden, die nicht unter die Regelversorgung fällt, dann ändert sich Ihr Krankenkassenzuschuss nicht.

Wie Sie den Eigenanteil berechnen können, zeigen wir Ihnen an einer Beispielrechnung auf unserer Webseite: Heil- und Kostenplan.

Diese Faktoren erhöhen den Eigenanteil und müssen von Patientinnen und Patienten selbst getragen werden:

  • eine Vollverblendung mit zahnfarbenen Schichten im sichtbaren als auch nicht sichtbaren Bereich
  • eine zahnfarbene Teilverblendung der Brücke im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich
  • verschiedene ästhetisch und materiell anspruchsvollere Materialien zur Fertigung der Brücke, die nicht von der Regelversorgung abgedeckt sind

Was den Eigentanteil erhöht und von Patientinnen und Patienten selbst getragen werden muss:

  • eine Vollverblendung mit zahnfarbenen Schichten im sichtbaren als auch nicht sichtbaren Bereich erhöht die Kosten
  • eine zahnfarbene Teilverblendung der Brücke im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich
  • verschiedene ästhetisch und materiell anspruchsvollere Materialien zur Fertigung der Brücke, die nicht von der Regelversorgung abgedeckt sind.

 

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Haltbarkeit

Haltbarkeit von Zahnbrücken

In der Regel wird eine hochwertige Zahnbrücke viele Jahre halten, sofern nicht Veränderungen im Kiefer oder Mundbereich (Zahnfleisch-Rückgang, Karies an den Pfeilerzähnen) die Haltbarkeit reduzieren. Zudem sind eine gute Mundhygiene und die regelmäßige Reinigung und Pflege der Brücke essentiell für die Haltbarkeit. 

Ein besonders hohes Risiko haben Raucher/-innen, daher sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen wichtig, damit die Brücke möglichst viele Jahre hält. Die Kontrolluntersuchungen sollten mindestens einmal jährlich wahrgenommen werden. So können Probleme direkt erkannt und behandelt werden.

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Behandlungsablauf bei einer Zahnbrücke

Eine Brücke kann einen Zahn oder mehrere fehlende Zähne ersetzen und in unterschiedlichen Materialausführungen gefertigt werden. Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, wie die Behandlung einer Brücke im Detail abläuft. Im Video zeigen wir Ihnen den Ablauf der Zahnersatz-Behandlung bei einer Brücke im Detail.

Wie der Behandlungsablauf bei einer Brücke abläuft, sehen Sie in unserem Video.
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Behandlungsschritte einer Zahnersatzbehandlung mit einer Brücke

Da Zahnersatz grundsätzlich in einem zahntechnischen Labor angefertigt und erst danach eingegliedert wird, ist die Behandlung bei einer Zahnbrücke immer mehrstufig:

  • Zunächst untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Patientin bzw. den Patienten und erstellt ggf. Röntgenaufnahmen, um sich einen Eindruck über die Situation im Kieferbereich zu verschaffen. Auf dieser Basis erfolgt die Einschätzung, welche Arten von Zahnersatz in Frage kommen.
  • Ist die Frage nach dem gewünschten Zahnersatz geklärt, erstellt die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für Sie, den Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen müssen. Das dauert in der Regel bis zu 6 Wochen, dann kann die eigentliche Behandlung beginnen.
  • Für eine Zahnbrücke werden in einer ersten Sitzung unter örtlicher Betäubung die Pfeilerzähne präpariert, d. h. sie werden rundum bis auf den Zahnfleisch-Rand abgeschliffen. Danach wird ein Abdruck oder digitaler Scan des Kiefers vorgenommen und die präparierten Zähne mit provisorischen Kronen aus Kunststoff versorgt, bis die Brücke im Dentallabor angefertigt wurde.
  • In einer zweiten Sitzung wird die Zahnbrücke von der Zahnärztin bzw. vom Zahnarzt eingesetzt und der Sitz und Halt auf den Pfeilerzähnen geprüft. Wenn alles optimal passt, wird die Zahnbrücke mit einem speziellen Zement verklebt. Danach ist die Lücke dauerhaft und haltbar geschlossen und kann wie die natürlichen Zähne belastet werden.
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Voraussetzungen für eine Zahnbrücke

Als Brückenpfeiler im Mund dienen die sogenannten Pfeiler- oder Ankerzähne, auf denen die Zahnbrücke befestigt wird. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine Brücke gehört also, dass die Zähne neben der Lücke ausreichend stabil sind, um als Pfeiler dienen zu können. Sind hier noch fest sitzende und tragfähige natürliche Zähne vorhanden, werden diese vom Zahnarzt beschliffen, überkront und mit der Brücke versorgt.

Nicht zur Befestigung von Zahnbrücken geeignet sind Nachbarzähne mit deutlichem Schiefstand oder solche, die bereits zu stark in die Lücke hineingewachsen bzw. Richtung Lücke gekippt sind. Unter anderem aus diesem Grund ist es wichtig, eine Lücke nicht zu lange unversorgt zu lassen, sondern möglichst schnell mit dem richtigen Zahnersatz zu schließen.

Sind keine natürlichen Pfeilerzähne mehr vorhanden, können diese auch durch Implantate ersetzt werden. Das Implantat wird als künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingepflanzt, wo es fest anwächst. Wenn es vollständig in den Knochen eingeheilt und voll belastbar ist, wird es mit Zahnersatz, der sogenannten Suprakonstruktion (Implantatbrücke), versehen und dient der geplanten festsitzenden Brücke als Pfeiler bzw. Brückenanker.

Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Video:

Gleichmäßige Verteilung der Kaukräfte

Die gesamte Brückenkonstruktion bewirkt eine starre Verbindung der Pfeilerzähne miteinander: Pfeilerzähne und Brückenglieder bilden eine Einheit, die nur zusammen funktioniert. Wird die Zahnbrücke beim Beißen und Kauen belastet, verteilen sich die dabei entstehenden Kräfte idealerweise gleichmäßig auf die Pfeilerzähne.

Diese ausgewogene Belastung von Trägerzähnen und Zahnersatz ist wichtig, damit kein Pfeiler zu stark beansprucht wird und sich vorzeitig abnutzt. Um die ideale Kraftverteilung zu erreichen, kann der Zahnarzt mehr als einen Zahn auf jeder Seite der Lücke zum Pfeilerzahn umfunktionieren.

Erlauben die Größe der Lücke, die Anzahl oder die Belastbarkeit der Pfeilerzähne keine stabile und sinnvolle Brückenkonstruktion, wird der Zahnarzt zu einer herausnehmbaren Prothese (Teilprothese) raten. Vor einer Versorgung mit Zahnimplantaten müssen die Verhältnisse im Kieferknochen geprüft werden – manchmal sind spezielle Maßnahmen zum Knochenaufbau vor dem Einsetzen der Implantate erforderlich.

Zahnbrücke oder Implantat?

Zahnbrücke oder Zahnimplantat: Vorteile und Nachteile

Eine Zahnlücke kann nicht nur durch eine Zahnbrücke geschlossen werden, sondern alternativ auch mit einem oder mehreren Implantaten. Hierbei handelt es sich um kleine Metall- oder Keramikstifte, die in den Kieferknochen eingesetzt werden und dort im Verlauf von mehreren Monaten einheilen. Ist das Implantat, das als künstliche Zahnwurzel fungiert, fest eingewachsen (was in der Regel zwischen vier und acht Monaten dauert, je nach Kiefer und Knochenstruktur), kann es in einem zweiten Behandlungsschritt mit einem Kronen- bzw. Brückenaufbau aus Gold, Nichtedelmetall oder Vollkeramik versorgt werden.

Die Vorteile von Implantaten im Vergleich zu klassischen Zahnbrücken liegen zum einen darin, dass durch die künstliche, im Kieferknochen eingewachsene Zahnwurzel der Knochen beim Kauen stimuliert wird, was dem Abbau von Knochenmasse im Kiefer entgegenwirkt. Zudem muss bei einem Implantat kein gesunder Zahn beschliffen werden, was zur Befestigung einer Brücke notwendig ist.

Ein Nachteil: Implantate stellen im Gegensatz zu Brücken keine Kassenleistung dar. Sie müssen also selbst finanziert werden. Nur der Zahnersatz auf dem Implantat, zum Beispiel eine Implantatbrücke, wird bezuschusst, allerdings auch hier wieder nur bezogen auf die Kosten der Regelversorgung. Zudem müssen Sie, anders als bei einer Brücke, länger auf die endgültige Versorgung warten und mehrere Monate Einschränkungen hinnehmen, etwa beim Kauen. Die Implantate werden während der Einheilzeit provisorisch versorgt.

Hier finden Sie weitere Arten von Brücken: