Zahnzusatzversicherungen - ein Rundumblick
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine freiwillige private Krankenversicherung, die als Ergänzung zur regulären Krankenversicherung gedacht ist. Sie übernimmt Kosten für die zahnärztliche Behandlung und für Zahnersatz, die der Patient ohne Zusatzversicherung aus eigener Tasche finanzieren müsste. Auf dem Markt sind mittlerweile zahlreiche Anbieter und Verträge vertreten, mit denen Patienten ihre Behandlungskosten beim Zahnarzt teilweise komplett, oft jedoch zumindest in Teilen durch die Zusatzversicherungen abdecken können.
Große Unterschiede bei den Leistungen
Einige Versicherungen bieten die komplette Übernahme aller Kosten für eine Zahnbehandlung, die meisten zahlen zumindest einen Zuschuss, der sich an der Höhe des Eigenanteils orientiert. Ebenso gibt es Anbieter, die damit werben, den Festzuschuss der Krankenkasse zu verdoppeln. Diese zahlen jedoch nichts, wenn es sich um Leistungen handelt, für die die gesetzliche Krankenkasse keinen Festzuschuss leistet.
Es gibt sogar vom selben Anbieter häufig mehrere Tarife, die sich in Leistungen und Kosten unterscheiden. Besonders günstig sind dann die sogenannten Grundtarife, die durch Wahlleistungen ergänzt werden können. Im günstigen Einstiegstarif werden dann nur für bestimmte Leistungen Zuzahlungen geleistet. Wer sich mehr Absicherung wünscht, muss einen besseren und damit teureren Vertrag wählen.
Zahnzusatzversicherungen gibt es sowohl von klassischen Versicherern und Anbietern privater Krankenversicherungsverträge als auch von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen. Oft arbeiten die Kassen dafür mit privaten Anbietern zusammen und offerieren ihren Mitgliedern dann besonders günstige Konditionen. Ein Vergleich ist daher unvermeidbar, wenn ein Vertrag ermittelt werden soll, bei dem Kosten und Leistungen in einem für den Versicherten sinnvollen Verhältnis stehen.
Lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind begrenzt und können nur in bestimmten, gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen (z. B. geringes Einkommen, besondere soziale Härten) erhöht werden. Doch selbst dann übernehmen die Krankenkassen höchstens die Kosten für die Grundversorgung, also beispielsweise eine Füllung aus Amalgam. Wer vor dem Gesetz nicht als Härtefall eingestuft wird, muss auch bei der Standardversorgung zahlen, denn die Krankenkassen übernehmen in diesem Fall höchstens 50 Prozent der Kosten, den Rest muss der Patient selber finanzieren.
Wer zudem eine bessere Versorgung mit Zahnersatz wünscht, muss für die entsprechenden Mehrkosten ebenfalls selber aufkommen – oder eben eine Zahnzusatzversicherung abschließen, durch die der Eigenanteil reduziert werden kann. Wenn Sie beispielsweise statt der Regelversorgung mit einer Klammerbrücke ein festsitzendes Implantat erwägen, erhalten Sie dafür von Ihrer Krankenversicherung den gleichen Eigenanteil. Allerdings ist die Gesamtrechnung deutlich höher, und damit auch der von Ihnen zu leistende Eigenanteil.
Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abschließen
Viele Zusatzversicherungen berechnen ihre Beiträge anhand des Eintrittsalters des Versicherten. Wer früher einsteigt, profitiert von günstigeren Konditionen bei gleichem Versicherungsschutz, kann also deutlich Beiträge sparen. Doch nicht nur deswegen lohnt sich ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer solchen Versicherung: In der Regel übernehmen die Versicherungen nämlich keine Behandlungskosten, die bereits zu Beginn der Versicherungszeit geplant oder erforderlich waren. Und viele Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren; dann sind z. B. im ersten Jahr nicht mehr als beispielsweise 500 Euro Zuschuss möglich, im zweiten Jahr 1.000 usw. Und der volle Versicherungsschutz ist erst nach einigen Jahren erreicht. Das ist notwendig, um die monatlichen Kosten für die Versicherung zu begrenzen und einen Missbrauch der Leistungen im Interesse aller Versicherten zu verhindern.
Dennoch lohnt sich auch für ältere Menschen der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung, denn neben Zahnersatz übernehmen die Versicherungen oft auch Kosten für Prophylaxebehandlungen oder die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt. Zwar sind dann die monatlichen Beiträge höher als bei jüngeren Versicherten, dennoch können auch im Alter teure Zahnbehandlungen erforderlich werden, die dann durch die Versicherung abgedeckt sind.
Achten Sie bei der Auswahl des passenden Vertrages genau auf die Konditionen. Dazu gehören neben dem monatlichen Beitrag die maximalen Leistungen und möglichen Leistungsausschlüsse. Optimal sind Zusatzversicherungen, die einen festen und möglichst hohen Anteil des Eigenanteils übernehmen und keine pauschale Obergrenze vorschreiben. Bezieht sich die Leistung hingegen nur auf den Krankenkassenzuschuss („wir verdoppeln Ihren Festzuschuss“), ist Vorsicht angezeigt, denn gerade bei hochwertigen und damit teuren Versorgungen müssen Sie dann dennoch den Großteil der Gesamtkosten übernehmen.
Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung?
Die Kosten für eine solche Zusatzversicherung hängen von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise:
· Anbieter
· Alter des Versicherten
· Zahnstatus
· Mindestlaufzeit des Vertrages
· Leistungssauschlüssen
Tarife für Erwachsene schlagen mit 30 bis 70 Euro im Monat zu Buche, günstige Einstiegstarife sind auch deutlich günstiger zu finden. Für Kinder werden etwa zwischen 15 und 25 Euro pro Monat fällig, achten Sie bei den Tarifen darauf, dass typische Leistungen wie eine Zahnspange möglichst komplett übernommen werden.
Viele Versicherte verlangen vorab eine zahnärztliche Untersuchung, um den aktuellen Zahnstatus zu ermitteln und zu bewerten. Dazu müssen Sie bei einem von der Versicherung benannten Zahnarzt vorstellig werden und sich untersuchen lassen. Der Zahnarzt informiert dann die Versicherung darüber, in welchem Zustand sich Ihre Zähne und das Zahnfleisch befinden und ob in absehbarer Zeit Behandlungen erforderlich oder wahrscheinlich sind.
Wem bereits Zähne im Mund fehlen, zahlt in der Regel pro fehlendem Zahn einen Zuschlag, ebenso Patienten mit einem höheren Risiko, etwa Parodontitis. Wer hingegen ein naturgesundes Gebiss vorweisen kann oder seine Zähne vollständig hat sanieren lassen, kann die Versicherungsprämie reduzieren, da hierdurch das Risiko der Versicherung sinkt.
Wenn Sie sich über die Kosten der verschiedenen Versicherungen und Tarife informieren wollen, können Sie die sogenannte Waizmann-Tabelle nutzen. Diese sondiert seit 2004 den Markt und vergleicht die Tarife, und das unabhängig, kompakt und auch für Versicherungslaien verständlich.
Zahlen Frauen mehr als Männer?
Vor einer Reform im Jahr 2012 mussten Frauen für die gleichen Versicherungsleistungen mehr im Monat bezahlen als Männer. Dies wurde von den Versicherungen damit begründet, dass Frauen häufiger kosmetische, prophylaktische oder alternative Behandlungen beim Zahnarzt durchführen lassen würden und insgesamt mehr Wert auf eine möglichst ästhetische und nachhaltige Versorgung legten. Allerdings wurde diese Ungleichbehandlung vom Gesetzgeber inzwischen verboten, so dass seit 2012 nur noch sogenannte Unisex-Verträge abgeschlossen werden dürfen, bei denen Frauen und Männer für die gleiche Versicherungsleistung den gleichen Beitrag leisten müssen.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Wenn Sie schon eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dennoch regelmäßig den Markt sondieren und prüfen, ob Ihre Zusatzversicherung auch heute noch gute Konditionen bietet. Denn der Markt vergrößert sich und sorgt damit für einen stärkeren Wettbewerb, der sich positiv auf die Beiträge und Leistungen auswirkt.
Doch auch ohne Anbieterwechsel kann es sich lohnen, den eigenen Vertrag kritisch zu durchleuchten und mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Denn gerade langjährige Bestandskunden können so beispielsweise zusätzliche Leistungen in den eigenen Vertrag aufnehmen lassen, etwa durch einen Wechsel in einen neueren und besseren Tarif. Ist das nicht möglich, bleibt Ihnen nur, die bestehende Versicherung zu kündigen und bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abzuschließen. Das lohnt sich jedoch auch nicht immer, sondern nur dann, wenn sowohl die Kosten als auch die Leistungen besser sind als im Altvertrag – und das am besten ab Vertragsbeginn.
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