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Zahnspange - Wann übernimmt die Krankenkasse?

Wenn durch eine erhebliche Zahnfehlstellung eine Zahnspange oder eine transparente Zahnkorrekturschiene erforderlich ist, sollten Eltern mit ihrem Nachwuchs eine kieferorthopädische Praxis aufsuchen. Eine Kieferorthopädin oder ein Kieferorthopäde untersucht den Kiefer genau, vermisst die Zähne und ihre Stellung zueinander und dokumentiert sämtliche Kieferanomalien wie Engstand, Durchbruchstörungen, Platzmangel oder zu wenig ausgebildete Zähne. Das ist wichtig, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht für jede Zahnfehlstellung die Behandlung mit einer Zahnspange.

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Der Behandlungsgrad ist entscheidend

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2002 ist die Kostenübernahme von kieferorthopädischen Leistungen nur noch dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen einen Behandlungsgrad von 3, 4 oder der höchsten Einstufung 5 hat. Menschen mit den Behandlungsgraden 1 und 2 fallen hingegen nicht unter die Leistungspflicht der Krankenkasse. Wenn bei ihnen eine Zahnspange gewünscht ist, muss diese privat bezahlt werden oder durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt sein.

Um eine Zahnspange als Kassenleistung zu erhalten, muss eine „erhebliche Beeinträchtigung“ das Beißen, Kauen, Sprechen, Atmen erschweren oder der Mundschluss oder die Gelenkfunktion gestört sein. Auch wenn diese Beeinträchtigungen noch nicht eingetreten sind, aber unbehandelt wahrscheinlich oder sicher eintreten werden, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.

Sollten beispielsweise zwei Frontzähne mehr als drei Millimeter zueinander schief stehen oder ein Überbiss von mehr als sechs Millimetern vorhanden sein, gilt das bereits als erhebliche Beeinträchtigung. Für die Entscheidung der Krankenkasse zählt übrigens die Fehlstellung mit dem höchsten diagnostizierten Behandlungsbedarf.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Kasse nur noch bei schweren Kieferanomalien, die „ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert“.

 

© Kalcutta - shutterstock.com

Was kostet eine Zahnspange?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann sich, je nach Schwere der Fehlstellung, über mehrere Jahre dehnen. Dementsprechend unterschiedlich können die Kosten für diese Behandlung ausfallen. Was die Kosten einer Zahnspange angeht, hängen auch diese vom jeweiligen Einzelfall ab. Generell sind lose Zahnspangen deutlich günstiger als eine fest im Mund verankerte, wobei es auch hier deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen und Ausführungen gibt.

Aufgrund der langwierigen Behandlung und der anspruchsvollen technischen Umsetzung kann eine Zahnspange während der gesamten Behandlungsdauer leicht mehrere tausende Euro an Kosten verursachen. Gesetzlich versicherte Personen haben zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung, allerdings ist dieses mit verschiedenen Bedingungen verknüpft.

Zum einen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur für die Kosten einer Behandlung aufkommen, die „wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig“ ist. Das entspricht bei einer Zahnspange einer Versorgung mit einfachen Brackets aus Edelstahl sowie Stahlbögen, die mit elastischen Gummis befestigt werden. Diese Versorgung ist robust, allerdings auch auffällig und zudem schwer zu reinigen, sodass die regelmäßige Mundhygiene anspruchsvoller wird.

Zum anderen müssen Patientinnen und Patienten bei einer losen Zahnspange aktiv mitarbeiten und die Zahnspange regelmäßig tragen, um den gewünschten Behandlungserfolg zu erreichen. Aus diesem Grund übernimmt die Krankenkasse für das erste Kind bis 18 Jahren zunächst nur 80 Prozent der Behandlungskosten, die Eltern müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent selber aufbringen und per Privatrechnung begleichen. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erhalten sie von der Ärztin bzw. dem Arzt eine Abschlussbescheinigung. Diese kann im Original bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die restlichen 20 Prozent der Behandlungskosten erstattet zu bekommen.

Übrigens reduziert sich der Eigenanteil der Eltern bei Geschwisterkindern unter 18 Jahren auf 10 Prozent, die Erstattungsmodalitäten bleiben jedoch unverändert.

Alternativen zur Zahnspange: Zahnkorrekturschienen

Bei festen Zahnspangen gibt es sehr wohl bessere im Sinne von ästhetisch unauffälligeren und zahnschonenderen Alternativen. So können statt Metall- Keramikbrackets eingesetzt werden, diese sind optisch deutlich unauffälliger als die Standardvariante und lassen sich zudem besser reinigen und sauber halten. Allerdings sind sie nicht nur etwas weniger robust als metallene Brackets, die Mehrkosten müssen die Eltern leider komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Das gilt auch für selbstligierende Zahnspangen, die aus Metall und Kunststoff gefertigt werden. Jedoch kann sich die Investition lohnen, denn die auch Speedbrackets genannten Zahnspangen versprechen eine um bis zu 50 Prozent kürzere Tragezeit und geringere Schmerzen beim Tragen.

Eher für erwachsene Patienten geeignet sind innen liegende Zahnspangen, die nahezu komplett unsichtbar sind. Die Brackets werden individuell für jeden Zahn angefertigt, ebenso die Drähte, mit denen die Zähne bewegt werden. Auch damit ist eine schnellere Behandlung möglich, allerdings können die Brackets in der Anfangszeit das Sprechen beeinflussen.

Eine echte Alternative zu den auffälligen Zahnspangen sind Zahnkorrekturschienen (so genannte Aligner) aus Kunststoff. Zahnkorrekturschienen sind nahezu unsichtbare Zahnschienen aus einem stabilen Kunststoff, die nicht an den Zähnen befestigt werden. Sie werden im Laufe der Behandlung mehrfach individuell neu angefertigt, um gezielte Veränderungen der Zähne zu ermöglichen. Durch ihre Unauffälligkeit eignen sich Zahnkorrekturschienen auch sehr gut für Erwachsene und haben den weiteren den Vorteil, dass sie zum Essen und Zähneputzen einfach herausgenommen werden können.

Gibt es Möglichkeiten, die zusätzlichen Kosten zu begrenzen?

Wenn eine höherwertige Versorgung als von der Kasse bezahlt wird, gewünscht ist, kann eine Zahnzusatzversicherung für die Mehrkosten aufkommen. Die lohnt sich nicht unbedingt nur wegen Zahnfehlstellungen, sondern generell für jede und jeden, da gesetzlich versicherte Personen sich damit vor hohen Kosten bei Zahnbehandlungen aller Art schützen können.

Allerdings übernehmen nur wenige Zahnzusatzversicherungen die Kosten für eine Zahnspange ganz oder teilweise. Denn die Versicherungen leisten nur für solche Behandlungen, deren Diagnose erst nach Abschluss der Versicherung erfolgt. Bei einem Erwachsenen ist es allerdings relativ unwahrscheinlich, dass eine Zahnfehlstellung nicht bereits früher diagnostiziert wurde, sodass der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits eingetreten war.

Eine gute Übersicht über die verschiedenen Anbieter und Tarife bietet die Waizmanntabelle im Internet. Seit 1995 vergleicht das Portal Zahnzusatzversicherungen in Deutschland und greift darauf auf mehr als 190 Zahntarife zurück. Denn anders als bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich die Leistungen der privaten Zusatzversicherungen erheblich voneinander, sodass es sich lohnt, einen Vergleich zu machen und sich eine möglichst günstige und dennoch leistungsstarke Zusatzversicherung herauszusuchen.


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