Zahnspange bei Kindern: Ist sie wirklich notwendig oder nicht?
Eine Zahnspange bei Kindern kann bei vielen Verformungen oder Fehlstellungen des Gebisses verordnet werden. Viele Eltern hören schon während der Grundschulzeit vom (Schul-)Zahnarzt, ihr Kind benötige eine Zahnspange, etwa wegen eines Überbisses, zur Korrektur von schiefen Zähnen oder zum Weiten des Kiefers, damit alle bleibenden Zähne später genug Platz haben.
Zahnspangen bei Kindern: Wie früh sollte man damit anfangen?
Zahnärzte und Kieferorthopäden verdienen auch an Zahnspangen, die medizinisch nicht notwendig sind und nur Schönheitsfehler korrigieren sollen, etwa weit auseinanderstehende oder leicht schiefe Frontzähne. Und das ist auch völlig in Ordnung für ältere Jugendliche oder Erwachsene, die sich u. a. darüber im Klaren sind, was das Tragen einer Zahnspange für die Zahnreinigung und Mundhygiene bedeutet, wie lange die Brackets im Mund bleiben und wie oft sie nachgestellt werden müssen. Kinder im Grundschulalter können die langfristigen Konsequenzen dagegen oft nicht einschätzen.
Anfangs sehen viele die Sache noch als Spiel an, doch wenn die Spange dann später regelmäßig oder dauernd getragen und immer wieder nachgestellt werden muss, verlieren viele die Motivation, leiden darunter oder rebellieren. Eine regelmäßige bzw. ausreichend lange Tragezeit (z. B. 16 Stunden täglich) ist jedoch auch bei Kinderzahnspangen wesentlich für den Behandlungserfolg.
Dazu kommt, dass Patienten bzw. Eltern oft nicht hinreichend vom Kieferorthopäden über mögliche Risiken der Zahnspange aufgeklärt werden. Vor allem Brackets können unerwünschte Nebenwirkungen auslösen, wie etwa Zahnfleischentzündungen und Karies, weil das Zähneputzen durch die Spange erschwert wird, oder Zahnschmelzschäden, die nach dem Entfernen der Brackets repariert werden müssen.
Zahnspangen zur Prophylaxe von Zahnkrankheiten: Theorie und Praxis
Laut den Empfehlungen des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden sollen auch die Kinderärzte bei den Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren auf Zahn- und Kieferfehlstellungen untersuchen und die kleinen Patienten zum Facharzt bzw. Kieferorthopäden überweisen, wenn sie etwas Auffälliges entdecken. Bei starken Fehlstellungen wird dann meist eine frühe Korrektur bzw. die erste lose Zahnspange empfohlen, um späteren Problemen wie Funktionsstörungen, Zahnkrankheiten und Zahnproblemen vorzubeugen.
Allerdings konnte der Nutzen dieser Screening-Untersuchungen bei (Klein‑)Kindern, z. B. für die Kariesprophylaxe, bisher ebenfalls nicht wissenschaftlich bestätigt werden. Wird keine Spange getragen, und später treten Probleme auf, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass sich diese durch eine Gebisskorrektur hätten verhindern oder abschwächen lassen. Es gibt auch keine Zahlen bzw. Statistiken, die belegen, dass Kinder, die Zahnspangen getragen haben, als Erwachsene gesündere Zähne haben.
Wenn Sie als Eltern unsicher sind, ob Ihr Kind die Zahnspange wirklich braucht, informieren Sie sich ausführlich und zögern Sie auch nicht, im Zweifelsfall eine zweite Meinung von einem anderen (Fach-)Arzt einzuholen. Sie können sich auch an den zahnmedizinischen Beratungsdienst Ihrer Krankenkasse oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Wann werden Zahnspangen bei Kindern von der Krankenkasse bezahlt?
In den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind unterschiedlich schwere Fehlstellungen in fünf Kategorien aufgelistet:
-KIG 1: Leichte Fehlstellungen, die ästhetisch korrigiert werden können. Die kosmetische Korrektur ist jedoch keine Kassenleistung: Der Patient muss die Behandlung komplett aus eigener Tasche bezahlen oder eine entsprechende Zahnzusatzversicherung haben.
-KIG 2: Leichte Fehlstellungen, die medizinisch korrigiert werden können, aber nicht behandlungsbedürftig sind. Auch hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für eine Zahnspange bzw. Korrektur.
-KIG 3-5: Stärker bis sehr stark ausgeprägte Fehlstellungen, die medizinisch korrigiert werden müssen. Bei diesen Schweregraden sind alle medizinisch notwendigen Leistungen Kassenleistungen. Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden von der gesetzlichen Krankenkasse voll bezahlt. Erwachsene bekommen einen Festzuschuss zu den kieferorthopädischen Leistungen.
Die Kostenübernahme hat jedoch ihre Tücken: Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen Zahnspangen bei Kindern mit Fehlstellungen der KIG 3-5 voll bezahlen, müssen die Eltern zunächst ein Fünftel der Kosten selbst aufbringen. Diese 20 Prozent werden von der Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.
Außerdem übernehmen die Kassen auch bei Zahnspangen nur die Kosten für die wirtschaftlichste medizinisch notwendige Versorgung. Über die Regelversorgung hinausgehende Wunsch- bzw. Mehrleistungen vom Kieferorthopäden werden separat abgerechnet und müssen privat bezahlt werden. Zu diesen privaten Mehr- oder Sonderleistungen gehören etwa:
-höherwertige Materialien, z. B. Brackets aus Keramik, Gold oder Spezialkunststoff, die das Kariesrisiko reduzieren,
-dünnere Drähte oder Plättchen (z. B. zur besseren Reinigung und für mehr Tragekomfort),
-unsichtbare Zahnspangen,
-Lingualtechnik sowie
-Besondere Behandlungen wie Bracketumfeldversiegelung, professionelle Zahnreinigung oder funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen.
Gerade weil Brackets meist jahrelang getragen werden und viele Eltern für ihre Kinder auch das bestmögliche und schönste Modell wünschen, kann an Gesamtkosten für die Zahnspange trotz Kassenleistungen einiges zusammenkommen. Wer den Eigenanteil durch eine Extraversicherung senken will, sollte vorher mehrere Zahnzusatzversicherungen vergleichen und deren Leistungen rund um Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen genau unter die Lupe nehmen, damit sich der Abschluss unterm Strich tatsächlich lohnt.
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