Zahnersatz-Kosten reduzieren mit dem Bonusheft
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Zuge der Gesundheitsreform erneut angepasst worden, zuletzt zum 1. Januar 2005. Seit diesem Termin müssen Patienten mehr Eigenverantwortung für ihre Zahngesundheit und eventuellen Zahnersatz übernehmen – im Sinne von höheren Eigenleistungen. Denn mit Inkrafttreten der Reform wurden sogenannte befundbezogene Festzuschüsse verabschiedet, die eindeutig regeln, bei welchem Befund des Zahnarztes welche Regelversorgung zum Tragen kommt und mit einem Festzuschuss von der Krankenkasse mitfinanziert wird. Der Gesetzgeber hat je möglichem Befund eine Regelversorgung festgelegt, deren Kosten zu rund 50 Prozent übernommen werden. In dieser Regelversorgung sind sowohl das zahnärztliche Honorar als auch die Laborkosten enthalten, allerdings orientieren sich die Zuschüsse nicht am jeweiligen Einzelfall, sondern an statistisch ermittelten Durchschnittswerten einer vergleichbaren Behandlung. Damit wird der bereits 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeschlagene Weg der stärkeren Eigenverantwortung der Patienten fortgesetzt. Ebenfalls seit 1989 gibt es das sogenannte Bonusheft, das Patienten bei ihrem Zahnarzt kostenlos erhalten und in dem sie ihre mindestens einmal jährlich stattfindenden Besuche beim Zahnarzt dokumentieren lassen können.
Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt lohnen sich
Das Bonusheft soll Patienten auch finanziell motivieren, sich regelmäßig zahnärztlich untersuchen zu lassen, denn ein lückenlos gefülltes Bonusheft zahlt sich in Form von höheren Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz aus: Wer nachweisen kann, in den letzten fünf Jahren regelmäßig (also mindestens 1 x pro Jahr) beim Zahnarzt gewesen zu sein, erhält 20 Prozent mehr Festzuschuss, die absolute Höhe steigt also von 50 auf 60 Prozent an. Und wer mindestens 10 Jahre in Folge regelmäßig seine Zähne beim Zahnarzt untersuchen lässt, erhält sogar 30 Prozent höhere Zuschüsse oder 65 Prozent Kassenzuschuss. Ab Oktober 2020 gibt es für Zahnersatz von der Kasse mehr Zuschuss - nämlich 60% statt 50% und mit Bonusheft sogar bis zu 75%.
Das Bonusheft ist bereits für Kinder ab 12 Jahren vorgeschrieben. Diese müssen jedoch bis zu ihrem 17. Lebensjahr mindestens 2 x pro Jahr zur zahnärztlichen Untersuchung, um in den Genuss des Bonus zu gelangen, danach reicht ein Besuch pro Jahr. Das Bonusheft wird in der Regel beim ersten Besuch in der Praxis ausgehändigt und sollte dann wie ein Impfpass oder andere wichtige Dokumente von den Eltern verwahrt und regelmäßig bei den Vorsorgeuntersuchungen vorgelegt werden. Mit einem Bonusheft ohne Lücken kann der Eigenanteil an einer Zahnbehandlung also im besten Fall auf rund 1/3 der Kosten der Regelversorgung gesenkt werden. Allerdings stellt die Regelversorgung nicht unbedingt die aus Sicht des Patienten oder Zahnarztes optimale Versorgung dar. Wer höherwertigen Zahnersatz wünscht, beispielsweise aus rundum verblendetem Edelmetall, muss für die höheren Kosten selber aufkommen. Unabhängig von dem tatsächlich eingesetzten Zahnersatz erhält der Patient immer nur den Zuschuss zur gesetzlich definierten Regelversorgung – und muss die restlichen Zahnersatz-Kosten aus eigener Tasche zahlen. Wer also höherwertigen Zahnersatz wünscht, kann diesen erhalten, seine Krankenkasse beteiligt sich dennoch nur mit einem vorher feststehenden Betrag an den Kosten für Material, Labor und Zahnarzthonorar. Es gilt auch hier bei den Kosten für Zahnersatz: Bonusheft erhöht den Zuschuss und senkt den Eigenanteil. Bei Härtefällen, in denen das Einkommen des Versicherten bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Patienten bei entsprechenden Nachweisen den doppelten Festzuschuss (maximal 100 Prozent), allerdings wieder nur bezogen auf die Regelversorgung. Wer mehr will, muss auch hier den Rest aus eigenen Mitteln finanzieren – oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die sich an den nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten beteiligt, allerdings mit monatlichen Kosten verbunden ist.
Lücken im Bonusheft zu schließen senkt die Zahnersatz-Kosten
Wer sein Bonusheft nicht bei jedem Zahnarztbesuch vorlegt, erhält auch keinen Stempel der Praxis und kann damit seine regelmäßigen Besuche nicht nachweisen. Daher sollte bei jedem Besuch das Bonusheft dabei sein, um den Besuch dokumentieren zu lassen. Fehlen Besuche, können diese auch nach Jahren problemlos nachgetragen werden, denn die Praxen müssen Patientendaten mindestens für drei Jahre aufbewahren. Die meisten archivieren sie sogar noch länger und können so auch lange zurückliegende Besuche noch nachtragen. Jeder Patient hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Dokumentation, die als Serviceleistung der Praxis auch rückwirkend für Besuche in der Vergangenheit erfolgen kann.
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- Häufig gestellte Fragen
24. November 2016
Guten Morgen!
Unser Patientenservice sendet Ihnen gerne per E-Mail Adressen von Zahnärzten, die auf Angstpatienten spezialisiert sind. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie gerne unseren Patientenservice unter der kostenlosen Rufnummer: 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
24. November 2016
Hallo, habe Angst vor Zahnarzt und abdrücke können Sie mir ein zahnarzt bei mir in der nähe sagen PLZ 47509
10. November 2016
Servus w.,
das Bonusheft bekommst du beim Zahnarzt.
Gruß Gudrun
10. November 2016
hallo, ich bin bei der AOK versichert, von wem erhalte ich ein sog. Zahnarzt Bonusheft
vielen dank
w oberfeld