Zahnarztbesuch im Ausland
Wer im Urlaub unter Zahnschmerzen leidet, hat oft keine andere Wahl, als einen Zahnarzt im Ausland aufzusuchen und sich von diesem behandeln zu lassen. Wenn auch das Vorgehen bei Behandlung in der Regel vergleichbar ist mit dem eines deutschen Zahnarztes, müssen Patienten dennoch einige Besonderheiten beachten, wenn sie einen im Ausland niedergelassenen Zahnarzt aufsuchen.
Abrechnung erfolgt zunächst als Selbstzahler
Grundsätzlich müssen Patienten die Kosten für Zahnarztbesuch und –Behandlung zunächst selber bezahlen. Die quittierte Rechnung kann dann bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden, die nach Prüfung den Kassenanteil direkt an den Patienten überweist. Patienten können die neue Auslands-Chipkarte European Health Insurance Card (EHIC) nutzen, sofern mit dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Andernfalls muss man sich vor Antritt der Reise einen Anspruchsausweis oder den E-112 Auslandskrankenschein von der Krankenkasse ausstellen lassen, um einen Zahnarzt im Ausland aufsuchen zu können. Ob eine – ganz- oder teilweise – Kostenübernahme der verbleibenden Zahnarzt- und Laborkosten durch eine Zahnzusatzversicherung möglich ist, sollten Versicherte direkt dort erfragen.
Um die entstehenden Kosten einschätzen und vergleichen zu können, sollten Patienten auf einen in Deutsch abgefassten Kostenvoranschlag bestehen, in dem auch die Garantie- und Gewährleistungsansprüchedokumentiert werden. Bei größeren Eingriffen kann es zudem notwendig sein, eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben, auch diese muss in deutscher Übersetzung vorliegen und sollte genau durchgelesen werden, um sich über mögliche Risiken des geplanten Eingriffs zu informieren.
Nicht nur die Sprachbarriere ist ein Problem
Generell sollten Patienten vor einer Auslandsbehandlung abwägen, ob sie bereit sind, die möglichen Risiken auf sich zu nehmen. Bei einer Zahnbehandlung kann es zu Komplikationen kommen, eine kostenfreie Nachbesserung, auf die Patienten zwei Jahre nach Behandlung ein Anrecht haben, setzt allerdings voraus, dass wieder der Zahnarzt im Ausland aufgesucht wird, hierdurch entstehen zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten. Soll hingegen die Nacharbeit von einem deutschen Zahnarzt vorgenommen werden, ist dieses nicht von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt, Patienten müssen also damit rechnen, die Kosten für die Behandlung aus eigener Tasche finanzieren zu müssen.
Und auch die Verständigung ist im Ausland nicht immer einfach, wer daher nicht der Landessprache mächtig ist, sollte einen Zahnarzt finden, der gut Deutsch spricht – oder einen Dolmetscher mitnehmen. Denn sowohl Behandler wie auch Patient sollten sich problemlos über Symptomatik, Behandlung und die Ängste des Patienten unterhalten können.
Ihr kostenloses Infopaket enhält:
- Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
- 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
- Preisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen