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  • Zahnersatz

Wie viel zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Natürlich wäre es schön, wenn jeder Zahnersatz der Krankenkasse einfach komplett in Rechnung gestellt werden könnte. Dann bräuchten sich Patient*innen mit durchschnittlichem oder geringerem Einkommen bei Problemen mit den Zähnen keine Gedanken machen. Sie müssten nicht lange rechnen, Kosten vergleichen und sich überlegen, woher sie günstigen Zahnersatz bekommen, der trotzdem schön aussieht, gesund ist und sich gut anfühlt. Jede*r Kassenpatient*in könnte sich die beste Zahnbehandlung und den optimalen Zahnersatz für den jeweiligen Befund leisten, und es wäre nicht mehr möglich, aus dem Zahnstatus bzw. der Zahnversorgung eines Menschen auf dessen Einkommen zu schließen.

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Leider wird diese Vorstellung wohl weiterhin ein Wunschtraum bleiben, denn bei Zahnersatz hat die Krankenkasse nicht nur das Wohl der Patient*innen, sondern auch ihre eigenen Kosten im Blick. Nicht die ideale, sondern eine ausreichende Versorgung wird angestrebt – und wie die im Einzelfall aussehen kann, ist im Leistungskatalog der Krankenversicherung festgeschrieben.

Selbst wer sich für die Regelversorgung entscheidet, also für den Zahnersatz, den die Krankenkasse bei seinem Befund als Standardlösung vorsieht, bekommt nicht die komplette Zahnbehandlung bezahlt, sondern lediglich die Hälfte davon. Dieser sogenannte Festzuschuss hängt nicht von der Art des Zahnersatzes, sondern vom zahnärztlichen Befund ab. Das bedeutet: Wer etwas anderes als die Regelleistung der Krankenkasse will, kann das natürlich ebenfalls bekommen – allerdings bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse gleich, nur der Eigenanteil der Patient*innen erhöht sich.

Was tun wenn man Zahnersatz nicht bezahlen kann?

Da die Krankenkasse immer nur die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung übernimmt, muss die andere Hälfte von Patientinnen und Patienten übernommen werden. Für Menschen mit geringem oder gar keinem festen Einkommen kann allerdings schon der Eigenanteil eine nicht zumutbare finanzielle Belastung darstellen. Damit sie sich die fällige Zahnkrone, Brücke oder Zahnprothese trotzdem anfertigen lassen können, greift hier die sogenannte Härtefallregelung bei Zahnersatz: Die Krankenkasse bezahlt in Härtefällen den doppelten Festzuschuss und übernimmt somit die kompletten Kosten für die Regelversorgung.

Auch dabei gilt wieder: Ob Patient*innen später den vorgesehenen Zahnersatz oder eine Alternative wählen, beeinflusst nicht die Höhe des Festzuschusses. Der zugrunde liegende Zahnarztbefund wird im Heil- und Kostenplan festgehalten. Daraus können Patient*innen und die Krankenversicherung ersehen, wie die Diagnose und die empfohlene Zahnbehandlung aussehen und welche Zahnarzt-, Material- und Laborkosten dabei zu erwarten sind.

Wie liest man einen Heil- und Kostenplan?

Laien tun sich in der Regel schwer damit, einen zahnärztlichen Heil- und Kostenplan zu lesen und zu verstehen. Auf unserer Website finden Sie zu diesem Thema eine komplette Seite, die Ihnen die Kürzel erklärt und zeigt, wie sich der Eigenanteil für Zahnersatz errechnet.

Alle Informationen zum Heil- und Kostenplan, finden Sie hier.

Zahlt die Krankenkasse auch für Zahnersatz aus dem Ausland oder Implantaten?

Wo der neue Zahnersatz hergestellt wird, spielt für die Krankenkasse keine Rolle – sie orientiert sich bei der Abrechnung nur am Heil- und Kostenplan und gegebenenfalls am Bonusheft und weiteren eingereichten Dokumenten, etwa einer Bescheinigung über Sozialleistungen oder die Bestätigung der Härtefallregelung. Implantate sind meist besser, aber auch teurer als die Regelversorgung. Jedoch wird auch bei einer Implantatversorgung nur der Festzuschuss übernommen.

Grundsätzlich ist es also auch einem Geringverdiener möglich, seine Wunschversorgung zu realisieren. Es geht vor allem darum, den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten und trotzdem den bestmöglichen Zahnersatz zu bekommen. Hier haben sich durch die Möglichkeit, günstigen Zahnersatz aus dem Ausland zu beziehen und diesen in Deutschland einsetzen zu lassen, viele neue Wege eröffnet, die sowohl von Zahnärztinnen und Zahnärzten als auch von Patient*innen aller Einkommensstufen immer stärker genutzt werden.


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1 Kommentare

Manu

11. Oktober 2017

Es heißt doch die Zähne sind die Seele des Menschen. Die Krankenkasse sollte deshalb die kompletten Kosten was Zahnersatz und sonstiges betrifft übernehmen.