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Wer zahlt Zahnersatz bei Grundsicherung?

Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, hat in Deutschland Anspruch auf die gesetzliche Grundsicherung. Doch welche Kosten werden für Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich übernommen? Wenn jemand ein sehr geringes Einkommen hat, kann die Härtefallregelung bei Zahnersatz greifen. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich. Anspruch haben neben Menschen mit geringem Einkommen auch Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung im Alter und BAföG.

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Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Grundsicherung ist unterteilt in die Sozialhilfe gemäß SGB XII und die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II, die jeweils aus Steuergeldern finanziert werden. Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erhält Leistungen der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), Arbeitslosengeld II (bekannter als Hartz IV) oder Sozialgeld und kann somit sich und seine Familie finanziell absichern. Aufgrund der niedrigen Höhe der Grundsicherung sind die Empfängerinnen und Empfänger jedoch nicht in der Lage, höhere finanzielle Belastungen zu tragen.

Solche Belastungen können beispielsweise die Kosten für Krankheiten oder medizinische Behandlungen sein. So erhalten gesetzlich versicherte Personen etwa bei Zahnbehandlungen seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2005 einen Festzuschuss für Zahnersatz, der sich an den Kosten für die befundbezogene Regelversorgung ausrichtet und jedes Jahr neu berechnet wird. Seit Oktober 2020 bekommen gesetzlich krankenversicherte Personen für Zahnersatz mehr Geld von der Krankenkasse. Der so genannte Festzuschuss wurde von 50 auf 60 Prozent erhöht.

Da dieser Eigenanteil für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung eine unzumutbare finanzielle Härte darstellt, hat der Gesetzgeber entschieden, dass auf Antrag eine Härtefallregelung zur Anwendung kommen kann. Wenn das monatliche Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, gilt der Betroffene als Härtefall und erhält dann den doppelten Zuschuss von der Krankenkasse. Die Regelversorgung ist damit für diese Personengruppe kostenlos. Allerdings bedeutet Zahnersatz bei Grundsicherung eben auch, dass nur die Regelversorgung übernommen wird. Wer eine höherwertige Zahnersatz-Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen.

Übrigens gilt die Härtefallregelung nicht nur bei Menschen die Leistungen der Grundsicherung, sondern generell bei allen Geringverdienern. Zudem gibt es die Möglichkeit, bei einem geringfügig höheren Einkommen den Festzuschuss der Krankenkasse zu erhöhen. In diesem Fall gibt es zwar nicht den vollen Zuschuss, doch zumindest einen höheren als bei Normalverdienern.

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Ohne Härtefallantrag kein höherer Zuschuss bei Zahnersatz

Ob Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen der Grundsicherung oder Geringverdiener: Wer den höheren Festzuschuss der Krankenkasse erhalten möchte, muss die Regeln kennen und beachten. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt legt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten die Behandlung und deren einzelne Maßnahmen fest und ist auch verpflichtet über die Regelversorgung zu informieren. Wer keine höherwertige Zahnersatz-Versorgung wünscht oder sich die Kosten dafür schlicht nicht leisten kann, muss mit der (unter medizinischen Gesichtspunkten ausreichenden) Regelversorgung vorlieb nehmen, die dann im Heil- und Kostenplan dokumentiert wird.

Der Heil- und Kostenplan muss dann zeitnah bei der Krankenkasse zur Prüfung und Freigabe eingereicht werden. Zusätzlich muss parallel dazu ein Antrag auf die zusätzliche Kostenübernahme gestellt und begründet werden. Beides wird von der Krankenkasse geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Nachweise und Voraussetzungen freigegeben. Erst dann, also wenn der von der Krankenkasse freigegebene Heil- und Kostenplan und der bewilligte Kostenübernahmeantrag vorliegen, kann die Behandlung beginnen.

Wer schon vorher mit der Behandlung beginnt, riskiert, dass die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten übernimmt. Ist eine Verzögerung der Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich, sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt dies der Krankenkasse mitteilen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. 

Keine Erstattung der Kosten für höherwertigen Zahnersatz

Die Regelversorgung stellt eine medizinisch notwendige, wirtschaftliche und voll anerkannte Versorgung mit Zahnersatz dar. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Befund der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes und stellt die natürliche Funktion wieder her. Konkret bedeutet das, dass etwa eine Zahnlücke in einer geschlossenen Zahnreihe durch eine Brückenkonstruktion geschlossen oder bei größeren Freiendsituationen, also mehrere fehlenden Backenzähnen, eine Klammerprothese eingesetzt wird, die die Kau- und Sprechfunktion wieder herstellt.

Aus Patientensicht stellt die Regelversorgung allerdings nicht immer das gewünschte Ideal dar, etwa weil ästhetische Aspekte (zahnfarbene Verblendung von Kronen oder Brücken) nur im sichtbaren Zahnbereich berücksichtigt werden. Wer sich aber statt einer Vollgusskrone aus Nichtedelmetall eine Vollkeramikkrone in natürlicher zahnfarbener Optik wünscht, muss die Mehrkosten für Material und Labor als Zuzahlung privat aufbringen. 

Besser versorgt und Kosten gespart mit günstigem Zahnersatz aus dem Ausland

Allerdings steht es auch Beziehern von Leistungen zu Grundsicherung grundsätzlich frei, eine höherwertige Versorgung zu wählen, da die Festzuschüsse nicht an eine bestimmte Versorgung gebunden sind. Um die Kosten für eine solche höherwertige Zahnersatz-Versorgung zu reduzieren, können Sie ihren Zahnersatz günstig im Ausland anfertigen und dann in Ihrer deutschen Zahnarztpraxis einsetzen lassen. Hierdurch lassen sich Labor- und Materialkosten einsparen, ohne bei der Qualität, Haltbarkeit oder dem Sitz des Zahnersatzes Kompromisse einzugehen.

Wir, die MDH AG, sind seit Jahren Marktführer im Bereich Qualitätszahnersatz aus China. Aufgrund der erheblich geringeren Lohn- und Strukturkosten in China und der modernen technischen Ausstattung unseres großen Dentallabors in Shenzhen ist es uns dort möglich, Zahnersatz nach deutschen Qualitätsstandards zu deutlich geringeren Kosten herzustellen. Unter der Leitung unseres deutschen Teams vor Ort wird dort ausschließlich mit Materialien gearbeitet, die auch in einem deutschen Labor verwendet werden und die den strengen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes entsprechen.

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