Weniger Eigenanteil bei Zahnersatz – auch ohne Bonusheft
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen feste Zuschüsse – unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung. Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der auch den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzte und Krankenkassen steht dafür ein gesetzlich festgelegter Katalog zur Verfügung, der rund 50 Einzelbefunde enthält, für die jeweils ein jährlich in seiner Höhe neu festgelegter Festzuschuss ausgewiesen wird. Dieses Abrechnungsmodell bietet eine größere Wahlfreiheit für Patienten, hat jedoch auch zur Folge, dass Patienten sich an den Kosten für ihren Zahnersatz finanziell beteiligen müssen.
Festzuschuss – was zahlt die Krankenkasse grundsätzlich?
Je nach individueller Situation des Patienten und geplanter Behandlung können auch mehrere Festzuschüsse kombiniert werden, wobei die befundbezogenen Festzuschüsse nur jeweils etwa 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung abdecken. Die Regelversorgung stellt die Behandlung dar, die beim vorliegenden Befund als medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen angesehen wird. Der Patient kann hierbei wählen, ob er die Regelversorgung in Anspruch nehmen möchte oder eine gleichartige oder andersartige Versorgung mit Zahnersatz wünscht. Der gesetzliche Festzuschuss wird in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen, die Mehrkosten für eine höherwertige oder andersartige Versorgung (z. B. Implantat statt Brücke oder Teilprothese) müssen Sie allerdings selber aufbringen. Als Berechnungsgrundlage verwendet die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt vor der Behandlung erstellt hat und mit dem Sie sich vor Beginn der Behandlung durch Unterschrift einverstanden erklärt haben.
Der Zuschuss der Krankenkasse wird höher, wenn Sie ein Bonusheft besitzen und darin alle empfohlenen kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchungen eingetragen sind. Für Kinder und Jugendliche sind das zwei Termine pro Jahr, für Erwachsene mindestens einer. Wenn Sie die letzten fünf Jahre in Folge regelmäßig beim Zahnarzt zur Vorsorge waren und das durch Stempel im Bonusheft nachweisen, erhalten Sie auf den gesetzlichen Festzuschuss einen Bonus von 20 Prozent, nach 10 Jahren sogar von 30 Prozent. Umgerechnet auf den gesetzlichen Festzuschuss erhalten Sie so bis zu 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erstattet, der regelmäßige Kontrollgang zum Zahnarzt kann also Ihren Eigenanteil erheblich senken. Ab Oktober 2020 gibt es für Zahnersatz von der Kasse mehr Zuschuss - nämlich 60% statt 50% und mit Bonusheft sogar bis zu 75%.
Diese Boni gelten jedoch nur dann, wenn sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf oder 10 Jahre in Folge regelmäßig beim Zahnarzt waren. Wer einmal zwei oder mehr Jahre aussetzt, muss danach erst wieder mindestens fünf Jahre abwarten, bevor die Krankenkasse höhere Festzuschüsse übernimmt. Wenn Sie allerdings nur vergessen haben sollten, eine Untersuchung im Bonusheft eintragen zu lassen, ist das meist kein Problem. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten mindestens 10 Jahre zu archivieren, daher können Sie auch eine Jahre zurückliegende Untersuchung nachträglich im Bonusheft dokumentieren lassen.
Doppelte Festzuschüsse für finanzielle Härtefälle
Für Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV und andere einkommensschwache Versicherte stellt der Eigenanteil bei Zahnersatz eine unzumutbare finanzielle Belastung dar. Diese liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen einschließlich aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Für Alleinstehende gilt die Grenze von 1.218 Euro, bei einem Angehörigen eine gemeinsame Grenze von monatlich 1.674,75 und für jeden weiteren Angehörigen kommen 304,50 Euro monatlich hinzu. Wenn Ihr Monatseinkommen nicht über diesen Grenzwerten liegt, können Sie einen Antrag auf Härtefallregelung bei Zahnersatz stellen. Wichtig: Dieser muss vor Beginn der Behandlung gestellt und von der Krankenkasse bewilligt worden sein. Im Falle der Anerkennung übernimmt die Krankenkasse dann den doppelten gesetzlichen Festzuschuss, also im Normalfall die vollen Kosten der Regelversorgung.
Auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über den Grenzwerten liegt, können Sie aufgrund der gleitenden Härtefallregelung einen höheren Festzuschuss erhalten. Wie hoch dieser genau ausfällt und bis zu welcher Einkommenshöhe er noch gewährt wird, klären Sie bei Bedarf am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse.
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Behandlungs- und Zahnersatzkosten steuerlich geltend machen
Der Eigenanteil steigt, wenn Sie sich für einen von der günstigen Regelversorgung abweichenden Zahnersatz entscheiden. Weder der Besitz noch die Vollständigkeit des Bonushefts sind Voraussetzungen für Zahnersatzbehandlungen, den gesetzlichen Festzuschuss erhalten Sie in jedem Fall, der sich mit gepflegtem Bonusheft jedoch entsprechend erhöht.
Bei umfangreichen Maßnahmen können die Kosten für Zahnersatz und die zahnärztliche Behandlung auch für Menschen mit einem Einkommen deutlich oberhalb der Härtefallgrenzen eine erhebliche Belastung darstellen. Dieses würdigt auch der Gesetzgeber und bietet die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Es gibt drei Einkommensstufen, in denen je nach Familienstand verschieden hohe Prozentwerte der Einkünfte als zumutbare Belastung gelten:
Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte | Bis 15.340 Euro | Über 15.340 bis 51.130 Euro | Über 51.130 Euro |
Steuerzahler ohne Kinder - Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
Steuerzahler ohne Kinder - Splittingtarif | 4 % | 5 % | 6 % |
Steuerzahler mit einem oder zwei Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
Steuerzahler mit drei oder mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Sobald Ihre Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und andere Krankheitskosten (etwa Fahrtkosten zur Praxis) über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen, können Sie die Mehrkosten gegen Nachweis steuerlich als Sonderausgaben geltend machen und so Ihre Steuerlast senken. Dazu müssen Sie die Kosten in Ihrer Jahressteuerklärung geltend machen und mit Belegen nachweisen.
Darüberhinausgehend haben Sie als gesetzlich Versicherter mit normalem Einkommen und ohne Zahnzusatzversicherung kaum weitere Möglichkeiten, Ihren Eigenanteil zu senken – es sei denn, Sie entscheiden Sich für Zahnersatz aus dem Ausland.
Weniger Eigenanteil durch Auslandsfertigung
Der Kostenplan, aus dem Ihre Krankenkasse Ihren Festzuschuss ableitet, beinhaltet neben Ihren Befunden und vielen Angaben zur geplanten Therapie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag über die Zahnarzthonorare für jeden Arbeitsschritt. Zudem trägt der Zahnarzt ein, welche Material- und Laborkosten voraussichtlich für die Herstellung des Zahnersatzes fällig werden.
Der letztgenannte Posten ist oft sehr hoch, weil es in Deutschland teuer ist, Zahnersatz herzustellen. Bei den Produktionskosten können Sie jedoch ansetzen, wenn Sie den Eigenanteil für Zahnersatz senken möchten, ohne den Arzt zu wechseln oder zur Behandlung ins Ausland zu reisen.
Ob Sie sich für die Regelversorgung entscheiden oder für eine andere Lösung: Zahnersatz aus China kostet Sie grundsätzlich weniger als in Deutschland hergestellte Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen – auch wenn dieselben Materialien und Verfahren zum Einsatz kommen.
Die Ausstattung des ausländischen Zahnlabors und die Kompetenz der dort arbeitenden Zahntechniker müssen natürlich ebenfalls den deutschen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Das können Sie prüfen, indem Sie nicht nur die Preise, sondern auch Gütesiegel und Garantien vergleichen – oder sich von einem Zahnarzt beraten lassen, der mit diesem ausländischen Zahnlabor schon zusammengearbeitet hat.
07. März 2018
Hallo Eileen,
unser Patientenservice sendet Ihnen, an die von Ihnen hier hinterlegte E-Mail Adresse, die Adressen unserer Referenzzahnärzte in Ihrer Nähe. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32
07. März 2018
Hallo, ich war schon lange nicht beim ZA und dementsprechend sieht es auch in meinem Mund aus. Ich bräuchte eine liste von Zahnärzten in meiner nähe Potsdam/Berlin die mit ausländischen Laboren arbeiten. Vielen dank
02. Oktober 2017
Hallo Frau Weilguni,
unser Patientenservice wird Ihnen die gewünschten Adressen von Zahnärzten in Ihrer Nähe, an die hier hinterlegte E-Mail Adresse zusenden. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so erreichen Sie unseren Patientenservice auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin DIE32
02. Oktober 2017
Hallo!
Bitte um eine Referenzliste für Zahnärzte in Augsburg und Umgebung. Ich habe eine Zahnarztphobie. Falls Sie auch eine Liste mit Zahnärzten haben, die mit Vollnarkose behandeln , legen Sie doch diese bitte bei.
Vielen Dank,
G.Weilguni
17. Januar 2017
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Patientenservice wird sich mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen, um Ihnen die gewünschten Adressen zuzusenden. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
17. Januar 2017
Ich benötige dringend Zahnersatz günstig (Auslandslabor?) in Hannover.
AOk versichert. Gibt es Adressen? MfG
09. Januar 2017
Guten Morgen Nico!
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Patientenservice sendet Ihnen die gewünschten Adressen unserer Referenzzahnärzte in Ihrer Nähe, an die hier hinterlegte E-Mail Adresse. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, so kontaktieren Sie unseren Patientenservice auch gern telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin DIE32
06. Januar 2017
Hallo, ich bin ein typischer "Angstpatient" und war deshalb viele Jahre nicht mehr beim Zahnarzt. Dementsprechend suche ich einen kostengünstigen Zahnarzt für eine Vollprothese im Raum Eisleben. Ich hoffe sie können mir weiter helfen
Vielen Dank
10. November 2016
Guten Morgen Andree,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Patientenservice wird Sie per Mail kontaktieren, um Ihnen dann die gewünschten Adressen unserer Referenzzahnärzte in Ihrer Nähe zu senden. Wir sind Marktführer für Qualitätszahnersatz aus dem Ausland und erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Ihren Heil- und Kostenplan. Alle Infos zum Ablauf und zu unserem Zahnersatz finden Sie in unserem Patientenratgeber. Diesen können Sie kostenlos und unverbindlich auf https://www.zahnersatzsparen.de anfordern. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
09. November 2016
Hallo, ich benötige eine liste von Zahnärzten im Umkreis von Köln die auch als geringverdiener machbar sind. Idealerweise mit Auslandslabor so das ich gar nichts zahlen müsste da bei mir einiges gemacht werden muss. gruß andree
14. Oktober 2016
Guten Morgen Frau Raimann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne senden wir Ihnen Adressen von Zahnärzten in Ihrer Nähe. Unser Patientenservice wird Ihnen – an die hier hinterlegte E-Mail Adresse – eine Mail senden. Sollten Sie Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen unseren Patientenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800-160 0 170 (Mo-Fr immer 8-17 Uhr). Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
14. Oktober 2016
Bitte um eine liste Zahnärzte in meiner nähe komme aus böhl Iggelheim mir ist ein normaler zahnersatz zu teuer kann die kosten nicht tragen daher bitte ich um Ihre Hilfe würde mich für Zahnersatz aus China interessieren
Mit freundlichen grüßen christine raimann
21. März 2016
Guten Tag Frau Kohl,
unser Patientenservice wird sich mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen, da wir Ihre Kontaktdaten benötigen. Mithilfe einer Umkreissuche können wir Ihnen dann Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe nennen, die bereits erfolgreich mit uns zusammenarbeiten. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
21. März 2016
Wo oder wie finde ich einen Zahnarzt,der mit dem Ausland zusammen arbeitet? Raum Heidelberg/Weinheim
31. August 2015
Sehr geehrter Herr Neber,
sehr gern würden wir Ihnen bezugnehmend auf Ihr Anliegen ein unverbindliches, kostenfreies Angebot erstellen. Hierzu benötigen wir Ihren aktuellen Heil-und Kostenplan in Kopie (per E-Mail: info@zahnersatzsparen.de oder per Post: MDH AG, Patientenservice, Schenkendorfstraße 29, 45472 Mülheim an der Ruhr). Sollten Sie bereits beim Zahnarzt in Behandlung sein, müsste Ihnen dieser vorliegen.
Leider können wir unser Info-Material nicht per E-Mail versenden. Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit unter www.zahnersatzsparen.de Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen und unser Informationsmaterial (Patientenratgeber) anzufordern. Für den Fall, dass Patienten eine Empfehlung für einen Referenzzahnarzt wünschen, legen wir beim Versand des Ratgebers auch immer eine Liste mit Referenzpraxen bei. Vielleicht ist dies ja auch für Sie interessant?! Für direkte Rückfragen steht Ihnen unser Team des Patientenservice unter 0800 / 160 0 170 von Mo bis Fr von 8-17 Uhr zur Verfügung.
Ein freundliches Lächeln schickt IHnen
Ihr Team von DIE 32.
30. August 2015
Brauche dringend Zahnersatz, bin gesetzlich versichert mit Zusatz-KV.