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  • Zahnersatz

Welche Unterschiede gibt es bei Zahnersatz zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung?

Die meisten Menschen in Deutschland sind über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Für Patienten mit einer anstehenden Zahnbehandlung bedeutet das, dass die Krankenkasse sich an den Kosten in Form der Festzuschüsse für den geplanten Zahnersatz beteiligt, und das jeweils nur für die so genannte Regelversorgung. Diese sieht eine einfache, medizinisch jedoch ausreichende zahnmedizinische Versorgung vor, von denen ein Teil der Behandlungskosten mit einem Festzuschuss übernommen wird. Patienten, die unter die so genannte „Härtfallregelung“ fallen, können sich von der Zahlung des Eigenanteils auf Antrag befreien lassen, alle anderen müssen den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln an Zahnarztpraxis und Labor begleichen, auch in den Fällen, in denen der Patient einen höherwertigen Zahnersatz wünscht und etwa einen fehlenden Zahn nicht durch eine Brücke, sondern ein Implantat ersetzen lassen will.

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Mehr Leistungen für alle Versicherten

Auch wenn der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung für die meisten gesetzlich Versicherten nicht möglich ist, können die Leistungen der Krankenkasse durch eine zusätzliche Zahnersatzversicherung deutlich gesteigert und die Erstattungen auf ein mit Privatpatienten vergleichbares Niveau erhöht werden. Solche Zahnzusatzversicherungen werden mittlerweile von zahlreichen Versicherungsträgern angeboten, oft auch in Kooperation mit der Krankenkasse. Es lohnt sich daher, sich auch bei der eigenen Krankenversicherung zu informieren, ob diese einen speziellen Tarif für eine Zahnzusatzversicherung anbieten.

Die Kosten für den zusätzlichen Versicherungsschutz hängen vom Alter des Versicherten und bei manchen Tarifen auch von einem zahnärztlichen Gutachten ab, welches zusammen mit dem Versicherungsantrag eingereicht werden muss. Die meisten Anbieter sehen zudem nur anteilige Leistungen in den ersten Versicherungsjahren vor und deckeln die jährlichen Gesamtkosten auf einen Maximalbetrag, der von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfällt.

Keine Angst vor hohen Zahnarztrechnungen

Vor jeder zahnärztlichen Behandlung wird zunächst durch die Praxis ein Heil- und Kostenplan erstellt, der an die Krankenversicherung zur Freigabe geschickt wird. Eine Kopie davon kann parallel an die Zahnzusatzversicherung gesendet werden, die wie die gesetzliche Krankenversicherung schriftlich bestätigen, welche Kosten sie in welcher Höhe bezuschussen. Aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Zusatzversicherung lassen sich dann der gesamte Zuschuss und ebenso der verbleibende Eigenanteil berechnen.

Patienten wissen also vor Beginn der Behandlung, was diese kosten wird und welchen Betrag sie von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen und können sich dann entscheiden, ob sie den verbleibenden Eigenanteil finanziell tragen können.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt dann einmal mit der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Zahnarztpraxis übernommen. Über den Differenzbetrag erstellt die Praxis eine Privatrechnung direkt an den Patienten, in der sämtliche erbrachten Leistungen und die dafür berechneten Kosten aufgeführt werden. Diese muss im Original an die Zusatzversicherung übermittelt werden, die ihren Anteil direkt auf das Konto des Versicherten überweist. Der vollständige Rechnungsausgleich erfolgt dann durch den Patienten – viele Zahnärzte akzeptieren auch Ratenzahlungen, schon deswegen sollten Patienten keine Scheu haben, mit ihrem Zahnarzt auch offen über finanzielle Belange zu sprechen.

Privat versichert – besser versichert?

Der Zugang zu einer privaten Krankenversicherung steht aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben nur wenigen offen: Wer nicht selbständig oder freiberuflich tätig ist, kein Beamter ist oder wessen jährliches Einkommen zu gering ist, hat keine Möglichkeit, von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Und auch wer berechtigt ist, sollte genau kalkulieren, denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt bei den Privaten keine kostenfreie Familienversicherung, jeder muss sich individuell versichern, das gilt auch für Ehepartner und Kinder.

Auf der anderen Seite sind private Krankenversicherungen nicht im gleichen Maße wie die gesetzlichen Krankenkassen an einen festen Leistungskatalog gebunden, weswegen privat Krankenversicherte in der Regel umfassendere und hochwertigere ärztliche und zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können. So übernehmen viele private Krankenversicherungen etwa die Kosten auch für hochwertigen Zahnersatz ja nach Tarif zu 50, 80 oder 100 Prozent – allerdings begrenzt durch Höchstbeträge, die meist nach Versicherungsjahren gestaffelt werden.


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