Welche Behandlungsschritte sind bei einer Krone notwendig?
Die klassische Zahnkrone ist in aller Munde: Sehr viele Versicherte haben bereits mit 30, spätestens mit 40 Jahren eine oder mehrere Zahnkronen im Gebiss. Eine Zahnkrone wird dann angefertigt und eingesetzt, wenn ein Zahn durch Karies oder andere Zahnschäden so stark angegriffen bzw. zerstört ist, dass er sich mit einer einfachen Füllung oder einem Inlay nicht mehr reparieren lässt.
Die ersten Schritte zur Zahnkrone: Präparieren und Abformen des Zahnes
Ist eine Teilkrone oder Vollkrone erforderlich, kommt der Patient nicht um einen Gebissabdruck herum. Allerdings gibt es zur Abformung der Zähne und der Kiefer mittlerweile eine für den Patienten angenehmere Alternative zum herkömmlichen Beißen auf die Abdruckmasse: den digitalen Gebissabdruck, auch Mundscan genannt. Vorher müssen der entsprechende Zahn bzw. die betroffenen Zähne präpariert, also für die Anpassung der Krone vorbereitet werden.
Die Bilder bzw. das nach dem herkömmlichen Abdruck erstellte Kiefermodell aus Gips dient dem Zahntechniker im Labor dann als Vorlage, auf deren Basis die Krone passgerecht und individuell hergestellt wird.
Anpassen und Einsetzen der fertigen Zahnkrone
Ist der Zahnersatz fertig, kommt er zurück in die Zahnarztpraxis. Dort kontrolliert der Zahnarzt noch einmal die Form und den Sitz der Zahnkrone und klebt sie dann fest auf den vorher präparierten Zahnstumpf. Wenn die Krone richtig sitzt, können weder Luft noch Bakterien zwischen Kronenrand und Zahnstumpf gelangen; der Restzahn ist also unter der Krone gut geschützt. Eine gut gemachte und gut angepasste Krone kann Jahrzehnte lang halten.
Was unterscheidet die Zahnkrone von einem Inlay oder einer Füllung?
Anders als eine Füllung bzw. ein Inlay umschließt eine Zahnkrone den Zahn vollständig. Kronen und Inlays gelten dabei als Zahnersatz, da sie nicht direkt in der Zahnarztpraxis hergestellt, sondern nach einem Andruck im Dentallabor gefertigt werden. Zahnfüllungen gelten nicht als Zahnersatz. Der Zahnarzt füllt das Loch im Zahn mit einer Materialmischung (z. B. Amalgam oder Kunststoff), die dann im Zahn aushärtet und sofort danach belastet werden kann.
Laborarbeiten sind für eine Füllung nicht erforderlich. Bei allen Kronenarten gelten die Kassenregeln für Zahnersatz: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt rund die Hälfte der Kosten, die bei der sogenannten Regelversorgung entstehen, d. h. sie bezahlt die Hälfte einer einfachen Vollguss- oder Teilverblendkrone. Dieser Festzuschuss wird unabhängig von der Kronenart, für die sich der Patient letztlich entscheidet, gewährt.
Verschiedene Kronenarten
Heute gilt die Keramikkrone als verträglichste und schönste Kronenart. Leider ist sie um einiges teurer als die Standard-Metallgusskronen, die der Regelversorgung entsprechen und nur im sichtbaren Bereich in Zahnfarbe verblendet werden. Die klassische Goldkrone ist auch heute noch eine gute Versorgung, denn Gold wird vom Körper sehr gut vertragen und löst auch bei empfindlichen Patienten in der Regel keine Allergien aus.
Wer sich unsichtbaren und besonders langlebigen Zahnersatz wünscht, kann über die MDH AG Kronen aus Vollkeramik bzw. Kronen mit hochwertiger Vollverblendung bestellen. Welche Kronenart (Teilkrone oder Vollkrone) grundsätzlich erforderlich ist, entscheidet der Zahnarzt mit Blick auf den Zahnstatus und die aktuelle Situation im Mund seines Patienten. Aber wenn es dann um die Qualität der Versorgung und um die verwendeten Materialien geht, sind Patienten, die die Auslandsfertigung nutzen, freier in ihrer Entscheidung. Denn durch die enormen Einsparmöglichkeiten ist der Zahnersatz dann keine reine Kostenfrage mehr, und die Wunschversorgung wird auch für Normalverdiener bezahlbar.
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