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Zahnersatz für Studenten und Schüler

Jugend schützt nicht vor Zahnproblemen, daher ist Zahnersatz oft auch bereits für Schüler und Studenten ein wichtiges Thema. Neben der Auswahl einer geeigneten zahnmedizinischen Versorgung sind hier vor allem die Kosten für Zahnersatz zu beachten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an Kronen, Brücken, Prothesen und Suprakonstruktionen in der Regel nur mit einem Festzuschuss, dessen Höhe sich an den durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung orientiert.

Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall jedoch nicht die vollen Kosten für Zahnersatz, sondern nur die Hälfte der Kosten für Zahnarzt und Labor – immer bezogen auf die wirtschaftliche Regelversorgung. Allerdings können die Festzuschüsse bei Versicherten ohne oder mit geringem Einkommen auf Antrag verdoppelt werden. So werden dann immerhin die Kosten für die Regelversorgung komplett von der Krankenkasse übernommen.

Was zahle ich als Student oder Schüler für Zahnersatz?

Schüler und Studenten verfügen in der Regel über kein oder nur ein geringes monatliches Einkommen. Daher sind Schüler über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert. Das kann so bleiben, solange sie die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben und dann selber krankenversicherungspflichtig werden – und solange sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. In der Regel ist eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern für Schüler bis zum 23. Lebensjahr möglich, in bestimmten Fällen sogar bis zum 25. Geburtstag.

Da unter die Erstausbildung auch ein Studium fällt, können Studenten ebenfalls in der Familienversicherung bleiben – allerdings nur bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres. Danach besteht für Studenten die Möglichkeit, in einen kostengünstigen Studententarif bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Für die Dauer des Studiums erhalten sie so den vollen Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.

Allerdings bedeutet die kostenlose Mitversicherung für Schüler und Studenten nicht, dass die Krankenkasse die Kosten für Zahnersatz in voller Höhe übernimmt. Vielmehr wird das Bruttoeinkommen der Eltern geprüft. Liegt dieses unterhalb bestimmter Grenzen, gilt die gesetzliche Zuzahlung als unzumutbare Belastung. In diesem Fall greift die sogenannte Härtefallregelung

Zahnersatz für Studenten und Studentinnen

Wer als StudentIn Leistungen nach BAföG erhält, gilt ebenfalls als Härtefall und kann mit einer Verdoppelung vom Festzuschuss rechnen. In diesem Fall muss die konkrete Einkommenssituation nicht dargelegt werden, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine für den Studenten unzumutbare Belastung vorliegt. Wer kein BAföG bezieht, sondern seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreitet oder von den Eltern unterstützt wird, kann ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen. Um dies zu begründen, muss allerdings das Einkommen offengelegt werden. Auch hier ist das lückenlos gefüllte Bonusheft wichtig, um den maximalen Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten.

Zahnersatz für Schüler und Schülerinnen

SchülerInnen ohne eigenes Einkommen fallen unter die Härtefallregelung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Zuschüsse der Krankenkasse verdoppelt werden. So ist die Regelversorgung für Schüler kostenlos. Allerdings müssen Kosten für eine Zahnbehandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht, vom Versicherten (in diesem Fall von den Eltern des Schülers) getragen werden. Es kann sich jedoch lohnen, dies im Einzelfall mit der Krankenversicherung zu besprechen, da bei Schülern bisweilen auf Kulanzbasis auch zusätzliche Kosten für den Zahnersatz übernommen werden.

Wichtig ist ein lückenlos gefülltes Bonusheft, mit dem die gesetzlichen Zuschüsse um mehrere Prozentpunkte erhöht werden können. Schüler bis zum 18. Lebensjahr müssen dafür zweimal im Jahr zum Zahnarzt. Nach dem 18. Geburtstag reicht ein Besuch pro Jahr, um den vollen Zuschuss zu erhalten. Das Bonusheft ist zwar nicht Voraussetzung für Zahnersatz oder die entsprechende Zahnbehandlung, doch es soll Versicherte zu mehr Eigenverantwortung und Teilnahme an den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen anregen. Wer es verliert oder verlegt, kann beim Zahnarzt jederzeit ein neues bekommen, in dem der Arzt auch gern die vergangenen Untersuchungstermine nachträgt.

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Was und wer gilt als Härtefall?

Als finanzieller Härtefall gelten Einzelpersonen oder Personengruppen wie Familien, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für 2019 gelten hierbei folgende Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: 1.246 Euro
  • mit einem Angehörigen: 1.713,25 Euro
  • für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich: 311,50 Euro

Schüler und Studenten, die noch bei den Eltern wohnen und eigenes Einkommen beziehen, werden in das Haushaltseinkommen eingerechnet. Wer die Einkommensgrenzen nur in geringem Umfang überschreitet, kann dennoch von der individuellen Härtefallregelung profitieren, denn dann ist es möglich, auf Antrag einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz zu erhalten. Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen Belastungsgrenze, die Kostenübernahme ist jedoch in jedem Fall auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.

Wichtig ist, dass vor Beginn der Behandlung und Versorgung bei der Krankenkasse ein Antrag auf Härtefallregelung bei Zahnersatz gestellt wird. Auch Personen, die von den Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel befreit sind, müssen vor einer anstehenden zahnärztlichen Behandlung immer einen separaten Antrag bei der Krankenkasse stellen und genehmigen lassen. 

Unterschiede bei verschiedenen Krankenkassen

In welcher Höhe sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für Zahnersatz beteiligen, ist seit der Einführung des Festzuschusssystems bundesweit einheitlich festgelegt. Daher gibt es auch in diesem Bereich keine Unterschiede zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Festzuschüsse und der darauf gewährten Boni bei vollständig geführtem Bonusheft sind gesetzlich genau geregelt und damit für alle gesetzlich Versicherten identisch.

Dennoch lohnt es sich, die Kosten und Leistungen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen zu vergleichen. Denn zum einen können diese die erhobenen Beiträge in einem gewissen Rahmen beeinflussen, so dass die Kosten bei vergleichbaren bis identischen Leistungen durchaus variieren können. Auch bei gesetzlich nicht geregelten Zusatzleistungen wie einer professionellen Zahnreinigung und Prophylaxe gibt es zwischen den Krankenkassen durchaus Unterschiede. Einige beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen sie sogar ganz; bei anderen muss der Versicherte die Kosten dafür komplett selber tragen. 

Besonderheiten der privaten Krankenversicherung

Schüler und Studenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst in einer privaten Krankenversicherung anmelden. Diese kennt das Prinzip der Familienversicherung nicht – das bedeutet, dass jeder Versicherte ausschließlich für sich selbst einsteht und die Beiträge nur zur Absicherung der eigenen Krankheitskosten aufgewendet werden.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind trotz zahlreicher Einschränkungen in den letzten Jahren oftmals deutlich weitreichender als die für gesetzlich Versicherte. Dennoch sollte die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wohlüberlegt getroffen werden, da ein späterer Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur mit finanziellen Einbußen möglich ist. Auch der Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter ist bei den privaten Krankenversicherungen kompliziertet als beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen.

Auf der anderen Seite kann sich eine private Krankenversicherung auch deswegen lohnen, weil die Beiträge sich nicht alleine nach dem Einkommen richten, sondern auch nach dem Einstiegsalter des Versicherten. Wer sich also früh privat versichert, spart im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung monatlich Geld und kann zudem von einer Beitragsrückerstattung profitieren, sofern innerhalb eines Versicherungsjahres keine oder nur geringe Behandlungskosten angefallen sind. Die Leistungen der privaten Krankenversicherer im Bereich Zahnersatz sind deutlich höher, je nach Tarif werden selbst anspruchsvolle Versorgungen mit Vollkeramik oder Implantaten ganz oder zu großen Teilen übernommen.

Zusatzversicherungen schützen vor hohen Kosten

Angelehnt an die umfangreicheren Leistungen der privaten Krankenversicherung bieten viele Versicherer so genannte Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an. Die monatlichen Kosten dafür sind abhängig vom Alter des Versicherten und eventuellen Vorerkrankungen. Grundsätzlich gilt hier: Je früher eine solche private Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge. Mit einer solchen Zusatzversicherung kann der Eigenanteil für hochwertigen Zahnersatz reduziert werden – bei einigen Verträgen in voller Höhe, bei anderen nur zu einem Teil. Zwar sind die zusätzlichen Beiträge gerade für Schüler, Studenten und Auszubildende eine finanzielle Belastung, doch spätestens bei der ersten hohen Zahnarztrechnung kann sich eine solche private Absicherung bezahlt machen.

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