Was übernimmt die Unfallversicherung beim Zahnersatz?
Nach Unfällen werden häufig auch Zahnersatzbehandlungen und die damit verbundenen Zahnersatzkosten fällig. Dann stellt sich die Frage, ob die Unfallversicherung auch beim Zahnersatz etwas dazu bezahlt oder sogar den kompletten Eigenanteil übernimmt. Den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, der die Hälfte der Kosten für die befundabhängige Regelversorgung abdeckt, bekommen Zahnersatzpatienten natürlich auch nach einem Unfall.
Wer gut versichert ist und neben der Krankenversicherung auch einen gesetzlichen oder privaten Unfallschutz abgeschlossen hat, kann nach Zahnunfällen eventuell auch Zahnersatzkosten geltend machen. Ob und wie viel die Unfallversicherung beim Zahnersatz letztlich übernimmt, hängt allerdings von den Versicherungsbedingungen ab, die im Tarif bzw. Versicherungsvertrag vereinbart wurden.
Voraussetzungen für die Übernahme von Zahnersatzkosten durch die Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung sieht es als ihre Hauptaufgabe, die gesundheitlichen Folgen des Schadens- bzw. Versicherungsfalls zu beheben oder zumindest einer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherer ist vom Gesetzgeber festgelegt und durch das 7. Sozialgesetzbuch geregelt.Dabei agiert die Versicherung nach dem Sachleistungsprinzip: Der Versicherungsträger übernimmt beispielsweise die Kosten für Reha-Maßnahmen, Heilbehandlungen oder die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Bei schweren Unfallfolgen wie Tod oder Vollinvalidität kann auch eine Unfallrente an den Versicherten oder die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Bei privaten Unfallversicherungen steht die Geldleistung im Mittelpunkt. Das Übernehmen von Zahnersatzkosten fällt im Leistungskatalog unter den Punkt „Kosmetische Operationen“. Aus zahnmedizinischer Sicht ist das Ersetzen eines ausgeschlagenen Zahns natürlich mehr als eine rein kosmetische Operation: Bleibt die Lücke unversorgt, kann das zu Folgeschäden führen, zum Beispiel einer Zahnfehlstellung oder dem Abbau von Kieferknochen an der betreffenden Stelle. Bei einem Zahnunfall, der zum Verlust oder Teilverlust eines Frontzahns oder Eckzahns führt, beteiligt sich die private Unfallversicherung häufig beim Zahnersatz.
Allerdings leistet auch eine private Unfallversicherung, die sich beim Zahnersatz an den Kosten beteiligt, meist nur einen eng begrenzten Zuschuss. Die entsprechende Versicherungssumme lässt sich jedoch individuell festlegen bzw. erhöhen: Dazu muss der Versicherte bereits beim Vertragsabschluss den Leistungspunkt „Kosten für kosmetische Operationen“ sowie eventuelle Leistungsausschlüsse genau prüfen.
Mit dem Versicherungsvertreter oder Makler lässt sich der Tarif personalisieren und vielfach auch noch nachträglich anpassen, wenn der Versicherungsschutz oder die Versicherungssumme „aufgestockt“ werden sollen. Lohnenswert ist dabei immer auch ein Vergleich verschiedener Versicherer, denn deren Leistungstarife und Angebote unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.
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