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Was tun bei Zahnschmerzen während einer Ausgangsbeschränkung?

Mittlerweile hat jedes Bundesland Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Covid-19 erlassen. Zwar werden mittlerweile die ersten vorsichtigen Lockerungen vom Lockdown thematisiert, dennoch gibt es zu diesem Thema verständlicherweise viele Fragen und Unsicherheiten. Dabei ist die rechtliche Situation eindeutig und klar: Zahnärzte zählen zu den sogenannten systemrelevanten Berufen, sie dürfen und sollen daher ihre Praxen öffnen. Zwar gibt es bundesweit Einschränkungen sozialer Kontakte, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark formuliert sind. So gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, während etwa in Nordrhein-Westfalen ein Kontaktverbot ausgesprochen wurde. Doch diese – wie auch die in den anderen Bundesländern und teilweise in einzelnen Gemeinden beschlossenen – Maßnahmen dienen vor allem dazu, die Geschwindigkeit der Neuinfektionen zu verringern und so das Gesundheitssystem und letztlich uns alle zu schützen.

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Zahnarztbesuch ist trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot möglich

Dennoch dürfen Sie sich im gesamten Bundesgebiet Ihren Arzt oder Zahnarzt aufsuchen, wenn Sie Beschwerden haben oder sich krank fühlen.
Wirklichen Schutz vor einer Covid-19-Infektion bieten nur die körperliche Distanz zu anderen Menschen und die Einhaltung weiterer Hygieneregeln:

  • Vermeiden Sie Körperkontakt und Menschenansammlungen
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife (für mindestens 30 Sekunden) oder nutzen Sie eine Handdesinfektion.
  • Husten oder niesen Sie nur in die Ellenbeuge, verwenden Sie Taschentücher nur einmal und waschen Sie sich danach immer die Hände.
  • Halten Sie sich an die Regeln und Maßnahmen Ihres Zahnarztes und informieren Sie sich zunächst telefonisch, ob der geplante Termin stattfindet.

Zahnschmerzen in der Quarantäne – das sind Ihre Rechte und Pflichten

Wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden, müssen Sie sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben und auf soziale Kontakte vollständig verzichten. Bitte halten Sie sich daran, auch, wenn Sie selbst keine oder nur milde Symptome aufweisen, denn Sie könnten andere Menschen anstecken.

Wenn Sie während dieser Quarantäne Zahnschmerzen bekommen, haben Sie natürlich dennoch das Recht und den Anspruch auf eine angemessene Behandlung. Informieren Sie Ihren Zahnarzt vorab über Ihre Erkrankung, damit dieser sich selbst und seine Mitarbeiter schützen kann, etwa durch eine geeignete Atemschutzmaske oder durch weitere organisatorische Maßnahmen.

Erscheinen Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Termin oder sagen Sie ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können. Und schützen Sie andere, indem Sie bis zum Beginn der Behandlung selbst eine Maske tragen, die Mund und Nase abdeckt.


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