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Was soll ich machen, wenn ich Zweifel am Behandlungsplan meines Zahnarztes habe?

Vor jeder Zahnersatzbehandlung erstellt der Zahnarzt einen Behandlungsplan. In diesem sogenannten Heil- und Kostenplan sind alle anfallenden Kosten aufgelistet, die für die Material- und Laborkosten sowie für das Zahnarzthonorar anfallen.

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Der Heil- und Kostenplan ist zuerst nur eine Erklärung und ein unverbindlicher Kostenvoranschlag – für die Behandlung, die Ihr Zahnarzt für Ihren aktuellen Befund empfiehlt. Erst indem Sie ihn unterschreiben, erklären Sie sich mit der vorgeschlagenen Behandlung einverstanden. Wenn Sie Zweifel haben oder nicht nachvollziehen können, was der Zahnarzt im Behandlungsplan auflistet, dann besprechen Sie dies mit ihm. Ein Heil- und Kostenplan ist für Laien sehr schwer zu verstehen. Vor allem die vielen Abkürzungen und langen, kleingedruckten Auflistungen sind verwirrend. Und das Berechnungssystem für die einzelnen Zahnarztleistungen ist ohne Vorkenntnisse oder Erklärung für den Patienten ebenfalls nicht leicht zu entschlüsseln. Um zu wissen, ob der Heil- und Kostenplan nur unverständlich oder tatsächlich unkorrekt ist, können Sie auch die Hilfe Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse ist eine gute Anlaufstelle, denn dort werden solche Pläne jeden Tag geprüft und bearbeitet. Am Telefon oder in der Filiale können Sie sich jeden Punkt erklären lassen.

Wie rechnet der Zahnarzt im Behandlungsplan?

Die Honorare der Zahnärzte sind durch die kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Bundesländer grundsätzlich einheitlich geregelt. Aber das gilt nur für Vertragszahnärzte, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen und daher auch gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten) behandeln. Außerdem betrifft diese einheitliche Regelung nur die Kassenleistungen, bei Zahnersatz also z. B. die Regelversorgung, die die Krankenkasse für einen bestimmten Befund vorsieht.

Zahnärztliche Leistungen, die nicht über die kassenzahnärztliche Vereinigung geregelt sind, kann der Arzt auch nicht mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Wenn Arzt und Patient solche Leistungen zusätzlich vereinbaren, werden die Zusatzleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die bereits mehr Spielraum bei der Berechnung lässt. Daher sind solche Zusatzleistungen oft kostspielig.

Wenn der Zahnarzt kein Vertragsarzt ist, also nur Privatpatienten behandelt, wird ausschließlich nach der Gebührenordnung abgerechnet. Der Patient muss dem Zahnarzt dann die komplette Rechnung direkt bezahlen und kann sich im Nachhinein von seiner privaten Krankenversicherung das Geld bzw. den vereinbarten Zuschuss zurückerstatten lassen.

Gesetzlich Versicherte erhalten für Zahnersatz einen Festzuschuss, der die Hälfte der Kosten für die befundabhängige Regelversorgung abdeckt. Dieser Festzuschuss bleibt immer derselbe, auch wenn der Patient sich für eine andersartige Versorgung entscheidet, etwa für Implantate statt der Regelversorgung. Es ist also nur der Eigenanteil des Patienten, der bei Abweichungen von den Regelleistungen steigt – und hier gibt es nach oben fast keine Grenzen.

Trotz der kassenzahnärztlichen Regelungen und der Vorgaben in der Gebührenordnung haben Zahnärzte einige Freiheit bei der Gestaltung ihrer Honorare. Dieselbe notwendige Leistung kann also von Zahnarzt zu Zahnarzt unterschiedlich teuer sein. Viele Patienten bitten darum zuerst einmal ihren Zahnarzt um eine Erklärung und fragen gezielt nach, warum gerade diese Kosten und diese Leistungen sinnvoll und notwendig sind. Ebenso hilfreich, oft sogar noch vielversprechender, ist jedoch der direkte Vergleich mit einem weiteren Plan von einem anderen Zahnarzt.

Schwierig wird es allerdings, wenn Sie akute Beschwerden haben bzw. eine Notfallbehandlung brauchen. Daher ist es ratsam, fällige Zahnersatzbehandlungen rechtzeitig zu planen.

Zahnersatzkosten und Eigenanteil reduzieren durch Auslandsfertigung

Wenn Sie sich für einen Zahnarzt und einen Behandlungsplan entschieden haben, kann die Behandlung beginnen. Die Labor- und Materialkosten für Ihren Zahnersatz können Sie noch einmal drastisch reduzieren, indem Sie Ihrem Zahnarzt mitteilen, dass Sie Zahnersatz aus dem Ausland möchten.

Die MDH AG ist seit über zehn Jahren Marktführer für Qualitätszahnersatz, der in China angefertigt wird. Aufgrund der niedrigeren Laborkosten dort, können sich Patienten über eine Preisersparnis von bis zu 80 Prozentfreuen.

Die rund 1.400 Mitarbeiter des Dentallabors in Shenzhen/China arbeiten mit modernster Technik und ausschließlich hochwertigen Materialien, die dem deutschen Medizinproduktegesetz entsprechen. Geführt wird das Labor von deutschen Zahntechnikermeistern.

Die MDH AG bietet maßgefertigten Zahnersatz aller Art – von Kronen, Brücken und Teilprothesen über Vollversorgungen, Implantataufbauten bis hin zu Veneers für das perfekte Hollywood-Lächeln.

Ein weiteres Meisterlabor betreibt das Unternehmen in Mülheim an der Ruhr, wo jedes fertige Stück vor der Auslieferung an den Zahnarzt einer gründlichen Qualitätsprüfung und Endkontrolle unterzogen wird.

Auf Basis Ihres Heil- und Kostenplans kann ein Vergleichsangebot erstellt werden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Ihr Zahnarzt reicht den Gebissabdruck an die MDH AG weiter, und nach dieser Vorlage wird dann der Zahnersatz hergestellt – genau wie in einem deutschen Labor, nur eben wesentlich preiswerter.


Ihr kostenloses Infopaket enhält:

  • Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
  • 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
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