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Was kostet eine Vollnarkose bei einer Zahnersatzbehandlung?

Eine Behandlung beim Zahnarzt ist für viele Patienten mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Neben der Angst vor Schmerzen während der Behandlung macht auch das Geräusch des Bohrers vielen zu schaffen. Dieses Instrument kann selbst bei einer optimal wirkenden örtlichen Betäubung des betroffenen Zahnes einen massiven Stress für den Patienten darstellen. Und der kann so groß und bestimmend werden, dass der Besuch beim Zahnarzt immer weiter hinausgezögert wird.

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Die Folgen können sehr unangenehm sein: Nicht nur verlieren Patienten, die seltener als einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, ihren Bonus bei der Krankenkasse, sondern häufig werden die anfänglich kleinen Probleme im Laufe der Zeit immer größer. Dann kann sich aus einer kleinen kariösen Stelle, die nicht rechtzeitig behandelt wurde, ein größerer und tieferer Defekt ergeben. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Zahnes oder eine langwierige Behandlung, etwa am Wurzelkanal.

Vollnarkose als Alternative zur örtlichen Betäubung

In einigen Praxen wird daher neben der klassischen örtlichen Betäubung, bei der ein Anästhetikum mit einer Spritze in das Zahnfleisch eingebracht wird und dort die Weiterleitung des Schmerzreizes unterbindet, auch eine Behandlung in Vollnarkose angeboten. Diese bieten den Vorteil, dass der Patient während der Behandlung vollkommen entspannt ist und keine Schmerzen spürt. Das Bewusstsein wird durch ein Narkosemittel zeitweise ausgeschaltet, so können selbst umfangreiche und zeitintensive Operationen durchgeführt werden, ohne den Patienten zu stressen.

Eine Behandlung unter Vollnarkose ist unter anderem in folgenden Fällen sinnvoll und möglich:

  • Operative Entfernung von einem oder mehreren Zähnen, beispielsweise Weisheitszähne
  • Versorgung mit Implantaten
  • Entfernung von Abszessen (da hierbei ein Lokalanästhetikum nicht wirkt)
  • Wurzelspitzenresektion
  • Starker Würgereiz des Patienten
  • Spritzen- und/oder Zahnarztphobie
  • Umfangreiche Behandlungen von mehreren Zähnen in einer Sitzung
  • Bei allergischer Unverträglichkeit von Lokalanästhesie
  • Bei behinderten Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit

Wie wird beim Zahnarzt eine Behandlung unter Vollnarkose durchgeführt?

Eine Narkose wird nicht durch den behandelnden Zahnarzt, sondern durch einen Anästhesisten durchgeführt, der während der gesamten Behandlung anwesend ist und den Patienten überwacht. Er wird den Patienten zunächst im Vorfeld untersuchen und einen Anamnesebogen ausfüllen lassen, in dem Vorerkrankungen, Medikationen und andere relevante Informationen aufgenommen werden. Zudem wird der Patient über mögliche Risiken und Komplikationen vor, während und nach einer Narkose aufgeklärt und instruiert, was er am Tag der Behandlung beachten muss.

Wenn aus Sicht des Anästhesisten keine medizinischen Einwände gegen eine Vollnarkose bestehen, muss der Patient schriftlich seine Zustimmung zur Narkose und zur möglichen Kostenübernahme erteilen. Denn in der Regel ist eine Zahnbehandlung in Vollnarkose medizinisch nicht erforderlich und stellt daher eine Wunschleistung des Patienten dar, die als Privatleistung abgerechnet wird.

Am Tag der Behandlung muss der Patient nüchtern in der Praxis erscheinen, das bedeutet, mindestens sechs Stunden vorher darf nichts mehr gegessen oder getrunken werden. Der Anästhesist versetzt den Patienten dann in Narkose, bevor der Zahnarzt seine Behandlung beginnt, und überwacht während der gesamten Narkosedauer die Vitalfunktionen des Patienten. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, unterbricht der Anästhesist die Narkose und der Patient wacht wieder auf. Aufgrund der Nachwirkungen des Narkosemittels muss der Patient auf dem Weg nach Hause begleitet werden und darf selber nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Auch das Bedienen von Maschinen oder schweren Geräten ist am Tag einer Vollnarkose nicht möglich und zulässig. Patienten sollten daher für eine solche Behandlung einen Tag Urlaub einreichen oder sich frei nehmen, um sich in Ruhe zuhause erholen zu können.

Welche Kosten entstehen für eine Behandlung unter Vollnarkose?

Da neben dem Zahnarzt auch ein Anästhesist anwesend sein muss, entstehen neben den Behandlungskosten des Zahnarztes auch Kosten für den Narkosearzt. Dabei gilt: Je länger eine Vollnarkose andauert, desto höher werden die Kosten. Auch wenn es nicht möglich ist, die genauen Kosten exakt zu beziffern, kann man als grobe Orientierung damit rechnen, dass eine Stunde Behandlung unter Vollnarkose etwa zwischen 200 und 250 Euro kostet, jeweils zusätzlich zu möglichen Eigenanteilen für die Zahnbehandlung selber.

Dauert die Behandlung länger als eine Stunde, werden in der Regel für jede weitere halbe Stunde 50 bis 70 Euro mehr veranschlagt. Die genauen Kosten sind jedoch immer von zahlreichen Faktoren abhängig und sollten daher im Vorfeld mit dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden. Im Gespräch kann dann beispielsweise auch festgelegt werden, ob es sinnvoll ist, mehrere Eingriffe an unterschiedlichen Zähnen im Verlauf einer einzelnen Behandlung durchzuführen. Zudem kann der Zahnarzt einschätzen, wie lange die angedachte Behandlung dauern wird, und damit dem Patienten einen Hinweis geben, mit welchen Kosten für die Narkose zu rechnen ist.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose?

Nicht in jedem Fall ist eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose eine Wunschleistung. In bestimmten Ausnahmefällen kann daher die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Narkose übernehmen:

  • Bei nachweisbaren Allergien gegen Lokalanästhetika oder auch bei organischen Erkrankungen, die eine lokale Betäubung nicht zulassen
  • Bei Kindern unter zwölf Jahren, sofern diese mangels Kooperation nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
  • Bei Angstpatienten, die darüber ein psychiatrisches Attest ihres behandelnden Therapeuten vorlegen können
  • Bei Menschen mit Behinderungen und bei Patienten, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes bei einer Behandlung nicht kooperieren oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich während der Behandlung selber gefährden können
  • Bei umfangreichen zahnchirurgischen Eingriffen, die aufgrund ihres Umfangs nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können

Bei privat versicherten Patienten ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung im jeweiligen Tarif geregelt. Hier hilft im Zweifelsfall eine Rückfrage beim Versicherer, um die Kostenübernahme zu klären.

Gibt es Alternativen zur Vollnarkose?

Nicht nur die Kosten, auch die möglichen Nebenwirkungen lassen viele Patienten vor einer Vollnarkose zurückschrecken. Aus diesem Grund bieten einige Zahnärzte alternative Methoden an, um das Bewusstsein und den Schmerz während der Behandlung auszuschalten. Eine bewährte und für den Organismus des Patienten weniger belastende Möglichkeit ist der so genannte Dämmerschlaf, bei dem der Patient anders als bei der Vollnarkose nicht künstlich beatmet werden muss. Der Patient wird mit einem Beruhigungs- oder Schlafmittel in einen Dämmerschlaf versetzt, in dem er keine Schmerzen spürt und auch die Behandlung nicht bewusst miterlebt. Da hierbei kein Anästhesist anwesend sein muss, sind die Kosten für diese Sedierung geringer als bei der Vollnarkose (zwischen 80 und 160 Euro). Doch auch sie müssen in der Regel vom Patienten privat aufgebracht werden.

8 Kommentare

Die32

08. Dezember 2018

Behandlung im Dämmerschlaf?

Guten Tag Frau Franzke, diese Frage kann Ihnen nur Ihr behandelnder Zahnarzt beantworten. Bezüglich der Kostenübernahme wäre dann Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Viele Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32


Regina Franzke

07. Dezember 2018

Behandlung im Dämmerschlaf?

Wäre es eine Indikation für eine Behandlung im Dämmerschlaf, wenn selbst bei der dritten Sitzung mit maximaler Gabe von Betäubungsspritzen die geplante Wurzelspitzenresektion nicht möglich ist? Regina Franzke


Petrus

06. November 2018

Kostenübernahme durch Zusatzversicherung?

Ich habe seit meiner Kindheit grösste Angst vorm Zahnarztbesuch. Bei mir würde die AOK die Kosten übernehmen, ich habe aber zusätzlich eine KH-Zusatzversicherung der Allianz. Kann von dort die Übernahme der restlichen Kosten erfolgen?


Die32

15. März 2018

Kosten für Zahnbehandlung

Hallo Nathalie,

die Kosten erfragen Sie bitte direkt in Ihrer Zahnarztpraxis. Diese können von Praxis zu Praxis variieren. Daher können wir Ihnen leider keine Preise nennen. Viele Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32


Nathalie

14. März 2018

Kosten für Zahnbehandlung

Was würde mich das alles kosten? Wurzelbehandlung + 4 Weisheitszähne rausmachen + Löcher schliessen + Vollnarkose.


Annette d Heureuse

27. Oktober 2017

Danke, dies brachte mich weiter!


DIE32

23. Februar 2017

Kostenübernahme Anästhesist

Guten Tag Herr Schmidt,

bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme sowie konkreter Preisangaben ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin DIE32

 


A. Schmidt

23. Februar 2017

Kostenübernahme Anästhesist

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich werde mich demnächst einer Zahn-OP unter Vollnarkose unterziehen. Die Kosten für den Anästhesisten hierzu sind mir bekannt (250 Euro für die erste Stunde + 70 Euro für jede angebrochene halbe Stunde).

 

Soweit so gut. Allerdings werden zusätzlich noch knapp 185 Euro für die Behandlung vom Zahnarzt selbst berechnet. Das erschließt sich mir nicht ganz. Ist das so üblich bzw. sind die Kosten angemessen?

 

Wenn die Behandlung ohne Narkose durchführen lassen würde, dann würden die Kosten ja auch von meiner Krankenkasse übernommen werden (für die Behandlung selbst) ?!

 

Über eine kurze Auskunft hierzu wäre ich Ihnen sehr dankbar.

 

MfG A. Schmidt