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  • Zahnbrücke

Geteilte Brücke (Geschiebebrücke)

Die geteilte Brücke ist eine Zahnbrücke, die aus zwei oder mehr Teilen besteht. Die einzelnen Teile des Zahnersatzes werden entweder durch eine Verschraubung oder ein individuelles Geschiebe miteinander verbunden. Darum wird die geteilte Brücke häufig auch als Geschiebebrücke bezeichnet.

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Wann werden Geteilte Brücken angewendet?

Zum Einsatz kommen geteilte Brücken dann, wenn die als Brückenpfeiler dienenden eigenen Zähne oder Implantate nicht parallel stehen, sondern stark gekippt oder sehr weit voneinander entfernt sind und eine unterschiedliche Ausrichtung haben. Das in die Zahnbrücke eingearbeitete Präzisionsgeschiebe gleicht diesen Unterschied aus und gewährleistet so eine einheitliche Einschubrichtung. Auch bei unterschiedlich beweglichen Pfeilern kann eine geteilte Brücke für Ausgleich bzw. Korrektur sorgen.

In der Hybridprothetik, also bei Brücken, die sowohl von natürlichen als auch von künstlichen Pfeilern getragen werden, kommt die geteilte Brücke ebenfalls zum Einsatz. Die beiden Teile werden mittels  Verschraubung oder Geschiebe miteinander verbunden. Die geteilte Brücke schließt Lücken im Gebiss und stellt die normale Kau- und Sprachfunktion wieder her.

Übrigens: Wer mit der Versorgung einer Zahnlücke zu lange wartet, riskiert sogenannte Zahnwanderungen, etwa das Kippen eines Nachbarzahns in die Zahnlücke oder das „Längerwerden“ eines Gegenzahns, der sich aufgrund der Lücke aus seinem Knochenfach im Gegenkiefer herausschiebt.

Gründe für eine Geschiebebrücke

Eine Zahnbrücke ersetzt mehrere fehlende Zähne. Damit eine Brücke spannungsfrei ins Gebiss eingegliedert werden kann, müssen die Längsachsen der zur Stütze und Befestigung vorgesehenen Pfeilerzähne jedoch weitgehend übereinstimmen. Wenn die Zahnachsen zu stark voneinander abweichen (divergieren), kann eine klassische ungeteilte Brücke nicht eingegliedert werden, da die gemeinsame Einschubrichtung fehlt.

Dass die Brückenpfeiler auf beiden Seiten der Zahnbrücke gleichermaßen tragfähig sind und eine gemeinsame Einschubrichtung aufweisen, ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Statik, Belastbarkeit und Funktionalität des Zahnersatzes. Um die Einschubrichtung allein durch Beschleifen der Pfeiler anzugleichen, müsste der Zahnarzt beim Präparieren sehr viel gesunde Zahnsubstanz abtragen. Dabei kann auch das Zahnmark (die Pulpa) geschädigt werden.

Da eine Zahnbrücke generell mindestens zwei Pfeiler benötigt, müsste bei mehreren Zähnen viel Substanz geopfert werden. Davon rät der Zahnarzt ab, wenn abzusehen ist, dass die stark beschliffenen Zahnstümpfe keine ungeteilte Zahnbrücke mehr tragen könnten. In solchen Fällen ist eine Geschiebebrücke die weitaus schonendere, langlebigere und damit bessere Versorgung.

Vor der Herstellung des Zahnersatzes nimmt der Zahnarzt eine Abformung des Gebisses per Abdruck oder Mundscan vor. Mit Hilfe verschiedener Techniken, z. B. einem Modell aus Wachs oder computerunterstützter CAD/CAM-Technologie, wird die geplante Brückenkonstruktion dann vom Zahntechniker im Labor maßgenau gefertigt und vom Zahnarzt eingesetzt.

Wie funktioniert das Geschiebe bei der geteilten Brücke?

Das Geschiebe besteht aus einem umschließenden Teil, der sogenannten Matrize, und einem davon umschlossenen Teil, der Patrize genannt wird. Diese lassen sich ganz präzise ineinanderschieben. Das Zwischenglied der Zahnbrücke wird mit einer der beiden Pfeilerkronen fest verbunden. Durch das Geschiebe wird die geteilte Brücke auch am zweiten Pfeiler sicher verankert.


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