Patientenhotline
Kostenlose Patientenhotline
Unsere kostenlose Patientenhotline
0800 160 0 170
  • Wissenswertes

Was für eine Alternative hat man, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt?

Viele gesetzlich versicherte Menschen schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Denn die vor allem gesetzliche, aber auch  private Krankenversicherungen übernehmen meist nur einen Teil der Kosten für den Zahnersatz. Doch auch Zahnzusatzversicherungen garantieren keinen Zahnersatz ohne Eigenleistung. Je größer der versicherte Kostenanteil  einer Zahnzusatzveresicherung ist, umso höher ist auch der Tarif, also der Jahres- oder Monatsbeitrag der versicherten Person. Soll die Zahnzusatzversicherung im Ernstfall alle Kosten übernehmen, die die Krankenversicherung nicht trägt, sind die Beiträge also entsprechend hoch.

Zahnzusatzversicherungen können Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz gravierend senken.
Bestpreis Garantie
Zahnersatz zum günstigsten Preis!
Hochwertiger Zahnersatz
mit 4 Jahren Garantie!
Marktführer Auslandszahnersatz
mit deutschen Standards!

Ganz ärgerlich wird es jedoch, wenn die erwartete Versicherungszahlung komplett abgelehnt wird. So kann die Zusatzversicherung beispielsweise die medizinische Notwendigkeit einer Zahn- oder Zahnersatzbehandlung anzweifeln – und damit auch ihre Zahlungsverpflichtung. Häufiger geschieht es allerdings, dass die Zusatzversicherung den Zahnersatz nicht bezahlt, weil der Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Dann gilt es, zur Zahnzusatzversicherung Alternativen zu finden, damit der Eigenanteil bezahlbar bleibt.

Tipp: Eigenanteil berechnen. So geht's:

Zahnärztliches Honorar BEMA       (Position B)
+ Zahnärztliches Honorar GOZ      (Position C)
+ Material- und Laborkosten          (Position D)
- Zuschuss Krankenkasse                 (Position IV)
-------------------------------------------------
= Eigenanteil

Worauf muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?

Zahnzusatzversicherungen gibt es viele. Daher gilt: Lesen Sie sich das Leistungsspektrum genau durch, denn jeder Versichung deckt ein unterschiedliches Leistungspaket ab.

  • In allen Versicherungsverträgen gibt es Ausschlussklauseln. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die Versicherung nicht bezahlen muss.
  • Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gilt: Hat die Zahnärztin oder der Zahnarzt zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wird, bereits festgestellt, dass das Gebiss behandlungsbedürftig ist, oder mit der Behandlung begonnen, ist es zu spät, um für den aktuell benötigten Zahnersatz noch Kosten geltend zu machen.
  • Beachten Sie Wartezeiten des Vertrages. Denn in der Regel müssen Sie immer erst eine gewisse Zeit eingezahlt habe, um von den Leistungen der Versicherung profitieren zu können. Meist liegt diese Ansparzeit etwa bei 6- 12 Monaten. Der Zahnersatz sollte dann erst nach Ablauf dieser Frist mit dem Zahnarzt geplant werden.

Oft gibt es auch Unklarheiten darüber, ob Zahnlücken, die zu Beginn der Zusatzversicherung bereits bestehen, mitversichert sind und in welchem Umfang. Hier gilt:

  • Einige Versicherer sind bereit, fehlende Zähne grundsätzlich mitzuversichern. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist also empfehlenswert.
  • Schwierig wird es, wenn bezüglich der fehlenden Zähne bereits ein Versicherungsfall eingetreten ist – wenn also Zahnersatz erforderlich, ärztlich angeraten und geplant ist. Ein Versicherungsfall liegt etwa vor, wenn die Zahnlücke erst vor kurzem entstanden ist (Zahnziehen, Unfall, Zahnausfall) bzw. wenn der fehlende Zahn möglichst bald ersetzt werden muss.

Die Zusatzleistungen der unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen sind ebenfalls interessant: Manche Anbieter übernehmen einen Teil der Kosten für eine Wurzel- oder Parodontitisbehandlung, bezahlen den Aufpreis für höherwertige Füllungen oder bezuschussen die professionelle Zahnreinigung. Gerade bei frühzeitig abgeschlossenen Versicherungen ist es attraktiv, damit nicht nur den Zahnersatz der Zukunft, sondern bereits jetzt die optimale Zahnvorsorge problemlos finanzieren zu können.

Was tun, wenn der Antrag auf Zahnzusatzversicherung abgelehnt wird?

Wer eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abschließen möchte, füllt – wie bei anderen Versicherungen auch – vorher einen Antrag aus. Die darin erhobenen Angaben helfen dem Versicherungsunternehmen, das Risiko der künftigen versicherten Person zu kalkulieren. Auf Basis dieser Kalkulation wird schließlich der individuelle Tarif berechnet.

Für gewöhnlich enthält der Antrag auch die Frage, ob bereits ein Antrag bei einer anderen Zusatzversicherung gestellt bzw. von dieser abgelehnt wurde. Für manche Versicherer ist eine solche frühere Ablehnung Grund genug, den Betreffenden auch ihrerseits nicht versichern zu wollen – und je mehr Anträge abgelehnt wurden, desto schwerer ist es, noch eine passende und bezahlbare Zahnzusatzversicherung zu finden.

Um eine Ablehnung von vornherein zu verhindern, ist es ratsam, sich von Expert/ -innen auf dem Gebiet der Krankenversicherung beraten zu lassen. Sie wissen über die Aufnahmerichtlinien vieler Versicherungsanbieter Bescheid und können geeignete Anbieter empfehlen. Eine gute erste Anlaufstelle ist dabei immer die eigene Krankenversicherung bzw. Krankenkasse.

Patientenratgeber Zahnersatzsparen MDH AG
Zahnersatz-Ratgeber
Perfekter Zahnersatz, den sich jeder leisten kann.

Benötigen Sie Zahnersatz und möchten sich informieren, welches Dentallabor günstigen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz fertigt?

Wir senden Ihnen gerne unseren kostenfreien Zahnersatz-Ratgeber und nennen Ihnen Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung, bei denen Sie Zahnersatz zu günstigen Preisen erhalten.

Patientenratgeber Zahnersatzsparen MDH AG

Wann ist Zahnersatz medizinisch notwendig?

Grundsätzlich sollte jede Zahnlücke mit adäquatem Zahnersatz geschlossen werden, da Kiefer und Zähne eine Einheit bilden, die am besten funktioniert, wenn sie komplett ist. Von Versicherungen wird die „medizinische Notwendigkeit“ von Zahnersatz jedoch durchaus unterschiedlich definiert.

Prinzipiell gilt: Eine Zahnersatzbehandlung, die der Wiederherstellung vollständigen Kaufunktion dient, ist auch medizinisch notwendig.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Versorgung einer älteren Zahnlücke, die keine Beschwerden bereitet und die Kaufunktion behindert, ist aus Sicht der meisten Zusatzversicherungen nicht medizinisch notwendig.

Darum stellt sie auch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium beim Neuabschluss einer Zusatzversicherung dar. Möchten Sie die Lücke jedoch zu einem späteren Zeitpunkt versorgen lassen, übernimmt die Versicherung den vertraglich vereinbarten Teil der Zahnersatzkosten.

Viele Versicherer werden misstrauisch, wenn direkt kurz nach Ablauf der Wartezeit eine teure Behandlung beginnt, etwa mit Zahnimplantaten oder ästhetisch hochwertigem (kosmetischem) Zahnersatz. Eventuell kommen dann Rückfragen zur medizinischen Notwendigkeit, oder die Versicherung schickt einen Sachverständigen, um den Fall abzuklären. Es ist also immer sinnvoll, die Gründe für die Behandlung mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ausführlich durchzusprechen und sich auf entsprechende Fragen der Versicherung gut vorzubereiten.

Welche Alternativen gibt es zur Zahnzusatzversicherung?

Eine Alternative, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt, ist eine Teil- oder Ratenzahlung. Dabei zahlt Patientinnen und Patienten in vielen Fällen ohne Zinsen und weitere Kosten, den Eigenanteil in bequemen Raten ab.

Eine weitere Möglichkeit ist es, sich bereits im Vorfeld für den Zahnersatz zu entscheiden, für den die geringsten Laborkosten fällig werden – denn diese sind es vor allem, die die Zahnersatzpreise hierzulande in die Höhe treiben.

Eine Kombination aus beidem bieten wir von der MDH AG (Zahnersatzsparen.de) an: Unser Zahnersatz wird in unserem High-Tech-Dentallabor in China gefertigt. Er wird nach denselben Standards und aus den gleichen Materialien gefertigt wie Zahnersatz aus deutschen Dentallabors, doch die Herstellung in China ist günstiger als die in Deutschland.

Dazu bietet die MDH den Patienten – gemeinsam mit dem Versicherer ZAG Plus medical Finance ein besonders komfortables und flexibles Finanzierungsmodell an. Es heißt DENTA.pay und ist speziell auf die Finanzierung von Zahnersatz zugeschnitten.

Tipp: Alle Einzelheiten zu unserem Finanzierungskonzept und den verschiedenen Ratenzahlungsplänen, finden Sie hier: Finanzierung Zahnersatz.


Ihr kostenloses Infopaket enhält:

  • Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
  • 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
  • Preisbeispiele
  • Häufig gestellte Fragen
Bestens aufgeboben
Bestpreis Garantie
Zahnersatz zum günstigsten Preis!
Hochwertiger Zahnersatz
mit 4 Jahren Garantie!
Marktführer Auslandszahnersatz
mit deutschen Standards!

2 Kommentare

Die32

16. Juli 2018

Kostenübernahme bei Zahnersatz

Sehr geehrte Frau Ippach, alles Wissenswerte rund um Zahnzusatzversicherungen sehen Sie auf einen Blick nochmal zusammengefasst in unserer Infografik - hier: bit.ly/2LjxVjz . Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, gilt es in erster Linie zu beachten, dass diese nicht immer sofort auch greift. Ob und welche Kosten Ihre Krankenkasse nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungsbezug Hartz4 zahlt, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32

 


Melanie Ippach

14. Juli 2018

Kostenübernahme bei Zahnersatz

Ich bekomme Hartz4, aber möchte gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Meine Frage: Wenn die nicht zahlt, bekomme ich dann trotzdem den Härtefall Zuschuss der Krankenkasse oder geht das durch die private Versicherung dann nicht mehr?