Wann ist eine Wurzelbehandlung erforderlich?
Wenn eine Wurzelbehandlung bzw. Wurzelkanalbehandlung fällig wird, ist meist Karies schuld. Wird sie zu lange nicht erkannt oder nicht behandelt, können die Bakterien immer weiter ins Innere des Zahnes eindringen. So gelangen sie irgendwann bis in die Wurzelkanälchen und über diese in die Zahnwurzel, wo sie ihr Zerstörungswerk an der Zahnsubstanz fortsetzen.
Schmerzhaft, aber heilbar: Eine Entzündung an der Zahnwurzel
Im Innern jeder Zahnwurzel verläuft mindestens ein Wurzelkanal. Darin befinden sich das Zahnmark (die Pulpa), der Zahnnerv für die Weiterleitung von Reizen ans Gehirn und viele winzige Blutgefäße, die den Zahn mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen. Am unteren Ende ist das Kanälchen darum offen. An den Rändern der Wurzelkanäle sitzen zudem besonders spezialisierte Zellen, die Odontoblasten. Sie bilden das Dentin, die Hartsubstanz des Zahnes.
Wenn Bakterien in das Gewebe der Zahnwurzel eindringen, verursachen sie dort eine Entzündung, die sehr schmerzhaft werden kann. Denn bei einem akuten Entzündungsgeschehen dehnen sich die betroffenen Gefäße aus, und innerhalb der Zahnwurzel haben sie dazu kaum Platz. Darum drücken sie auf den Zahnnerv. Wird die Entzündung nicht rechtzeitig durch den Zahnarzt behandelt, kann sie aus der Zahnwurzel „ausbrechen“. Im schlimmsten Fall bahnt sich eine solche Infektion innerhalb weniger Stunden oder Tage einen Weg in den Kieferknochen und das umgebende Weichgewebe. Spätestens dann hat der Patient eine richtig dicke Backe – und sollte umgehend den Zahnarzt aufsuchen, damit die Bakterien nicht weiter ins Gehirn oder ins Herz wandern.
Mit einer Wurzelkanalbehandlung (Aufbereitung der Wurzelkanäle) säubert der Arzt die Zahnwurzel von Bakterien, damit die Entzündung zum Stillstand kommt. Manchmal sind dazu mehrere Behandlungen oder eine Wurzelspitzenresektion (Entfernung der Wurzelspitze) erforderlich. Grundsätzlich gilt: Je früher der Arzt eingreift, desto besser stehen die Chancen, die Schmerzen und die Entzündung schnell wieder loszuwerden und den Zahn behalten zu können. Und weil eine Wurzelbehandlung für den Zahnerhalt zu den Kassenleistungen gehört, müssen gesetzlich Versicherte dafür nichts bezahlen.
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