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Versorgung für Flüchtlinge in der Zahnmedizin

Für viele Bundesbürger ist es vollkommen normal, bei Zahnschmerzen einen Zahnarzt aufzusuchen und sich behandeln zu lassen. Die Kosten für eine solche Behandlung hängen von verschiedenen Faktoren ab und werden in den meisten Fällen nur zu einem Teil von der Krankenkasse übernommen. Diese zahlt einen Festzuschuss für die Zahnbehandlung, der sich an der so genannten Regelversorgung orientiert. Damit gilt: Wer eine höherwertige Versorgung wünscht, muss die Kostendifferenz selber übernehmen.

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Dieses Recht gilt gemäß Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich auch bei der Zahnversorgung für Flüchtlinge, allerdings mit einigen Einschränkungen: So werden die Kosten für Asylsuchende in den ersten 15 Monaten nach der Einwanderung nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern von Landes- und Bezirksstellen. Der Ansprechpartner ist hierbei in der Regel das örtliche Sozialamt, bevor nach 15 Monaten der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung greift und damit keinen Unterschied mehr zwischen Asylanten und Kassenpatienten macht. Konkret wird im Gesetz formuliert: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“ Und weiter: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Keine einheitlichen Leistungskataloge bei der Zahnversorgung für Flüchtlinge

Da die Flüchtlingshilfe nicht zentral vom Bund,sondern von den Bundesländern getragen wird, gibt es innerhalb Deutschlands teilweise deutliche Unterschiede bei der Zahnversorgung. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt, haben teilweise auch Gemeinden mit hohem Flüchtlingsaufkommen Sonderregelungen mit den Krankenkassen vereinbart, um die medizinisch notwendige Versorgung auch im Bereich der Zahngesundheit zu gewährleisten.

Das sorgt insgesamt für eine uneinheitliche Situation bei der Zahnversorgung für Flüchtlinge, unter der sowohl Zahnärzte wie auch Patienten leiden. Denn nicht immer ist für den Zahnarzt gewährleistet, dass seine Leistungen auch finanziell honoriert werden, das betrifft insbesondere notwendige Folgebehandlungen wie beispielsweise eine Überkronung eines wurzelbehandelten Zahnes. Die Zahnärztekammer rät Zahnärzten daher, jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln, auch wenn dieses bedeuten kann, dass die Kosten dafür nicht in jedem Fall übernommen werden.

Milliardenkosten für gesunde Zähne von Flüchtlingen?

In den Medien gibt es immer wieder Meldungen, dass die Zahnversorgung für Flüchtlinge das deutsche Gesundheitssystem mit Milliarden Euro zusätzlich belasten würde. Dabei wird von Behandlungskosten im fünfstelligen Bereich ausgegangen, die jedoch von Experten als vollkommen überzogen eingeschätzt werden. Denn Ziel einer Zahnsanierung bei Flüchtlingen sei nicht ein optisch einwandfreies Ergebnis, sondern zunächst nur die tatsächlich erforderliche Sanierung, um etwa Schmerzen zu vermeiden und die Kaufunktion wieder herstellen zu können.

Und diese ist unter humanitären Gesichtspunkten sinnvoll und notwendig, daher werden diese Kosten auch von den zuständigen Sozialämtern übernommen. Die Kosten für eine solche Sanierung sind – selbst bei einem sehr kritischen Zahnstatus – in der Regel deutlich geringer, so dass die in den Medien genannten zusätzlichen Milliarden Mehrbelastung sich in der Realität wahrscheinlich nicht einstellen.

Wünscht der Patient – unabhängig von seinem möglichen Status als Flüchtling, Asylbewerber oder Mitbürger – eine höherwertige Versorgung (beispielsweise eine zahnfarbene Verblendung von Kronen), müssen diese Mehrkosten privat getragen werden – hier hat der Gesetzgeber also gleiche Bedingungen für alle geschaffen.


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1 Kommentare

Angi Kogler

28. Mai 2016

Finanzielle Probleme

Leider ist es für viele Bundesbürger keineswegs vollkommen normal, bei Zahnschmerzen einen Zahnarzt aufzusuchen und sich behandeln zu lassen. Vielen geht es finanziell so schlecht, dass selbst die Zuzahlung für eine Kunststofffüllung oder gar eine farblich angepasste Füllung eine Belastung für sie ist. Wenn es gar um Zahnersatz geht, riskieren diese Menschen lieber eine weitere Verschlechterung, als dass sie einen Zahnarzt aufsuchen, nur um sich sagen zu lassen, dass sie um einen Zahnersatz nicht herumkommen. Nicht alle Menschen in Deutschland gehören zur saturierten Mittel- und Oberschicht, tatsächlich sind sie mit ihren »normalen«, weil der Norm entsprechenden, finanziellen Engpässen in der Mehrheit.