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Veneers – Welche Kosten trägt die Krankenkasse?

Veneers sind filigrane Keramikplättchen mit einer Dicke von 0,3 bis maximal 1,0 Millimetern. Sie dienen der ästhetischen Versorgung von sichtbaren Zahnflächen und werden vor allem dann eingesetzt, wenn die Frontzähne entweder unschön aussehen (dauerhafte Verfärbungen, Fehlstand) oder eine größere Lücke zwischen den Frontzähnen besteht. Veneers stellen jedoch in der Regel keinen Zahnersatz dar, sondern gelten als kosmetische Maßnahme. Nur in wenigen, besonders begründeten Ausnahmefällen, kann für eine Behandlung mit Veneers eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung ganz oder teilweise erfolgen. In der Regel müssen Sie jedoch die Kosten für diese Versorgung selbst finanzieren.

Was für Arten von Veneers gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Veneers, die sich vor allem im verwendeten Material und der Materialdicke unterscheiden. Klassische Veneers aus Keramik sind etwa einen Millimeter dick, daher muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt zunächst etwa diese Schicht an Zahnsubstanz vorsichtig abschleifen („präparieren“), bevor die Veneers aufgeklebt werden können. Im Vergleich zu einer Zahnkrone muss bei Veneers also nur ein Bruchteil der Zahnhartsubstanz entfernt werden, um die Zahnverblendung dauerhaft befestigen zu können. Allerdings werden Kronen oder anderer Zahnersatz wie Inlays oder eine Zahnbrücke in der Regel bei bereits vorgeschädigten Zähnen eingesetzt, während Veneers bei kariesfreien, gesunden Zähnen Anwendung finden.

Ist dieser Verlust an Zahnhartsubstanz nicht gewollt, können auch sogenannte Non-Prep-Veneers verwendet werden. Hierbei handelt es sich um deutlich dünnere (0,3-0,6 mm) Keramikschalen, die ohne eine Präparation der Zahnoberfläche verklebt werden können. Der Zahnschmelz wird nur mit einer schwachen Säure aufgeraut und die Non-Prep-Veneers werden anschließend mit einem speziellen Kleber befestigt. Ein bekanntes Beispiel sind Lumineers, die in den USA aus einer speziellen Keramik gefertigt und an Zahnarztpraxen in der ganzen Welt versendet werden.

Zahnfehlstellungen lassen sich mit Veneers oder Lumineers zuverlässig kaschieren und korrigieren, bei Verfärbungen reichen die dünnen Non-Prep-Veneers jedoch oftmals nicht aus. Dann sollten Sie zunächst ein professionelles Bleaching durchführen lassen, um die Zahnfarbe aufzuhellen oder direkt dickere und damit ästhetisch unauffälligere Veneers einsetzen lassen.

Was kostet eine Behandlung mit Veneers?

Unsere Veneers werden immer aus dem Material Empress gefertigt und kosten:

  • Einzelpreis Veneer: 109,71 Euro*. (Bei uns erhalten Sie klassische Veneers und Non-prep Veneers)
  • 6 Veneers im Paketpreis für: 593,19 Euro*
  • 12 Veneers für eine Komplettverblendung im Ober- und Unterkiefer: 1.173,36 Euro*
    Wünschen Sie ein komplettes Smile Makeover mit Veneers, dann empfehlen wir Ihnen jeweils 6 Veneers für den Ober- sowie den Unterkiefer.

(* Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Preisbeispiele handelt. Berechnungsgrundlage: Preise Nordrhein, gültig seit 01.01.2023. Alle Preise sind inkl. 7 % MwSt. und Versandkosten.)

Das zahnärztliche Honorar rechnet Ihre Praxis separat ab. Die zusätzlichen Kosten für die Behandlung erfragen Sie bitte in Ihrer Praxis.
 

Die Krankenkasse zahlt nur in Einzelfällen

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Veneers ganz oder zumindest teilweise übernimmt, wird immer individuell entschieden. Grundsätzlich abgelehnt wird eine Kostenbeteiligung immer dann, wenn es sich nicht um eine medizinische, sondern eine ästhetische Indikation handelt. Entscheidend ist daher der durch die Zähnärztin oder den Zahnarzt erstellte Befund: Kann die Versorgung mit Veneers medizinisch begründet werden, ist eine Kostenübernahme allerdings auch sicher, denn viele Krankenkassen stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Versorgung mit einer Krone den gleichen Effekt hätte und verweigern damit die Kostenübernahme. Eine mögliche Begründung wäre die notwendige Rekonstruktion nach einem Unfall, eine andere Hypoplasie (Unterentwicklung eines Frontzahnes) – in beiden Fällen hat eine Einzelfallentscheidung gewisse Aussichten auf Erfolg. Allerdings gibt es keine verbindlichen Richtlinien hierfür, sodass ebenso mit einer Vollkrone behandelt werden könnte.

Auch Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht immer

Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann versuchen, die Kosten für Veneers von dieser erstatten zu lassen. Das klappt jedoch  nicht in jedem Fall, denn die Leistungen der Zusatzversicherungen orientieren sich direkt am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Konkret bedeutet das: Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt, wird in der Regel auch nicht von einer Zahnzusatzversicherung übernommen.

Wer jedoch vor Abschluss einen Tarif gewählt hat, der die Behandlung mit Non-Prep-Veneers oder Lumineers abdeckt, kann sich freuen, denn in diesem Fall werden die Behandlungskosten zumindest teilweise (bei einigen Tarifen auch komplett) übernommen. Wobei auch hier oftmals in den Versicherungsbedingungen festgelegt wird, dass die Kosten für Veneers nur dann übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie dem Erhalt von Zahnsubstanz dienen oder die Zähne stabilisieren.

Einige Zusatzversicherungstarife verlangen daher, dass Veneers von der Zahnarztpraxis als Teilkronen abgerechnet werden müssen, um Kostenerstattungen zu bewilligen. Hier hilft nur, im Vorfeld mit Krankenkasse, Zusatzversicherung und der Praxis abzuklären, ob und wenn ja unter welchen Umständen die Behandlungskosten erstattet werden.

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