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Übernimmt eine Haftpflichtversicherung Zahnersatz?

Zahnersatz kann sehr teuer werden, insbesondere dann, wenn nicht nur die Basisversorgung, sondern eine höherwertige Versorgung gewählt wird. So gewährt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel nur einen Festzuschuss für Zahnersatz. Kosten, die darüber hinausgehen, muss der Patient dann aus eigener Tasche finanzieren. Ausnahmen von dieser Regel gibt es wenige, etwa bei finanziell benachteiligten Patienten oder wenn Zahnersatz aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit erforderlich ist. Allerdings werden diese Fälle im jeweiligen Einzelfall von einem Gutachter, den die Krankenkasse bestellt, auf eine mögliche Erstattungsfähigkeit über die Regelversorgung hinaus geprüft.

haftpflichtversicherung-zahnersatz

Rein rechtlich betrachtet sind gesetzliche Krankenkassen nur dann zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet, wenn eine so genannte Ausnahmeindikation gem. § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V vorliegt. Diese ist beispielsweise bei schweren Fällen von Kiefer- oder Gesichtsdefekten gegeben, wenn diese durch einen Unfall oder durch Tumore bzw. Tumorbehandlungen entstanden sind.

Nicht jeder Unfall gilt als Ausnahmeindikation

Allerdings werden nicht alle Unfälle von der GKV anerkannt. Wenn etwa beim Sport ein Zahn beschädigt oder sogar komplett ausgeschlagen wird, stellt das keine Ausnahmeindikation dar, denn ein Sportunfall gilt als Lebensrisiko, das der Betroffene zudem bewusst eingeht. Nach Einschätzung der Versicherungen und nach geltender Rechtsauslegung besteht beim Sport grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Verletzungen, auch für solche, die durch einen anderen Menschen verursacht werden. Es wird bei Sportunfällen daher angenommen, dass alle Beteiligten in eine mögliche Körperverletzung eingewilligt haben und sich der Risiken bewusst waren.

Aus diesem Grund ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass eine Versicherung des Gegners, etwa die Haftpflichtversicherung, die Kosten für eine Behandlung übernimmt. Allerdings haben viele Sportvereine eine Sporthaftpflichtversicherung, die Verletzungen während des Trainings abdeckt. Jedoch muss für eine Vorleistung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die Verletzung aufgrund einer gewichtigen Regelverletzung oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Sportvereins entstanden ist.

Kann dem Verursacher ein grober Regelverstoß nachgewiesen werden, kann dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Diese übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten für die Behandlung und den erforderlichen Zahnersatz, allerdings kann dieses die Kündigung des Versicherungsvertrages zur Folge haben. Das gilt besonders dann, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat oder ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann. Da diese Kündigung in einer zentralen Datei der Versicherungsunternehmen gespeichert wird, kann es schwierig bis unmöglich werden, einen neuen Vertrag für eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die richtige Versicherung finden

Wer sich als Patient vor den hohen Kosten für hochwertigen Zahnersatz schützen will, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese relativ neue Versicherung wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2005 entwickelt und gehört heute zu den wichtigsten Versicherungen im Privatbereich.

Die Kosten für eine solche Zahnzusatzversicherung sind umso geringer, je früher diese abgeschlossen wird, Jugendliche und junge Erwachsene können sich oft für einen Jahresbetrag versichern, der im unteren dreistelligen Bereich liegt. Dabei sollte man jedoch genau die Konditionen vergleichen, denn oft wird nur ein fester Anteil an den Zahnarztkosten übernommen, etwa durch eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse.

Insbesondere bei hochwertigen Versorgungen wie einem Implantat oder auch bei der Zahnvorsorge übernehmen die Versicherungen nur einen Teil der Kosten oder schließen diese Leistungen komplett aus. Und grundsätzlich ist es bei einer Zahnzusatzversicherung so, dass der Patient zunächst finanziell in Vorleistung geht, also als Rechnungsempfänger die Zahnarztrechnung erhält und begleichen muss. Diese Rechnung kann dann bei der Versicherung eingereicht werden, die den Versicherungsanteil auf das Konto des Patienten überweist. Dieses Verfahren ähnelt dem der privaten Krankenversicherungen, denn auch hier muss der Patient zunächst die Rechnung selber bezahlen und kann sich das Geld ganz oder teilweise von der Krankenversicherung zurückholen.

Sonderfall Betriebshaftpflicht

Auch wenn sich die private Haftpflichtversicherung nur in wenigen Sonderfällen an den Kosten für eine Zahnbehandlung beteiligt, gibt es dennoch Aussichten auf Geld von einer Haftpflichtversicherung: Der Betriebshaftpflicht des Zahnarztes. Diese springt ein, wenn der Zahnarzt nachweislich falsch behandelt hat, eine fehlerhafte Diagnose stellte oder andere Behandlungsfehler nachzuweisen sind. Der betroffene Patient muss sich jedoch im Normalfall nicht mehr der Betriebshaftpflichtversicherung des Zahnarztes auseinandersetzen, vielmehr übernimmt in einem solchen Fall die eigene Krankenversicherung die zusätzlichen Kosten für eine erneute Behandlung, mögliche Gutachter oder einen Rechtsstreit und nimmt dann anschließend die Betriebshaftpflicht des Zahnarztes in Regress.

1 Kommentare

Christiane Dr.med. Hartmann

14. Oktober 2018

Vor 2 Tagen wurde mir aus meinem Bad (Mietwohnung, Berliner-Mehrfamilienhaus) eine Zahnteilprothese geklaut auf sehr dreiste Art: in Wahrscheinlichkeit aber ohne sichere Beweislage durch eine Nachbarin, die mich hier seit 4 Jahren "rausleben" will und alle Register zieht. War also bei der Polizei, die sagte, dass ich zwecks Schadenregulierung logo die Versicherung (Debeka, Haftpflicht) kontaktieren muss. Schaden ca. 1,5T. Euro. Mit 64 J. als Rentnerin und auch sonst nicht Kleinkram. Wer kann helfen? Kann man im guten Glauben einer Nachbarin den Wohnungsschlüssel geben? Ich rate dringend davon ab, die Maske fällt oft nicht sofort...! Mit freundlichen Grüßen Dr. Christiane Hartmann (langjährige Notärztin bei einer Berufsfeuerwehr)


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