Testergebnisse: Zahnzusatzversicherungen
Gesetzlich Versicherte müssen beim Zahnarzt inzwischen für fast jede Behandlung einen Eigenanteil leisten. Denn die Kosten für Brücken, Kronen, Inlays oder Implantate werden von den Krankenkassen nur zu einem geringen Teil übernommen. Versicherte erhalten zwar unabhängig von der gewählten Versorgung immer einen Festzuschuss und können diesen sogar noch erheblich erhöhen, wenn sie mindestens 5, besser 10 Jahre in Folge regelmäßig einmal im Jahr beim Zahnarzt waren. Doch dieser Festzuschuss wird nur auf die jeweilige Grundversorgung gewährt. Wer höherwertigen Zahnersatz wünscht, muss die Differenz zur Grundversorgung komplett aus eigener Tasche zahlen.

Festzuschüsse der Krankenkasse sind nicht kostendeckend
Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2002 steht es Patienten beim Zahnarzt frei, eine über die Kassenleistungen hinausgehende Versorgung zu wählen. So zahlt die Krankenkasse etwa bei einer Implantatbehandlung einen Festzuschuss für die Krone auf dem Implantat, allerdings auch nicht mehr. Wer eine besonders hochwertige und damit kostenintensive Versorgung mit Zahnersatz wünscht, erhält von seinem behandelnden Zahnarzt daher einen Kostenvoranschlag und am Ende der Behandlung eine Privatrechnung, über die der Eigenanteil des Patienten abgerechnet wird. Das kann bei der erwähnten Behandlung mit einem Implantat leicht ein Betrag im vierstellen Bereich sein – und erhöht sich entsprechend, wenn mehr als ein Zahn versorgt werden muss.
Aus diesem Grund empfehlen Zahnärzte und Krankenkassen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die im besten Fall den Eigenanteil des Patienten komplett übernimmt, mindestens aber einen erheblichen Zuschuss zu den Behandlungskosten leistet. Inzwischen gibt es so viele Tarife und Anbieter, dass es kaum möglich ist, sich hier selbst einen Überblick zu verschaffen. Daher testen renommierte Institute wie die Stiftung Warentest regelmäßig Zahnzusatzversicherungen und bewerten die umfangreichen Versicherungsbedingungen, Tarife und Sperrfristen.
Stiftung Warentest und Waizmann – zwei verlässliche Informationsquellen für Versicherte
Im aktuellen Test von Stiftung Warentest aus 2016 wurden 209 Tarife untersucht. Erfreulicherweise wurde ein großer Teil davon, nämlich 66 Tarife, mit der Testnote „sehr gut“ bewertet. Einen klaren Testsieger benennt Stiftung Warentest nicht, sondern überprüft vielmehr anhand von vier Modellfällen, welche Stärken und Schwächen der jeweilige Tarif hat.
Eine andere bewährte Quelle ist die sogenannte Waizmanntabelle, die seit 1995 online die Tarife von Zahnzusatzversicherungen vergleicht. Interessenten können direkt online ihre relevanten Informationen und Daten eingeben und erhalten dann konkrete Informationen zu den geeigneten Versicherungstarifen und Konditionen. Mehr als 8 Millionen Mal wurde der Zahnzusatz-Rechner bisher genutzt – wohl auch deswegen, weil viele Zahnärzte diesen kostenlosen Dienst empfehlen.
Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung interessiert, sollte allein aufgrund der Vielzahl der Versicherer und Tarife auf verlässliche Informationsquellen setzen und sich nicht alleine von den Werbeversprechen der Versicherer verlassen. Denn für Laien sind die umfangreichen Versicherungsbedingungen oft nicht zu durchschauen, so dass es schnell passieren kann, dass man einen Tarif abschließt, der nicht optimal zum eigenen Anforderungsprofil passt.
Sowohl bei Waizmann als auch bei Stiftung Warentest werden die Zahnzusatzversicherungen aus diesem Grund vorgruppiert, etwa nach Angeboten für Kinder, Erwachsene oder die Generation 60+. Denn eine Zahnversicherung sollte im Idealfall so gestaltet sein, dass sie einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis bietet. Das ist sowohl für Neuversicherte wichtig, die zum ersten Mal eine Zahnzusatzversicherung abschließen, als auch für Bestandskunden, die ihren Tarif auf die Probe stellen und mit aktuellen Verträgen vergleichen wollen.
Neukunden müssen oft mit Einschränkungen im Versicherungsschutz rechnen
Wer bislang keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte einen Tarif wählen, der möglichst umfangreiche Leistungen bietet. Konkret bedeutet das, dass die Kosten für Zahnersatz und Zahnerhalt sowie für Prophylaxe zu 100 % übernommen werden. Weniger empfehlenswert sind Verträge, die nur einen Bonus auf den Kassenanteil leisten. Sie werden beispielsweise mit Aussagen wie „Wir verdoppeln Ihren Festzuschuss“ beworben, verschweigen dabei jedoch, dass der Festzuschuss gerade bei umfangreichen Behandlungen nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten deckt.
Oft müssen Neukunden eine bestimmte Wartezeit in Kauf nehmen, in der sie keine oder nur gedeckelte Leistungen aus ihrer Zahnzusatzversicherung beziehen können. Üblich sind hier Wartezeiten von bis zu 5 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Zeit kommen die Versicherten in den vollumfänglichen Versicherungsschutz. Vorher werden meist nur bestimmte Höchstbeträge pro Jahr ausgezahlt. Aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung besonders dann, wenn in den kommenden Jahren keine umfangreichen und damit teuren Behandlungen erforderlich sind.
Laufende Behandlungen werden nicht übernommen
Einige Versicherer verlangen vor Abschluss eines Vertrages eine zahnmedizinische Untersuchung durch einen Vertragszahnarzt. Dieser ermittelt den aktuellen Status von Zähnen und Zahnfleisch, und das Untersuchungsergebnis dient als Basis für die Ermittlung des Monatsbeitrags. Wer zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits behandlungsbedürftige oder fehlende Zähne im Mund hat, muss entweder mit einer höheren Prämie rechnen oder kann unter Umständen auch eine Ablehnung der Versicherung erhalten. Die Kosten für die laufende Behandlung werden von der neuen Zusatzversicherung in der Regel nicht übernommen.
Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte dennoch regelmäßig überprüfen, ob bessere Tarife am Markt erhältlich sind. Am besten ist es, wenn der bisherige Anbieter einen günstigeren oder leistungsfähigeren Tarif anbietet, denn dann kann ganz einfach ein Tarifwechsel vorgenommen werden. Der Versicherte behält so seinen Status, was Wartezeit, Voruntersuchung usw. angeht, und kann auch eventuell gebildete Altersrückstellungen mitnehmen. Bei einem Anbieterwechsel hingegen entfallen diese Vorteile, daher sollte die Kündigung eines Altvertrages immer sehr genau abgewogen werden.
Monatsbeiträge sind nicht das einzige Entscheidungskriterium
Die Höhe des monatlichen Beitrags ist für viele Versicherte ein wichtiges Entscheidungskriterium, allerdings sollte nicht ausschließlich darauf geachtet werden. Denn viel wichtiger sind die Leistungen, also die Auszahlungen, die bei einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung durch die Zusatzversicherung erbracht werden. Wer möglichst viel sparen will, sollte sich in jungen Jahren versichern, denn die Kosten steigen mit dem Einstiegsalter des Versicherten an.
Die Versicherer nehmen regelmäßige, meist jährliche Beitragsanpassungen vor, die jedoch in den meisten Fällen im Bereich von wenigen Eurocent liegen. Damit werden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und entsprechende Mehrkosten der Versicherer abgedeckt. Durch den hohen Wettbewerbsdruck sind die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung jedoch verhältnismäßig moderat, und darum rechnen sie sich selbst bei einer langjährigen Versicherungsdauer oft schon bei der ersten größeren Zahnbehandlung.
Zusatzleistungen gehören immer auf den Prüfstand

Im Regelfall übernehmen die Versicherungen die Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Inlays oder Implantate. Doch bereits bei Kunststofffüllungen bieten 40 Prozent der von Stiftung Warentest getesteten Tarife keinen Zuschuss. Dabei können hier bei einer größeren Behandlung leicht mehrere hundert Euro Behandlungskosten anfallen.
Auch die Kosten für eine Wurzelbehandlung übernimmt nur etwa jede zweite Versicherung, sofern die Kasse nicht zahlt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Zahn als „nicht erhaltungswürdig“ eingeschätzt wird. Bei einer guten bzw. hoffnungsvollen Prognose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Behandlungskosten.
Eine professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) pro Jahr wird in der Regel von den Krankenkassen übernommen, die Anfrage lohnt also auf jeden Fall. Wer seine Zähne häufiger von Ablagerungen wie Zahnstein befreien lassen will, muss die Kosten dafür jedoch selber übernehmen. Zwei Drittel der getesteten Tarife bieten Zuschüsse für diese Behandlung, die je nach Dauer zwischen 50 und 150 Euro kostet.
Auch Parodontitisbehandlungen wie die Lasertherapie, die diagnostische Bakterienbestimmung oder andere Maßnahmen können nur unter bestimmten Umständen von der Krankenkasse übernommen werden. Knapp die Hälfte der Tarife zahlt jedoch auch dann, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Fazit: Vergleichen lohnt sich
Eine private Zahnzusatzversicherung ist für jeden gesetzlich Versicherten zu empfehlen und sollte daher fest eingeplant werden. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Tarife. Dennoch lohnt sich auch ein späterer Einstieg, um sich vor hohen Zusatzkosten beim Zahnarzt abzusichern. Testergebnisse und Vergleichsrechner erleichtern es enorm, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsleistungen zu verschaffen und den individuell am besten geeigneten Tarif zu ermitteln.