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Projekt Zahnrettungskonzept – Stand 2016

Ein Zahnunfall ist schnell passiert. Doch die Folgen können sehr unangenehm sein und die Betroffenen ein Leben lang begleiten. In vielen Fällen könnte ein ausgeschlagener oder zerbrochener Zahn gerettet bzw. erhalten werden, wenn direkt nach dem Unfall eine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht und sofort der Zahnarzt oder Notdienst aufgesucht wird.

projekt-zahnrettungskonzept

Das wissenschaftlich begleitete und bundesweite Projekt Zahnrettungskonzept macht sich für mehr Information, Aufklärung und Hilfsmittel bei Zahnunfällen stark. So werden Zahnrettungsboxen an besonders unfallträchtigen Standorten hinterlegt, z. B. in Schulen oder bei Sportanlagen. Außerdem setzt sich das Projekt in allen Bundesländern für mehr Aufklärung und Information zum Thema Zahnunfall ein.

Diese Ziele gehören zur Agenda des Projekts Zahnrettungskonzept:

  • Nach einem Zahnunfall sollen Zähne in möglichst vielen Fällen gerettet werden, so dass die Zahngesundheit der Betroffenen erhalten bleibt.
  • Die Bevölkerung soll flächendeckend aufgeklärt werden – damit jeder weiß, wie er sich bei einem Zahnunfall verhalten kann und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen empfohlen werden.
  • Durch die Bereitstellung möglichst vieler Zahnrettungsboxen soll gewährleistet werden, dass die nächste Zahnrettungsbox bei einem Zahnunfall schnell und einfach gefunden wird.
  • Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Unfallkasse sollen durch die Vermeidung von Spätfolgen, aufwendigen Zahnersatzbehandlungen und Langzeitschäden finanziell entlastet werden.

Zudem arbeitet das Projekt Zahnrettungskonzept am Aufbau einer wissenschaftlich fundierten und nachhaltigen Zahnrettungsinfrastruktur sowie einer zentralen Statistik zu Zahnunfällen bzw. Zahntraumen. Viele Zahnärzte unterstützen das Projekt bereits, und jeder kann mit seinem persönlichen Engagement oder als Förderer mitwirken.

Was hat das Projekt Zahnrettungskonzept bisher erreicht?

Inzwischen hat sich das Projekt Zahnrettungskonzept in vielen Bundesländern etabliert. In mehreren Städten konnte es bereits flächendeckend in die Infrastruktur eingeführt werden – mit dem Ziel, bei einem Zahnunfall möglichst rund um die Uhr eine Zahnrettungsbox, einen Notdienst und die beste Versorgung für Betroffene zu ermöglichen.

Bei verschiedenen Aktionen verteilte das Projekt Zahnrettungskonzept rund eine Viertelmillion Flyer mit Hinweisen zum Thema Zahnunfall. Um die aktive Mithilfe der Zahnärzte und die Aufklärung in den Zahnarztpraxen zu fördern, stellt das Projekt Poster, Flyer und Informationsblätter zur Verfügung, die etwa im Wartezimmer oder an der Praxisrezeption ausgelegt oder direkt vom Praxispersonal ausgehändigt werden können. Außerdem machen Standortaufkleber darauf aufmerksam, an welchen Orten eine Zahnrettungsbox zu finden ist.

Die Standorte von Zahnrettungsboxen finden Sie online unter: www.zahnrettungskonzept.info

Zahlen und Fakten zum Thema Zahnunfall

Von einem Zahnunfall sind Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren besonders häufig betroffen. Rund die Hälfte der unter 16-Jährigen erleidet einen unfallbedingten Zahnverlust oder Zahnschaden, wobei Jungen dreimal so oft verunglücken wie Mädchen. Wird ein ausgeschlagener oder abgebrochener Zahn innerhalb der ersten 5 Minuten nach dem Zahnunfall in eine Rettungsbox gelegt, bestehen die besten Chancen, ihn zu retten.

Zwei Drittel aller Zahnunfälle passieren beim Sport, auf Spielplätzen oder zu Hause. Bei drei von vier Zahntraumen sind die mittleren oberen Schneidezähne betroffen, bei jedem dritten Zahnunfall einer oder mehrere Milchzähne. Statistiken belegen, dass das Tragen eines Mundschutzes beim Sport die Verletzungsrate bei einem Zahnunfall um 60 Prozent senkt.

Die wichtigsten Rettungsmaßnahmen nach einem Zahnunfall

Je nach Art und Schwere des Unfalls können der Zahnschmelz, die Zahnwurzel oder auch der Kieferknochen verletzt sein. Häufig ist es möglich, den Zahn zu retten, wenn alle Unfallbeteiligten rasch handeln und sich richtig verhalten.

  1. Keine Panik. Egal, wie schlimm es aussieht – beruhigen und trösten Sie den Verletzten und sehen Sie vorsichtig nach (Lippe anheben und in den Mund schauen), welcher Schaden entstanden ist.
  2. Blutung stillen: Wunden im Mund bluten oft sehr stark. Drücken Sie einen sterilen Verband, eine Kompresse aus dem Verbandskasten oder ein sauberes Stofftuch auf die Wunde – oder geben Sie es dem Verletzten, damit er darauf beißen kann.
  3. Kühlen Sie die Wunde von außen, zum Beispiel mit einer Kühlkompresse oder einem Eisbeutel. Aber bringen Sie kein Eis direkt auf die Haut.
  4. Wenn ein Zahn locker ist, lassen Sie ihn nach Möglichkeit in Ruhe und raten Sie dazu auch dem Unfallopfer. Auf keinen Fall sollte daran gewackelt oder gezogen werden, auch wenn der Zahn nur noch an weichem Gewebe hängt.
  5. Suchen und finden Sie möglichst alle ausgeschlagenen Zähne oder Zahnteile. Berühren Sie beim Einsammeln nur die Krone, nicht die Zahnwurzel, und reinigen Sie den Zahn nicht, auch wenn er in den Schmutz gefallen ist.
  6. Halten Sie den Zahn beim Transport feucht. Am sichersten transportieren Sie ihn in einer Zahnrettungsbox, die mit einer speziellen Nährlösung gefüllt ist. Steht keine Zahnrettungsbox zur Verfügung, können Sie den Zahn in Frischhaltefolie einwickeln oder in kalter H-Milch (keine Biomilch), isotoner Kochsalzlösung oder dem Speichel des Verletzten transportieren – aber nicht im Mund, sondern in einem verschließbaren Gefäß.
  7. Suchen Sie auf schnellstem Weg die nächste Zahnarztpraxis oder den zahnärztlichen Notdienst auf. Wer als Erstversorger in Frage kommt, erfahren Sie über die bundesweit einheitliche Zahnunfall-Notrufnummer (1805) 012800.

Wird ein ausgeschlagener Zahn spätestens nach 20 Minuten in das Nährmedium der Zahnrettungsbox gelegt, können die Zellen der Wurzelhaut darin bis zu 48 Stunden lang überleben. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Zahn später wieder anwachsen kann. Beim Zahnarzt oder Notdienst werden der Schaden und der Unfallhergang auch genau dokumentiert – das ist wichtig für das Anmelden und Durchsetzen von Versicherungsansprüchen.