Private Krankenversicherung und Zahnersatz
Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, sie sind also Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese haben mit den niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Kliniken Verträge abgeschlossen, die die Kostenübernahme für erbrachte Leistungen regeln. Eine solche Krankenvollversicherung soll sicherstellen, dass jeder Bundesbürger bei Bedarf eine angemessene medizinische Versorgung erhält – ob es sich um einen Beinbruch handelt oder um einen schmerzenden Zahn.
Ist die private Krankenversicherung die bessere Versicherung?
Im Internet gibt es zahlreiche Beitragsrechner, mit denen Versicherte anhand weniger Daten ermitteln können, welchen Beitrag sie für eine private Krankenversicherung monatlich aufwenden müssten – oftmals ist dieser deutlich geringer als der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, es scheint also so zu sein, dass die private Krankenversicherung günstiger ist.
Das ist nur teilweise richtig, denn wer sich wirklich günstig privat versichern möchte, muss möglichst früh einsteigen, dann sind die Beiträge niedrig. Ein Teil der Beiträge wird jeweils als Altersrückstellungen von den Versicherungen angelegt, denn erfahrungsgemäß steigen die Ausgaben für die Gesundheit mit zunehmendem Alter. Zudem ist eine private Krankenversicherung immer nur für den Versicherten gültig, eine kostenfreie Familienversicherung wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, gibt es nicht.
Wer nach dem Wechsel in die PKV seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, wechselt in einen so genannten Notlagentarif. Dieser ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, beinhaltet jedoch nur eine medizinische Grundversorgung, deren Leistungen hinter der gesetzlichen Krankenversicherung zurückstehen. Und zudem müssen zusätzliche Leistungen wie etwa Krankentagegeld extra abgeschlossen werden und erhöhen die monatlichen Kosten.
Leistungen für Zahnersatz
Grundsätzlich schließen privat versicherte Patienten einen Leistungsvertrag direkt mit ihrem Zahnarzt ab, sie sind damit auch ausschließlich für die Begleichung der Zahnarztrechnung verantwortlich. Diese kann bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, die nach Prüfung den Versicherungsanteil an den Patienten überweist.
Damit wird die genaue Prüfung des Angebotes und der angesetzten Kosten durch den Patienten unerlässlich, denn auch bei einer privaten Krankenversicherung ist eine vollständige Übernahme aller zahnärztlichen Kosten nur in wenigen Fällen gegeben – die meisten Tarife sehen eine Kostenübernahme zwischen 50 und 80 Prozent vor, der Rest muss vom Patienten als Selbstbeteiligung getragen werden. Wer eine höhere Absicherung wünscht, muss dieses bei Vertragsbeginn vereinbaren und die höhere Versicherungsprämie dann jeden Monat entrichten – nachdem er einen Anbieter gefunden hat, der diese Leistung so in seinem Tarif anbietet.
Dafür sind Privatpatienten von der Pflicht entbunden, ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentieren zu lassen: Die private Krankenversicherung übernimmt die vertraglich vereinbarten Kostenanteile unabhängig davon, wie oft und regelmäßig der Patient vorher beim Zahnarzt war.
Ihr kostenloses Infopaket enhält:
- Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
- 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
- Preisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen