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Neue Richtlinie – Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr

Was beinhaltet die neue Kinderrichtlinie?

Die neue Kinderrichtlinie ist zum 1. September 2016 in Kraft getreten. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Stärkung der vertragszahnärztlichen Vorsorge und Früherkennung für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Zu den neuen Regelungen gehört, dass im gelben Kinderuntersuchungsheft künftig sechs Verweise vom Arzt zum Zahnarzt stehen werden. Die Verweise werden in Form von Ankreuzfeldern in das gelbe Heft eingefügt und gelten für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat.

Die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) hatte den Beschluss zu den neuen Verweisen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erwirkt. Dieser Ausschuss ist das wichtigste Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Dass der Beschluss erst jetzt umgesetzt wird, liegt daran, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht um ergänzende Stellungnahme zu Datenschutzfragen gebeten hatte. Dadurch wurde das Inkrafttreten der neuen Richtlinie verzögert

Laut Dr. Wolfgang Eßer, dem Vorstandsvorsitzenden der KZBV, stellen die neuen Verweise aus vertragszahnärztlicher Sicht einen wichtigen Schritt zur Versorgungsverbesserung dar. Zudem hat die KZBV angeregt, dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss in weiteren Beratungen näher mit den jüngsten Zahnarztpatienten befasst: Die Früherkennungsuntersuchungen in der Arztpraxis sollen auf der Grundlage des zahnärztlichen Konzepts zur Vermeidung frühkindlicher Karies um zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen erweitert werden. Die bisherige Richtlinie sieht die erste Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt erst für Kinder im dritten Lebensjahr vor, doch in Zukunft sollen schon die Kleinsten zum Zahnarzt gehen.

Mit der neuen Richtlinie soll die Zahnärzteschaft ihr oberstes Ziel, zusammen mit den gesetzlichen Krankenkassen die frühkindliche Karies auf breiter Front zu reduzieren, besser erreichen können. Damit das wie geplant funktioniert, muss der GBA zunächst die Altersgrenzen, die Häufigkeit der Untersuchungen vor dem 30. Lebensmonat sowie Art und Umfang der entsprechenden Leistungen definieren. Die Beratungen dazu sind noch nicht abgeschlossen, und auch über die Effekte der Therapeutischen Fluoridierung wird noch diskutiert.

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Was beinhaltet die neue Kinderrichtlinie?

Hintergrund: das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“)

Das Gelbe Heft bekommen Eltern in aller Regel direkt nach der Geburt des Kindes ausgehändigt, entweder in der Geburtsklinik oder – bei Hausgeburten – daheim durch die Hebamme oder den Entbindungspfleger. In dem Heft werden alle Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) zur Entwicklung des Kindes mit dem richtigen Zeitpunkt aufgeführt, und alle Untersuchungsergebnisse werden auf seinen Seiten dokumentiert. Daher muss das Gelbe Heft gut aufbewahrt und zu jeder neuen Untersuchung mitgenommen werden.

Künftig erhalten alle Eltern von Kindern bis zur Untersuchung U6 ein verändertes Kinderuntersuchungsheft. Das neue Gelbe Heft, das es seit September 2016 gibt, können Eltern bzw. Sorgeberechtigte auch in der Praxis bekommen, in der die Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden – allerdings erst, wenn KBV und Krankenkassen ihre Honorarverhandlungen abgeschlossen haben. Das wird spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Kinderrichtlinie der Fall sein.

In der neuen Variante wurden u. a. die zehn Untersuchungen bis zum Schulalter (U-Untersuchungen) teilweise erweitert und neu gefasst. Die Dokumentation wurde ebenfalls um umstrukturiert und mit einer Teilnahmekarte ergänzt. In der Elterninformation des Gelben Hefts können Eltern nachlesen, was in welchem Alter untersucht wird, welchem Zweck die Untersuchungen dienen und wie sie sich und ihr Kind optimal darauf vorbereiten können. Die Mund- und Zahngesundheit wird durch mehr und deutlichere Informationen über das zahnärztliche Vorsorgeangebot und die regelmäßige Prophylaxe in der Zahnarztpraxis stärker betont.

Insgesamt ist das neue Kindeuntersuchungsheft umfangreicher und anders aufgebaut als das bisherige. Die Verweise auf den Zahnarzt sind dabei nur eine von etlichen Neuerungen. Nach einer Übergangsphase, die spätestens im Frühjahr 2017 beendet sein wird, sollen die Praxen der untersuchenden Ärzte und Ärztinnen die Voraussetzungen erfüllen, um die erweiterten Kassenleistungen regulär anbieten zu können. Das alte Gelbe Heft kann bis dahin weiter genutzt werden.

Bis zur U6 erhalten Eltern das neue Heft zusätzlich zum alten und bringen dann beide Hefte zu den Untersuchungen mit. Ab der U7 werden die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentiert, die dann ins Gelbe Heft eingeklebt werden. Alle wahrgenommenen Untersuchungen werden auf einer herausnehmbaren Teilnahmekarte dokumentiert. Damit können Eltern bzw. Sorgeberechtigte nachweisen, dass ihr Kind regelmäßig an den U-Untersuchungen teilgenommen hat – etwa beim Jugendamt und anderen Behörden, in der Kita oder Schule.

Strategien und Maßnahmen zur Reduktion der frühkindlichen Karies

Frühkindliche Karies ist eine der weltweit häufigsten chronischen Erkrankungen im Vorschulalter – sie kommt rund fünfmal so oft vor wie Asthma und siebenmal so oft wie Pollenallergien (Heuschnupfen). Karies an den Milchzähnen ist nicht nur für die jungen Patienten und deren Eltern ein Problem, sondern vielfach auch für den behandelnden Zahnarzt. Denn vor allem kleine Kinder sind von der Zahnarztbehandlung oft überfordert, weil sie deren Sinn nicht begreifen oder ihnen die nötige Geduld und Durchhaltefähigkeit noch fehlen (das Wort „Patient“ kommt vom lateinischen patiens = dulden).

Darum bleiben leider viele behandlungsbedürftige Zähne unversorgt, und das kann schwerwiegende Konsequenzen bis ins Erwachsenenalter haben: Von Zahnschmerzen über Entzündungen und frühzeitige Zahnverluste bis hin zu gravierenden Entwicklungsstörungen im Zahn- und Kieferbereich, beim Sprechen und im Lern- und Sozialverhalten.

Ein weiterer Grund für mangelhafte Zahngesundheit im Kindesalter ist die oft unzureichende Aufklärung und mithilfe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Wenn Prophylaxeangebote nicht bekannt sind oder nicht angenommen werden, kommen die Kinder oft erst in die Praxis, wenn sie bereits Karies haben. Wesentlich sinnvoller wäre es, die frühkindliche Karies durch entsprechende Maßnahmen bereits im Vorfeld zu verhindern.

Ein strategischer Schwerpunkt bei der Reduktion frühkindlicher Karies liegt auf dem besseren Erreichen der Zielgruppe. Karies ist in der Gesellschaft ungleich verteilt: Das Risiko ist in sozial schwachen Familien bzw. bei Menschen mit niedrigem Bildungsstand deutlich höher. Hier können die neuen Verweise im Gelben Heft gute Dienste leisten, da sie alle Sorgeberechtigten in allen Bevölkerungsgruppen und -schichten ansprechen und an deren allgemeine Verantwortung, Liebe und Fürsorgepflicht für das Kind appellieren.

Frühzeitig mit der Kariesprävention beginnen

Idealerweise beginnt die zahnärztliche Kariesprophylaxe bereits vor dem Durchbrechen der ersten Milchzähne. Schon die werdenden Eltern sollten mit einbezogen und während der Schwangerschaft auch über das Kariesrisiko, Mund- und Zahnpflege, Keimübertragung, Ernährungsgewohnheiten, den Zahndurchbruch und die Zahnentwicklung aufgeklärt und beraten werden. Viele wissen beispielsweise nicht, dass Karies ansteckend ist und von den Eltern auf das Kind übertragen werden kann. Darum ist es sinnvoll, die eigenen Zähne untersuchen und gegebenenfalls sanieren zu lassen, bevor das Baby zur Welt kommt. Bei allen Anti-Karies-Strategien gilt: Die Eltern müssen mitmachen und sich ihrer Vorbildfunktion und deren Wichtigkeit für das Wohl des Kindes bewusst sein.

Bisher steht gesetzlich krankenversicherten Kindern ab dem 30. Lebensmonat eine jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt zur Verfügung. Das ist nach zahnärztlicher Auffassung jedoch zu spät, denn Karies kann ab dem ersten Zahndurchbruch auftreten, der oft sehr viel früher erfolgt. Ein Ansatz zum früheren Einstieg sind beispielsweise Untersuchungen in öffentlichen Einrichtungen, Kitas und Schulen. Dabei kann der Arzt die Milchzähne untersuchen, Plaque entfernen oder sogar eine Fluoridierung durchführen.

Wissenschaftlich fundiert und bewährt sind diese Maßnahmen zur Prävention und Reduktion frühkindlicher Karies:

  • regelmäßige Untersuchung und gegebenenfalls Fluoridierung bzw. Versiegelung der Milchzähne,
  • Putztrainings,
  • Schulungen und gesundheitserzieherische Anregungen für Eltern und sogenannte Multiplikatoren (z. B. Lehrkräfte, Betreuer, Erzieher),
  • regelmäßige Veranstaltungen zur Mundgesundheitsaufklärung, die motivieren und auch Unterstützung anbieten, sowie
  • Hausbesuche bei Kariesrisikogruppen zur Mundgesundheitsaufklärung und eventuell Untersuchung durch Fachkräfte (aufsuchender Ansatz).

Bei den gruppenprophylaktischen Maßnahmen besteht jedoch noch viel Ausbau- und Nachholbedarf, bis sie flächendeckend angeboten und wahrgenommen werden können.

Hauptrisiko Dauernuckeln

Ein Hauptrisikofaktor für frühkindliche Karies sind kariogene (zucker- und säurehaltige) Getränke in Nuckelflaschen. Über die Gefahren des Dauernuckelns, vor allem in der Nacht, sollten sowohl Eltern als Kinder so früh wie möglich aufgeklärt werden. Bei frühen Besuchen in der Zahnarztpraxis, wie sie durch das neue Gelbe Heft stärker angeregt werden, kann der Zahnarzt hier wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Wünschenswert wäre, dass kleine Kinder sich gar nicht erst an den Dauerkonsum zahnschädlicher Getränke gewöhnen. Statt Limonaden, Fruchtsäften, Schorle oder Kakao sollten ungesüßte, kindgerechte Tees oder stilles Wasser stets zur Verfügung stehen.


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