Mundhöhlenkrebs – Früherkennung in der Zahnarztpraxis möglich?
Immer mehr Menschen erkranken an Krebs in der Mundhöhle oder im Hals- und Rachenbereich. Allein in Deutschland wird pro Jahr bei rund 17.000 Patienten Mundhöhlenkrebs, Rachenkrebs oder Kehlkopfkrebs diagnostiziert. Früherkennung ist hier lebenswichtig, denn so lange sich die Krebszellen noch nicht weiter im Körper ausgebreitet und Metastasen gebildet haben, sind die Heilungschancen am besten.
Früherkennung in der Zahnarztpraxis schützt vor Mundkrebs
Beim Vorsorgetermin fragt der Zahnarzt nach Beschwerden und klärt über allgemeine und persönliche Risikofaktoren für die Zahn- und Mundgesundheit auf. Dazu zählen neben mangelnder Mundhygiene etwa Rauchen, Alkoholkonsum und regelmäßige Medikamenteneinnahme, bestimmte Vor- oder Grunderkrankungen, erbliche Vorbelastungen, Stress und eine ungesunde Ernährung.
Dann untersucht der Arzt mit Spiegel, Lampe und speziellen Instrumenten den Status von Zähnen und Zahnersatz, aber auch die Mundschleimhaut, das Zahnfleisch und die Zunge, etwa auf Beläge, Entzündungszeichen oder Druckstellen. Entdeckt er dabei eine ungewöhnliche Veränderung, klärt er den Verdacht auf ein Mundhöhlenkarzinom umgehend ab, beispielsweise durch eine Gewebeprobe. Diese wird unter örtlicher Betäubung entnommen und dann im Labor untersucht, um die Diagnose abzusichern. Bei Routineuntersuchungen konnten so schon viele Tumore im Frühstadium erkannt und daher optimal behandelt bzw. geheilt werden.
Mögliche Hinweise auf Mundhöhlenkrebs
Eine gesunde Mundschleimhaut ist hellrosa und hat eine weiche, glatte Oberfläche. Gerötete und/oder schmerzende Stellen weisen in aller Regel auf Zahn- oder Zahnfleischprobleme hin, etwa eine Zahnfleischentzündung, Parodontitis oder Karies. Dagegen können Verhärtungen und Einziehungen, rote oder weiße Flecken sowie Geschwüre Warnzeichen für Mundkrebs sein. Vor allem Veränderungen, die nicht schmerzen, sind gefährlich, denn im Anfangsstadium verursacht ein Mundhöhlenkarzinom keine Schmerzen. Darum sollte jede Auffälligkeit, die sich nicht innerhalb von zwei Wochen deutlich zurückbildet oder ganz verschwindet, vom Zahnarzt abgeklärt werden – auch und gerade dann, wenn sie keine Beschwerden bereitet.
Der Zahnarzt betrachtet und untersucht auffällige Stellen besonders sorgfältig, um zu erkennen oder auszuschließen, dass es sich um die Vorstufe eines Tumors handelt. Gegebenenfalls tastet er auch den Hals auf geschwollene Lymphknoten ab. Darüber hinaus kann er die Untersuchung durch einen weiteren Facharzt empfehlen oder in die Wege leiten. Wird tatsächlich ein Mundhöhlenkarzinom festgestellt, kann zeitnah mit der Behandlung begonnen werden, etwa einer Operation zur Tumorentfernung, Chemotherapie oder Strahlentherapie.
Der Zahnarzt hilft auch nach der Krebstherapie
Durch die Behandlung oder Entfernung eines Tumors in der Mundhöhle können bleibende Schäden an den Zähnen und der Mundschleimhaut entstehen. Denn Strahlentherapie und Chemotherapie, die zur Bekämpfung von Krebsherden und Metastasen eingesetzt werden, sind aggressiv und schaden nicht nur den Krebszellen, sondern auch gesunden Körperzellen. Daher brauchen viele Patienten eine Zahnsanierung oder Zahnersatz, nachdem sie den Krebs besiegt haben.
Zu den möglichen Folgeschäden der Krebsbehandlung gehören die sogenannte Strahlenkaries sowie durch Chemotherapie bedingte Veränderungen an Zahnfleisch, Mundschleimhaut oder Kieferknochen. Zahndefekte, die durch Strahlung entstanden sind, können wie bakterienbedingte Kariesschäden je nach Schwere durch Füllungen, Inlays, Teilkronen oder Kronen versorgt werden. Durch therapiebedingte oder krankheitsbedingte Veränderungen an Zahnhalteapparat oder Kiefer (z. B. Zahnfleischrückgang, Knochenabbau oder Schäden am Zahnnerv) können sich Zähne lockern oder ganz ausfallen. Mit einer Brücke, einer Prothese oder einem Zahnimplantat lassen sich die Lücken schließen und die frühere Ästhetik wieder herstellen.
Volle Kostenübernahme bei Zahnersatz nach der Krebstherapie
Wer schon vor der Krebserkrankung Zahnersatz getragen hat, muss diesen nach Abschluss der Therapie häufig ersetzen oder ändern lassen, damit er zu den neuen Verhältnissen in der Mundhöhle passt. Menschen, die den Mundkrebs besiegt haben, wünschen sich häufig den besten und schönsten Zahnersatz – sowohl aus ästhetischen als auch aus psychologischen Gründen, die sehr gut nachvollziehbar sind. Zahnimplantate kommen dem natürlichen Zahn vom Aussehen und Gefühl her am nächsten, werden vom Körper bestens vertragen und sind zudem äußerst langlebig. Allerdings zählen sie nicht zu den Kassenleistungen, so dass Patienten dafür in der Regel einen hohen Eigenanteil aufbringen müssen.
Doch in Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch Versorgungen, die von der Regelversorgung abweichen bzw. darüber hinausgehen, doppelt bezuschussen bzw. die Kosten für den Zahnersatz voll übernehmen. Schäden und Folgeschäden durch Mundhöhlenkrebs, Chemotherapie oder Strahlentherapie werden grundsätzlich als Ausnahmeindikation gewertet – besonders dann, wenn die entstandenen Schäden und Veränderungen so weitreichend sind, dass sie mit einer Brücke oder Zahnprothese nicht versorgt werden können. In diesem Fall kann die Krankenkasse sogar die Kosten für Zahnimplantate voll übernehmen.
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