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Zahnersatz - Wissen von A-Z

Alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnersatz

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Möglichkeiten zur Finanzierung von Zahnersatz: Keine Angst vor hohen Kosten

Seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2005 erhalten gesetzlich versicherte Personen für jede zahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz einen Festzuschuss, dessen Höhe sich an der sogenannten Regelversorgung für Zahnersatz orientiert. Allerdings zahlt die Krankenkasse nicht den vollen Festzuschuss, sondern übernimmt die Hälfte der Kosten für den Zahnersatz, während die andere Hälfte als Eigenanteil privat aufgebracht werden muss. Wer jedoch seine Zähne regelmäßig in der Zahnarztpraxis untersuchen lässt, kann den Zuschuss der Krankenkasse weiter erhöhen und seinen eigenen Anteil verringern. Seit Oktober 2020 gibt es für Zahnersatz von der Kasse mehr Zuschuss: nämlich 60% statt 50% und mit Bonusheft sogar bis zu 75%. Der Nachweis über die Untersuchungen wird im Bonusheft geführt, das jeder kostenlos von der Krankenkasse oder der Zahnarztpraxis ausgehändigt bekommt. Wichtig ist, das Bonusheft bei jedem Zahnarztbesuch stempeln zu lassen, um bei einer notwendigen Versorgung mit Zahnersatz den vollen Bonus zu erhalten. Sollten Ihnen Stempel fehlen, obwohl Sie in dieser Zeit zu Untersuchungen in der Praxis waren, können Sie diese auch Jahre später noch nachtragen lassen.

Kann man Zahnersatz auch in Raten zahlen?

Ja, es ist auch möglich Zahnersatz in Raten zu zahlen. Immer mehr Zahnarztpraxen bieten die Möglichkeit, die Finanzierung von Zahnersatz per Kredit zu regeln. Das kann ganz einfach in Form einer Ratenzahlung geschehen, bei der die Gesamtkosten in sechs oder zwölf Raten beglichen werden, oftmals sogar zinsfrei. Andere Zahnarztpraxen treten ihre Forderung an eine Abrechnungsgesellschaft ab, mit der Patientinnen und Patienten dann eine Ratenzahlung vereinbaren. Der Vorteil für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist hierbei, dass der gesamten Rechnungsbetrag in einer Summe direkt nach Abschluss der Behandlung gezahlt wird, während die Patientin oder der Patient die Summe in kleinere monatliche Beträge aufteilt und so die finanzielle Belastung verringert.

Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen, denn häufig wird das Darlehen bei kurzen Laufzeiten zinslos gestellt, so dass im besten Fall keine zusätzlichen Zinskosten fällig werden. Allerdings sind dann die monatlichen Raten höher. Wer das nicht will oder sich nicht leisten kann, kann auch deutlich längere Laufzeiten von bis zu fünf oder sechs Jahren wählen, muss dann jedoch die Zinsen für die gesamte Laufzeit mit einkalkulieren.

Tipp: Wir von Zahnersatzsparen.de bieten für die Finanzierung Ihres neuen Zahnersatzes oder Ihrer Zahnschienen die zinslose Laufzeit von 6 Monatsraten.
Bei einer Finanzierungssumme von beispielsweise 1.200,- € begleichen Sie Ihr Darlehen mit nur 6 Monatsraten zu je 200,- €. Für die gleiche Finanzierungssumme bieten wir alternativ noch andere Möglichkeiten der Ratenzahlung. Alle Informationen zu anderen Laufzeiten und Zinsätzen finden Sie hier auf unserer Website.

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Vor Behandlungsbeginn alle Kosten klären

Bevor es in die Abrechnung geht, muss Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt zunächst gemeinsam mit Ihnen den genauen Behandlungsverlauf festlegen. Dazu wird zuerst genau untersucht und dokumentiert, welcher Behandlungsbedarf konkret besteht, um dann die möglichen Behandlungsansätze im Heil- und Kostenplan festzulegen.

Aus dem Heil- und Kostenplan gehen auch die geschätzten Behandlungs- und Laborkosten hervor. Er ist also auch ein Kostenvoranschlag, der beispielsweise genutzt werden kann, um einen privaten Kredit für die anstehende Behandlung aufzunehmen. Er wird dazu erst einmal gemeinsam mit dem Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht, die ihn sachlich prüft und dann den individuellen Zuschuss einträgt, bevor der Plan an Sie zurückgesendet wird.

Tipp: Sie haben bereits einen Heil- und Kostenpkan vorliegen, der Ihnen jedoch zu teuer ist? Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Vergleichsangebot für Ihren geplanten Zahenrsatz.
Alle Informationen dazu, finden Sie auf unserer Website.

Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten

Wer als gesetzlicher Härtefall gilt, weil das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, bekommt 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung von der Krankenkasse erstattet. Auch Studenten oder Auszubildende können von der Härtefallregelung profitieren. Allerdings muss der Antrag in jedem Fall vor Behandlungsbeginn gestellt und seitens der Krankenkasse bewilligt worden sein. Wer aber eine höherwertige Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, selber finanzieren.

Angesichts der hohen möglichen Kosten, die eine umfangreiche Zahn-Behandlung zur Folge haben kann, empfiehlt sich für jede gesetzlich versicherte Person ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Die Kosten dafür liegen umso niedriger, je früher eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Je nach Tarif werden dann bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten und der Kosten für Zahnersatz übernommen. Da es eine Vielzahl von Tarifen und Anbietern gibt, sollten Sie die Konditionen der einzelnen Anbieter genau vergleichen und dabei auch prüfen, ob beispielsweise die Kosten für Zahnimplantate übernommen werden.

Grundsätzlich ist bei den meisten Zahnzusatzversicherungen eine Wartezeit von bis zu vier Jahren zu beachten: Wer direkt nach Abschluss der Versicherung eine umfangreiche zahnmedizinische Behandlung durchführen lässt, erhält meist nur einen bestimmten Höchstbetrag von der Versicherung. Der volle Schutz und damit die volle Kostenerstattung wird erst nach mehreren Jahren gewährt. So wollen sich die Versicherungen vor hohen Kosten in den ersten Versicherungsjahren schützen, die letztendlich auf alle Versicherten umgelegt werden müssten.

In einigen Fällen fordern die Versicherungen auch eine Gesundheitsprüfung, wollen also vor Abschluss des Vertrages den genauen Status des Gebisses und der Zähne erfahren. Wer bisher keine Zahnlücken oder andere Probleme hat und dies über eine Untersuchung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt der Versicherung nachweist, kommt in den Genuss des optimalen Versicherungsschutzes. Alle anderen zahlen entweder mehr für den Schutz oder müssen sich einen Vertrag ohne Prüfung suchen, der in aller Regel teurer ist. 

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2 Kommentare

Die32

06. September 2018

Finanzierungen

Guten Tag Frau Hagena,

unser Patientenservice berät Sie gerne bezüglich Finanzierungen unter der kostenfreien Patienten-Hotline 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32


Dorothea Hagena

05. September 2018

Finanzierungen

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