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Zahnersatz nach Arbeitsunfall – Ein umfassender Ratgeber

Ein Arbeitsunfall kann unerwartete Folgen haben, einschließlich Zahnverletzungen, die eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Der Anspruch auf Zahnersatz nach einem Arbeitsunfall sowie die Finanzierungsmöglichkeiten sind komplexe Themen, die sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung betreffen. In diesem umfassenden Ratgeber werden alle wichtigen Aspekte behandelt, von der Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft und die Krankenkassen bis hin zu Finanzierungsoptionen, steuerlichen Vorteilen und speziellen Regelungen für bestimmte Personengruppen wie Hartz-IV-Empfänger, Schüler und Studenten.

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Zahnersatzkosten bei Hartz IV – Was übernimmt die Krankenkasse?

Personen, die Hartz IV beziehen oder Geringverdiener sind, können Zahnersatz über die Härtefallregelung des fünften Sozialgesetzbuches erhalten und damit die Regelversorgung zum Nulltarif bekommen. Seit 2005 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Kosten für Zahnersatz, bezogen auf die Regelversorgung. Wer fünf Jahre lang regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweist, erhält 60 % der Kosten, bei zehn Jahren sind es 65 %. Geringverdiener können unter die Härtefallregelung fallen, wenn der Eigenanteil eine unzumutbare Belastung darstellt. Sie müssen dazu den Heil- und Kostenplan sowie Nachweise bei der Krankenkasse einreichen.

Einkommensgrenzen 2024 für die Härtefallregelung:

  • Alleinstehend: 1.414,00 Euro
  • Mit einer weiteren Person: 1.944,25 Euro
  • Jede weitere Person: 353,50 Euro

Diese Regelung gilt auch für Empfänger von Bürgergeld, Auszubildende, BaFöG-Bezieher und Minijobber.

Sollte der doppelte Festzuschuss die Kosten nicht decken, kann ein weiterer Antrag gestellt werden. Wichtig: Privatversicherte müssen in den Basistarif wechseln, um die Regelversorgung finanziert zu bekommen. Anträge werden gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht.

Die Kasse übernimmt Zahnersatzkosten nur nach vorheriger schriftlicher Zusage, außer in Notfällen.

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Reduzierung des Eigenanteils für Zahnersatz auch ohne Bonusheft

Das Bonusheft ist ein wichtiges Instrument, um den Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz zu reduzieren. Es dokumentiert regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und kann zu einem höheren Festzuschuss führen, wenn die Einträge über einen Zeitraum von fünf oder sogar zehn Jahren lückenlos geführt wurden. Doch auch ohne Bonusheft gibt es Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren.

Eine Möglichkeit besteht darin, den Zahnarzt gezielt nach kostengünstigeren Alternativen innerhalb der Regelversorgung zu fragen. Auch die Wahl von Standardmaterialien oder -methoden kann helfen, die Kosten zu senken. Zudem kann der Eigenanteil durch Ratenzahlungen oder spezielle Finanzierungsangebote der Zahnarztpraxen gestreckt werden, sodass die Belastung besser verteilt wird.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse – Was wird gezahlt?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur teilweise die Kosten für Zahnersatz. Selbst bei der Regelversorgung müssen Versicherte etwa die Hälfte der Laborkosten selbst tragen. Härtefälle, wie Geringverdiener oder Sozialhilfeempfänger, erhalten einen doppelten Zuschuss, sodass die Krankenkasse die gesamten Kosten der Regelversorgung übernimmt. Alternative Behandlungen wie Zahnimplantate werden nur teilweise bezuschusst und sind meist deutlich teurer.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Es gibt über 40 Befunde, die in 8 Hauptgruppen unterteilt sind. Zu jedem Befund gibt es einen festgelegten Zuschuss. Das Bonussystem der Krankenkassen erhöht den Zuschuss, wenn das Bonusheft über mehrere Jahre gepflegt wurde. Beispielsweise beträgt der Zuschuss für eine weitgehend zerstörte Zahnkrone (Befund 1.1) ohne Bonus 142,22 €, mit 20 % Bonus 170,66 €, mit 30 % Bonus 184,89 € und für Härtefälle 284,44 €. Für eine Lücke mit einem fehlenden Zahn (Befund 2.1) liegt der Zuschuss ohne Bonus bei 336,50 € und kann für Härtefälle bis zu 673 € betragen.

Die Regelversorgung ist die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Lösung, wie z. B. eine Metallkrone oder Zahnbrücke. Höherwertige Lösungen, wie Zahnimplantate oder Vollkeramikkronen, erhöhen die Kosten deutlich, ohne den Krankenkassenzuschuss zu verändern. Patienten müssen dann den Großteil der Kosten selbst tragen.

Zur Kostenreduktion beim Zahnersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Zahnprophylaxe
    Regelmäßige Untersuchungen und professionelle Zahnreinigungen können Zahnschäden vorbeugen.
  • Zahnzusatzversicherungen
    Diese können helfen, die Eigenkosten bei höherwertigem Zahnersatz zu senken.
  • Zahnersatz aus dem Ausland
    Zahnersatz, der im Ausland gefertigt wird, kann bis zu 80 % günstiger sein. Hierfür werden die gleichen Materialien und Standards wie in Deutschland verwendet.

Aktualisiert für 2024: Die Zuschüsse bleiben an die Regelversorgung gebunden und steigen nur durch das Bonussystem oder die Härtefallregelung. Höherwertige Versorgungen wie Implantate sind weiterhin nur teilweise abgedeckt, sodass ein Großteil der Kosten von den Patienten übernommen werden muss.

Welche Kosten entstehen für Zahnersatz?

Die Kosten für Zahnersatz können je nach Art des Ersatzes, Material und Umfang der Behandlung stark variieren. Einfache Lösungen wie Teilprothesen oder Metallkronen sind in der Regel günstiger, während aufwendigere Varianten wie Vollkeramikkronen, Brücken oder Zahnimplantate deutlich teurer sind.

Einzelne Zahnimplantate, die eine der hochwertigsten Formen des Zahnersatzes darstellen, können Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Diese umfassen nicht nur das Implantat selbst, sondern auch die Vor- und Nachbehandlungen, wie zum Beispiel das Einsetzen eines Knochentransplantats oder die Anfertigung einer maßgeschneiderten Krone. Solche umfangreichen Behandlungen erfordern häufig eine individuelle Kostenplanung und eine Abstimmung mit der Krankenkasse und eventuell vorhandenen Zusatzversicherungen.

Der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt – Warum er so wichtig ist

Ein Heil- und Kostenplan ist ein schriftliches Dokument, das die geplanten zahnärztlichen Behandlungen und die voraussichtlichen Kosten detailliert auflistet. Er wird vom Zahnarzt erstellt und dient als Grundlage für die Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft. Der Heil- und Kostenplan enthält eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Zähne, die geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung und die geschätzten Kosten.

Die Krankenkasse prüft auf dieser Basis, ob die beantragten Leistungen der Regelversorgung entsprechen und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Der Heil- und Kostenplan ist daher ein entscheidendes Dokument, um die Kostenübernahme zu sichern. Er sollte vor Beginn der Behandlung eingereicht und genehmigt werden. Eine Ablehnung des Heil- und Kostenplans kann verschiedene Gründe haben, darunter eine unzureichende medizinische Begründung oder eine zu hohe Kostenschätzung.

Finanzierung von Zahnersatz – Welche Optionen gibt es?

Die Finanzierung von Zahnersatz bleibt ein wichtiges Thema, da die Krankenkassen nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung zahlen. Seit 2020 liegt dieser Zuschuss bei 60 %. Wer ein lückenloses Bonusheft hat, kann den Zuschuss weiter steigern. Dennoch bleibt oft ein Eigenanteil von mehreren hundert Euro, besonders bei Alternativen zur Regelversorgung, wie Implantaten. Die Krankenkassen übernehmen nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, was bei aufwendigeren Behandlungen zu höheren Eigenkosten führt. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten zu decken, ist aber mit hohen Beiträgen verbunden und muss frühzeitig abgeschlossen werden. Die Härtefallregelung greift nur bei geringem Einkommen, etwa bei Studierenden oder Hartz IV-Empfängern.

Für die Finanzierung gibt es verschiedene Kreditmöglichkeiten, darunter sogenannte Zahnkredite. Alternativ bieten wir (MDH AG) eine 0 %-Finanzierung mit einer Laufzeit von sechs Monaten an, z. B. bei einer Finanzierungssumme von 1.200 € in 6 Raten à 200 €. Vor der Zahnersatzfinanzierung sollte der Heil- und Kostenplan der Zahnärztin oder des Zahnarztes genau geprüft werden, um die voraussichtlichen Kosten zu kennen. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen.

Gründe für die Ablehnung von Kostenübernahmeanträgen für Zahnersatz

Die Finanzierung von Zahnersatz ist seit der Gesundheitsreform 2005 ein wichtiges Thema, da Krankenkassen nur einen befundbezogenen Festzuschuss leisten. Ab 2024 beträgt der Kassenanteil 60% der Regelversorgung, bei regelmäßig geführtem Bonusheft sogar bis zu 75%. Für Patienten mit geringem Einkommen greift die Härtefallregelung, bei der die Krankenkasse 100% der Regelversorgung übernimmt. Zahnersatz kann hohe Kosten verursachen, besonders wenn hochwertiger Zahnersatz, wie Implantate, statt der Regelversorgung gewünscht wird. In solchen Fällen müssen die Mehrkosten vollständig selbst getragen werden. Um die finanzielle Belastung zu senken, bieten Zahnärzte oft eine Ratenzahlung oder Zahnersatzkredite an. Diese können bei kurzen Laufzeiten zinsfrei sein, während längere Laufzeiten verzinst werden.

Vor der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, der die zu erwartenden Kosten und den Kassenanteil ausweist. Patienten können Angebote vergleichen, da unterschiedliche Zahnarzt- und Laborkosten zu erheblichen Preisunterschieden führen. Ein preiswerter Zahnersatz, z.B. aus chinesischen Laboren, kann bis zu 80% günstiger sein, ohne Qualitätsverlust, was die Notwendigkeit eines Kredits verringern kann.

Zahnersatzkredite – Was ist zu beachten?

Die Finanzierung von Zahnersatz bleibt auch 2024 für viele Patienten ein wichtiges Thema. Seit der Gesundheitsreform 2005 übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen befundbezogenen Festzuschuss zur Regelversorgung, der mittlerweile bei 60 % liegt, mit Bonusheft sogar bei bis zu 75 %. Wer ein geringes Einkommen hat, kann von der Härtefallregelung profitieren, bei der die Kasse 100 % der Kosten für die Regelversorgung übernimmt. Dennoch bleibt oft ein hoher Eigenanteil, besonders bei hochwertigerem Zahnersatz wie Implantaten. Hier übernimmt die Krankenkasse nur den Festzuschuss, die Mehrkosten müssen privat gezahlt werden. Eigenanteile können bei umfangreichen Behandlungen leicht in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen. Um diese Belastung zu reduzieren, bieten viele Zahnärzte Ratenzahlungen oder spezielle Zahnersatz-Kredite an. Diese Kredite können zinsfrei bei kurzen Laufzeiten (drei bis sechs Monate) oder verzinst bei längeren Laufzeiten (bis zu 60 Monate) sein, wobei die Bonität des Patienten geprüft wird.

Ein Heil- und Kostenplan, der vor der Behandlung erstellt wird, gibt den Patienten einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Patienten können auch einen zweiten Zahnarzt für einen alternativen Plan aufsuchen, da sich die Kosten je nach Zahnlabor stark unterscheiden können. Besonders günstiger Zahnersatz aus dem Ausland, wie z.B. von der MDH AG, kann im Vergleich zu deutschen Laboren bis zu 80 % günstiger sein, ohne Qualitätsabstriche.

Zahnersatz zum Nulltarif – Ist das möglich?

Zahnersatz ohne Zuzahlung ist prinzipiell möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei müssen Patient:innen gut informiert sein und den Zahnersatz sorgfältig planen. Eine wichtige Maßnahme zur Senkung des Eigenanteils ist die Regelversorgung und das lückenlose Führen eines Bonushefts, das regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Das kann den Zuschuss der Krankenkasse erhöhen. Zahnersatz aus dem Ausland, wie etwa von der MDH AG, ist oft günstiger als Zahnersatz aus deutschen Laboren, da die Material- und Laborkosten niedriger sind. Trotzdem entsprechen die Materialien und Techniken den deutschen Standards. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, zusätzliche Kosten zu decken, ersetzt jedoch nicht die Kosten, da Versicherungsbeiträge im Vorfeld gezahlt werden müssen. Für Geringverdiener gibt es die Härtefallregelung, bei der die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss übernimmt, sodass der Zahnersatz kostenfrei bleibt. Dazu muss ein aktueller Leistungsbescheid eingereicht werden. Patientinnen sollten mehrere Heil- und Kostenpläne vergleichen, um die besten Preise zu finden. Der Festzuschuss der Krankenkasse richtet sich nach der Regelversorgung und deckt rund 50 % der Kosten ab.

Stand 2024: Zahnersatz ohne Zuzahlung ist weiterhin möglich unter den genannten Bedingungen, und das Zuschusssystem der Krankenkassen bleibt unverändert.

Steuerliche Absetzbarkeit von Zahnersatz – Wie funktioniert das?

Für Familien lohnt es sich, alle Quittungen und Belege zu sammeln, da nach Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze jeder weitere Euro die Steuerlast senkt. Diese Kosten können zu einer Steuererstattung führen. Wer Zahnersatz benötigt, muss meist einen Teil selbst zahlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt etwa 50 % der Regelversorgung. Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann den Zuschuss auf 60-65 % erhöhen. Kosten für höherwertigen Zahnersatz müssen vollständig selbst getragen werden, können aber steuermindernd geltend gemacht werden, sobald die Belastungsgrenze überschritten ist.

Die zumutbare Belastung für Krankheitskosten hängt vom Einkommen und der Familienkonstellation ab. Zum Beispiel muss ein kinderloses Paar mit einem Einkommen von 52.000 Euro Krankheitskosten bis zu 2.455,30 Euro selbst tragen, bevor sie steuerlich absetzbar sind. Folgende Kosten können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden: Zahnarztbehandlungen, Zahnspangen, Brillen, Impfungen, Krankengymnastik und Fahrtkosten zum Arzt (30 Cent/km). Auch Pflegekosten, Beerdigungskosten und Augenoperationen zählen dazu. Es lohnt sich, alle Kosten eines Jahres zu bündeln, um die maximale Steuerentlastung zu erreichen. Berufsunfälle können die Kosten für Zahnersatz sogar als Werbungskosten absetzbar machen, ohne dass die zumutbare Belastung greift.

Zahnzusatzversicherungen reduzieren den Eigenanteil, aber nur die tatsächlich selbst getragenen Kosten sind steuerlich absetzbar.

Zahnersatzkosten für Schüler und Studenten – Welche Möglichkeiten gibt es?

Zahnersatz ist auch für Schüler und Studenten ein relevantes Thema, da Zahnprobleme in jedem Alter auftreten können. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten für Kronen, Brücken und Prothesen, meist etwa die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Bei geringem Einkommen oder BAföG-Bezug greift die Härtefallregelung, wodurch die Kosten für die Regelversorgung komplett abgedeckt werden können.

Schüler sind in der Regel über die Familienversicherung der Eltern mitversichert, solange sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und sich noch in der Erstausbildung befinden. Diese kostenlose Mitversicherung gilt normalerweise bis zum 23. Lebensjahr, bei Studenten bis zum 25. Geburtstag. Danach können Studenten zu einem vergünstigten Studententarif wechseln.

Obwohl Schüler und Studenten oft kein eigenes Einkommen haben, bedeutet dies nicht, dass alle Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Die Härtefallregelung greift bei niedrigem Haushaltseinkommen, was auch das Einkommen der Eltern einschließen kann. Zudem können durch ein vollständig geführtes Bonusheft die Zuschüsse der Krankenkassen erhöht werden. Schüler müssen bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr, danach einmal jährlich zum Zahnarzt, um diese Boni zu erhalten.

Wer als Student BAföG bezieht, gilt automatisch als Härtefall und kann mit einem doppelten Festzuschuss rechnen. Andere Studenten müssen ihre Einkommenssituation offenlegen, um von der Härtefallregelung zu profitieren.

Rechenbeispiel: Härtefallregelung 2024

Für 2024 gelten die folgenden Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: 1.414 Euro monatliches Bruttoeinkommen
  • Mit einem Angehörigen: 1.944,25 Euro
  • Für jeden weiteren Angehörigen: 353,50 Euro zusätzlich

Wer diese Einkommensgrenzen leicht überschreitet, kann dennoch auf Antrag höhere Zuschüsse erhalten. Liegt das Einkommen z. B. eines Haushalts mit einem Angehörigen bei 2.000 Euro, kann ein Antrag gestellt werden, um einen höheren Festzuschuss zu bekommen. Zudem gilt für Bezieher von BAföG oder Bürgergeld automatisch die Härtefallregelung​.

Unterschiede bei den Krankenkassen

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ähnliche Leistungen im Bereich Zahnersatz an, da diese bundesweit einheitlich geregelt sind. Unterschiede gibt es jedoch bei den Beiträgen und bei Zusatzleistungen wie professionellen Zahnreinigungen, die teilweise ganz oder teilweise übernommen werden.

Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung

Schüler und Studenten können sich unter bestimmten Bedingungen privat versichern. Eine private Krankenversicherung bietet häufig umfangreichere Leistungen, auch im Bereich Zahnersatz. Allerdings ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung später meist nicht möglich oder mit Nachteilen verbunden.

Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, da sie den Eigenanteil für Zahnersatz erheblich reduzieren kann. Die Beiträge richten sich nach dem Alter und den Vorerkrankungen des Versicherten, wobei frühzeitiger Abschluss meist günstigere Konditionen bietet. Für Schüler und Studenten können die zusätzlichen Beiträge eine finanzielle Belastung darstellen, doch im Fall hoher Zahnarztkosten kann diese Absicherung hilfreich sein.

Haftpflichtversicherung und Zahnersatz – Wann zahlt die Versicherung?

Zahnersatz kann teuer werden, da die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft nur einen Festzuschuss gewährt. Weitere Kosten muss der Patient selbst tragen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor, z. B. bei finanzieller Not oder nach einem Unfall. Eine vollständige Kostenübernahme durch die GKV erfolgt nur bei Ausnahmeindikationen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V, etwa bei schweren Kiefer- oder Gesichtsdefekten.

Unfälle beim Sport gelten meist nicht als Ausnahmeindikation, da Sportunfälle als bewusst eingegangenes Risiko gesehen werden. Auch Haftpflichtversicherungen übernehmen selten die Kosten, außer es liegt ein grober Regelverstoß vor. Einige Sportvereine haben Sporthaftpflichtversicherungen, die bei Regelverletzungen greifen.

Wer sich vor hohen Zahnersatzkosten schützen möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese deckt je nach Vertrag einen Teil der Kosten. Patienten zahlen oft vorab und reichen die Rechnung dann bei der Versicherung ein.

Bei Behandlungsfehlern kann die Betriebshaftpflicht des Zahnarztes einspringen. Die Krankenkasse des Patienten übernimmt zunächst die Kosten und fordert sie später von der Versicherung des Zahnarztes zurück.


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2 Kommentare

Die32

06. September 2018

Finanzierungen

Guten Tag Frau Hagena,

unser Patientenservice berät Sie gerne bezüglich Finanzierungen unter der kostenfreien Patienten-Hotline 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32


Dorothea Hagena

05. September 2018

Finanzierungen

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