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Krankenkassen geben mehr für zahnärztliche Leistungen aus

Im ersten Halbjahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen Defizite von rund 490 Euro eingefahren. Der Hauptgrund für diesen Fehlbetrag liegt darin, dass der Zusatzbeitrag zu Beginn des Jahres von 0,9 auf 0,83 Prozent gesenkt wurde. Außerdem sind die Ausgaben für verschiedene Bereiche angestiegen. So haben die Kassen für zahnärztliche Leistungen 2015 rund drei Prozent mehr Geld ausgegeben – und 1,3 Prozent mehr für Zahnersatz.

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Trotzdem ist die finanzielle Lage der GKV nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums stabil. Das verbleibende Finanzpolster reicht aus, um an wichtigen Stellen mehr zu investieren – zum Beispiel für Präventionsleistungen und Gesundheitsvorsorge.

Finanzpolster von mehr als 15 Milliarden Euro

Gemeinsam verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über finanzielle Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Am meisten Geld, nämlich 6,4 Milliarden Euro, ist den Ortskrankenkassen übriggeblieben. Die Ersatzkassen haben immerhin noch 4,9 Milliarden Euro übrig, die Betriebskrankenkassen 2,4 Milliarden und die Innungskassen 1,4 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserven der Gesundheitsfonds belaufen sich auf 8,6 Milliarden Euro – doppelt so viel, wie der Gesetzgeber vorschreibt.

Ihre finanzielle Stabilität verdanken die Krankenkassen auch der starken Konjunktur. Wie andere Unternehmen profitieren sie von der guten Beschäftigungs- und Lohnentwicklung. Zudem sind die Ausgaben der GKV deutlich gesunken. Während sie im Jahr 2014 inklusive der Verwaltungsgebühren noch bei fünf Prozent lagen, betrugen sie zum Ende des ersten Halbjahres 2015 nur noch 3,9 Prozent.

Für Prävention werden mehr Mittel zur Verfügung gestellt

Die Ausgaben der GKV für Krankengeld waren in den letzten zehn Jahren erheblich angestiegen – bis auf 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2014. Mit einem Plus von 5,3 Prozent war der Kostenanstieg in diesem Bereich 2015 dagegen eher moderat. Warum die Kassen wieder weniger für Krankengeld ausgegeben haben, soll der Sachverständigenrat jetzt in einem Sondergutachten klären. Es könnte daran liegen, dass die GKV mehr für Präventionsleistungen ausgeben und so die Gesundheitsvorsorge und Eigenverantwortung ihrer Versicherten fördern.

Schon seit Jahren sind GKV die stärksten Förderer der Gesundheitsvorsorge.So gaben sie im letzten Jahr 293 Millionen Euro für Primärprävention und Gesundheitsförderung aus – das entspricht einer Steigerung von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Trotzdem sieht das Bundesgesundheitsministerium hier noch Luft nach oben und will die Kassen bei der Prävention künftig stärker in die Pflicht nehmen. Nach Auffassung des Ministeriums ist noch weit mehr finanzielles Engagement der GKV nötig, um die Prävention und Gesundheitsförderung ausreichend zu stärken und voranzutreiben.

Geringfügige Anpassungen beim Festzuschuss auf Zahnersatz

Kassenzahnärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen, etwa Zahnfüllungen, werden nach der Gebührenordnung der Zahnärzte abgerechnet. Grundsätzlich sind alle zahnärztlichen Leistungen beihilfefähig, die sich im Rahmen dieser Gebührenordnung bewegen und wissenschaftlich anerkannt sind. Bei Zahnersatz leisten die GKV einen befundabhängigen Festzuschuss.

Auch in diesen Bereichen stehen im Jahr 2016 einige Änderungen an. Diese sind jedoch so geringfügig bzw. fachspezifisch, dass sie für „Normalpatienten“ kaum spürbar sein dürften. Nach wie vor greift die Härtefallregelung bei Patienten, die nur wenig oder gar kein Einkommen haben bzw. Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Für sie kann die Krankenkasse den Festzuschuss verdoppeln, so dass der benötigte Zahnersatz nach der Regelversorgung für den Patienten kostenlos ist.

Wer Fragen zur Gebührenordnung oder zum Festzuschuss hat, kann sich bei seinem Zahnarzt, seiner Krankenkasse oder Beihilfestelle über den aktuellen Stand informieren oder für seinen Befund direkt beraten lassen. Zudem veröffentlichen die GKV und die Bundeszahnärztekammer regelmäßig Informationen zum Festzuschusssystem und geben Aktualisierungen auch im Internet bekannt.


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