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Kostenübernahme Krankenkasse Zahnersatz: Was muss man wissen?

Zahnersatz ist eine unvermeidliche Notwendigkeit für viele Menschen, sei es durch altersbedingten Zahnverlust, Unfall oder Krankheit. Die Kosten für Brücken, Kronen oder Implantate können jedoch schnell in die Tausende gehen. Hier kommt die gesetzliche Krankenkasse ins Spiel, die eine Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung gewährleistet. Doch wie funktioniert die Kostenübernahme genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und welche Zuschüsse gibt es? Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die „Kostenübernahme Krankenkasse Zahnersatz“ und erklärt, wie sich die Eigenanteile minimieren lassen.

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Festzuschuss für Zahnersatz: Wie funktioniert das System?

Ein zentraler Aspekt der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist der sogenannte Festzuschuss. Seit 2005 gibt es dieses System, das darauf abzielt, eine pauschale Zuzahlung durch die Krankenkasse zu leisten. Der Festzuschuss deckt einen Teil der Kosten ab, die für die Regelversorgung anfallen. Darunter versteht man die medizinisch notwendige und ausreichende Standardversorgung, die von der Krankenkasse als Basisleistung anerkannt wird.

Das Prinzip des Festzuschusses ist denkbar einfach: Die Krankenkasse übernimmt einen festen Anteil an den Kosten – unabhängig davon, ob der Patient sich für die Regelversorgung oder eine höherwertige Versorgung entscheidet. Der Festzuschuss basiert immer auf den Kosten der Regelversorgung. Wenn also beispielsweise eine Metallbrücke zur Standardbehandlung gehört, der Patient sich aber für eine teurere Keramikbrücke entscheidet, übernimmt die Krankenkasse dennoch nur den Festzuschuss für die Metallbrücke. Der verbleibende Restbetrag, der sogenannte Eigenanteil, muss vom Patienten getragen werden.

Was ist Regelversorgung beim Zahnersatz?

Die Regelversorgung stellt die Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses dar. Sie umfasst die Behandlungsformen, die medizinisch als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten. Was in der Regelversorgung enthalten ist, wird regelmäßig von zahnmedizinischen Experten und den Krankenkassen überprüft und festgelegt. Die Regelversorgung beinhaltet meist funktionale und ästhetisch einfache Lösungen, wie zum Beispiel Metallkronen oder einfache Kunststoffprothesen. Hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold gehören in der Regel nicht dazu.

Unterschied zwischen Regelversorgung und höherwertigem Zahnersatz

Wichtig ist, dass Patienten jederzeit das Recht haben, sich auch für teurere Behandlungsoptionen zu entscheiden. Dabei sollten sie jedoch beachten, dass die Krankenkasse den Zuschuss stets auf Basis der Regelversorgung gewährt. Alles, was darüber hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Der Heil- und Kostenplan: Grundlage der Kostenübernahme

Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnen kann, muss ein Heil- und Kostenplan erstellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieser Plan ist unerlässlich, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu sichern. Der Heil- und Kostenplan enthält alle relevanten Informationen zur geplanten Behandlung, einschließlich des Befunds, der voraussichtlichen Kosten und der Art des geplanten Zahnersatzes.

Warum der Heil- und Kostenplan so wichtig ist

Erst wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Dabei legt der Zahnarzt im Plan nicht nur den Festzuschuss, sondern auch den Eigenanteil des Patienten fest. Sollten sich die Behandlungskosten im Laufe der Therapie ändern, muss ein neuer Heil- und Kostenplan eingereicht werden.

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Eigenanteil beim Zahnersatz: Was müssen Patienten selbst zahlen?

Auch wenn die Krankenkasse einen Festzuschuss gewährt, bleibt der Patient in den meisten Fällen auf einem Teil der Kosten sitzen. Dieser sogenannte Eigenanteil fällt immer dann an, wenn der Zahnersatz teurer ist als die Regelversorgung oder zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Zu den gängigen Gründen für einen höheren Eigenanteil gehören beispielsweise der Einsatz hochwertigerer Materialien wie Keramik oder Gold oder die Entscheidung für ein Zahnimplantat statt einer Brücke.

Wie sich der Eigenanteil minimieren lässt

Patienten sollten sich bewusst sein, dass der Eigenanteil stark variieren kann. Während bei einer einfachen Metallbrücke der Eigenanteil relativ gering ist, können bei einem hochwertigen Implantat mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Um den Eigenanteil zu minimieren, empfiehlt es sich, genau zu prüfen, welche Leistungen die Regelversorgung abdeckt und welche Kosten darüber hinausgehen.

Bonusheft: Wie regelmäßige Zahnarztbesuche Kosten sparen

Ein einfaches Mittel, um den Festzuschuss der Krankenkasse zu erhöhen, ist das Bonusheft. Dabei handelt es sich um ein kleines Heftchen, in dem regelmäßige Zahnarztbesuche dokumentiert werden. Wer mindestens einmal jährlich zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht und dies im Bonusheft festhält, kann nach fünf Jahren einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen steigt der Zuschuss nochmals.

So funktioniert das Bonusheft-System

Das Bonusheft belohnt also eine gute Zahnpflege und Vorsorge. Wer es regelmäßig führt, kann seinen Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz erheblich senken. Dabei ist es wichtig, dass das Bonusheft keine Lücken aufweist. Bereits eine verpasste Untersuchung kann dazu führen, dass der höhere Festzuschuss nicht gewährt wird.

Zuschuss bei Zahnersatz: Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Die Höhe des Zuschusses durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Zahnersatzart ab. Dabei richtet sich der Festzuschuss stets nach der Regelversorgung. Für einfache Metallkronen und Brücken beträgt der Festzuschuss derzeit rund 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, erhält einen höheren Festzuschuss von bis zu 70 Prozent. Nach zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss auf 75 Prozent der Regelversorgungskosten.

Wie viel Eigenanteil bleibt?

Die tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz können jedoch weit darüber liegen, insbesondere wenn der Patient auf höherwertige Materialien oder moderne Verfahren wie Zahnimplantate zurückgreift. In solchen Fällen bleibt ein erheblicher Eigenanteil, den der Patient selbst tragen muss.

Härtefallregelung: Was gilt bei geringem Einkommen?

Für Patienten mit geringem Einkommen bietet die Krankenkasse eine besondere Unterstützung an: die Härtefallregelung. Wer Anspruch auf diese Regelung hat, erhält einen verdoppelten Festzuschuss, sodass in vielen Fällen der komplette Eigenanteil entfällt. Anspruch auf die Härtefallregelung haben Personen, deren monatliches Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 1.300 Euro für Alleinstehende. Auch Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II fallen in die Härtefallregelung.

Zahnarztwahl und Zahnersatz: Was muss beachtet werden?

Die Wahl des Zahnarztes kann ebenfalls Einfluss auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben. Grundsätzlich arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen mit sogenannten Vertragszahnärzten zusammen. Diese Zahnärzte sind an die Vorgaben der Krankenkasse gebunden und rechnen ihre Leistungen direkt mit der Kasse ab. Entscheidet sich der Patient jedoch für einen privaten Zahnarzt, der nicht mit der Krankenkasse abrechnet, kann dies dazu führen, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt oder die Kostenübernahme komplett verweigert.

Zweitmeinung als Kostenfaktor

Um unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor der Behandlung genau zu informieren, ob der Zahnarzt ein Vertragszahnarzt der Krankenkasse ist. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung von einem anderen Zahnarzt einzuholen, insbesondere bei teuren und umfangreichen Behandlungen. Oft ergeben sich hierbei alternative Behandlungsmöglichkeiten, die kostengünstiger sind und dennoch den gewünschten Behandlungserfolg bringen.

Kostenübernahme bei Implantaten: Was zahlt die Krankenkasse?

Zahnimplantate sind eine moderne und dauerhafte Lösung für fehlende Zähne. Allerdings sind Implantate in der Regel nicht Teil der Regelversorgung und werden deshalb nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezuschusst. Dies liegt daran, dass Implantate teurer sind als herkömmlicher Zahnersatz und nach Ansicht der Krankenkassen nicht immer medizinisch notwendig sind.

Wann gibt es einen Zuschuss für Implantate?

In bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei fehlendem Kieferknochen oder bei extremen Zahnverlust, kann die Krankenkasse jedoch einen Festzuschuss für Implantate gewähren. Dies geschieht aber nur dann, wenn der Einsatz eines Implantats medizinisch begründet ist und keine andere Lösung infrage kommt. In solchen Fällen richtet sich der Festzuschuss nach den Kosten der Regelversorgung, also der kostengünstigsten alternativen Behandlungsmethode, wie beispielsweise einer Brücke oder einer Prothese.

Brücken und Kronen: Was übernimmt die Krankenkasse?

Brücken und Kronen gehören zu den häufigsten Zahnersatzmaßnahmen und sind in der Regel Teil der Regelversorgung. Das bedeutet, dass die Krankenkasse einen Festzuschuss für diese Behandlungen gewährt. Allerdings hängt die Höhe des Zuschusses stark von der Art der verwendeten Materialien ab. Für eine einfache Metallkrone oder eine Brücke aus Nicht-Edelmetall übernimmt die Krankenkasse einen Zuschuss von etwa 60 bis 75 Prozent der Regelversorgungskosten, abhängig vom Bonusheft.

Materialwahl und Eigenanteil

Entscheidet sich der Patient jedoch für höherwertige Materialien wie Keramik oder Gold, bleibt er auf einem größeren Eigenanteil sitzen. Dieser kann je nach Wahl des Materials mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen. Es ist daher ratsam, sich vor der Behandlung genau über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

Versorgung im Ausland: Wann übernimmt die Krankenkasse?

Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihre Zahnersatzbehandlung im Ausland durchführen zu lassen, da die Kosten dort oft deutlich niedriger sind. Doch wie verhält es sich mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Zahnersatz auch im Ausland, solange die Behandlung den in Deutschland geltenden Standards entspricht. Das bedeutet, dass der Zahnarzt im Ausland eine Regelversorgung durchführen muss, damit der Festzuschuss gewährt wird.

Heil- und Kostenplan für Behandlungen im Ausland

Um die Kostenübernahme sicherzustellen, sollte auch bei Behandlungen im Ausland ein Heil- und Kostenplan erstellt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Wichtig ist, dass der Patient die Behandlungskosten zunächst selbst tragen muss und anschließend die Rechnung bei der Krankenkasse einreicht. Diese prüft dann, ob die Behandlung den deutschen Standards entspricht und ob ein Festzuschuss gewährt wird.

Private Krankenversicherung und Zahnersatz: Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland sind die meisten Menschen gesetzlich krankenversichert, aber einige Gruppen, wie Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder Personen mit einem hohen Einkommen, haben die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Art der Kostenübernahme für Zahnersatz.

Leistungen für Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Zahnersatz nur im Rahmen der Regelversorgung bezuschusst wird, können privat Versicherte individuellere Leistungen erhalten. Der Patient schließt einen Leistungsvertrag direkt mit dem Zahnarzt ab und reicht die Rechnung anschließend bei der privaten Krankenversicherung ein. Diese übernimmt in der Regel 50 bis 80 Prozent der Kosten, abhängig vom gewählten Tarif. Eine vollständige Übernahme aller Kosten ist selten und muss im Voraus durch höhere monatliche Beiträge abgesichert werden.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung entfällt bei der privaten Krankenversicherung auch die Pflicht, ein Bonusheft zu führen. Die Höhe der Erstattung hängt nicht von regelmäßigen Zahnarztbesuchen ab, sondern ausschließlich von den im Vertrag festgelegten Leistungen.

Flexible Tarife und höhere Kostenübernahme bei privaten Versicherern

Privatversicherte haben oft die Möglichkeit, individuell festzulegen, in welchem Umfang Kosten für Zahnersatz übernommen werden sollen. Hochwertige Materialien wie Keramik oder Gold, die in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht abgedeckt werden, können in der PKV je nach Tarif bis zu 100 Prozent übernommen werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass viele Tarife Obergrenzen für die Erstattungen festlegen, die nach Versicherungsjahren gestaffelt werden.

Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte

Auch für gesetzlich Versicherte gibt es Möglichkeiten, den Eigenanteil bei Zahnersatz zu reduzieren. Durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken. Diese Zusatzversicherungen übernehmen oft einen großen Teil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, ähnlich wie es bei der PKV der Fall ist. Die Tarife variieren jedoch stark, und es lohnt sich, Angebote zu vergleichen.


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2 Kommentare

Franz Behne

05. Juli 2017

Gesundheitssystem in Deutschland

Es ist nun mal so, dass wir in Deutschland auch im Gesundheitssystem eine Zwei Klassengesellschaft haben. Durch die Privatisierung im Gesundheitswesen wurde die Gesundheit zum Privileg. Wer Geld hat, der kann sich eben etwas besonderes leisten, wer kein Geld hat, muss nehmen was man ihm gibt.

Das wird zwar immer wieder bestritten aber es ist leider Tatsache. Es verstößt sogar gegen unser Grundgesetz und somit gegen unsere Verfassung!

Mit freundlichen Grüßen


Clarissa

19. April 2017

Und wenn man missbraucht ist und keine losen Teile im Mund aushält? Also prothese,was dann??

Pech gehabt, weil die gkv (aok-schrott usw) keine Implatate zahlt. Man kriegt einePprothese und muss zusehen, wie man damit klarkommt. Ja, ich bin ein Mensch, weiß die gkv das auch ??

Vielen Dank!!