Knirschschiene – Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Wer unter Zahn-, Kiefer- oder Kopfschmerzen leidet oder morgens häufig mit Verspannungen im Nacken- oder Kieferbereichaufwacht, sollte durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt abklären lassen, ob eine Knirschschiene Abhilfe schaffen kann. Eine Knirschschiene oder auch Aufbissschiene ist ein medizinisches Hilfsmittel, das sich wie eine Schutzschicht über die Zahnoberfläche legt und sie so bei direktem Kontakt vor Beschädigungen schützt. Eine andere wichtige Funktion ist die Harmonisierung des Zusammenspiels von Kiefergelenken und Kaumuskulatur. Vor allem bei einem längeren Verlauf kann Zähneknirschen nicht nur die Zähne zerstören, sondern auch die Gelenke und Muskulatur schädigen. Zum Schutz soll eine Knirschschiene daher in der Nacht regelmäßig getragen werden.
Es gibt weiche und harte Knirscherschienen, wobei beide Modellvarianten aus biokompatiblem Kunststoff gefertigt werden. Harte Knirscherschiene werden meist im Rahmen einer CMD-Therapie eingesetzt. CMD oder craniomandibuläre Dysfunktion ist eine Erkrankung des Kausystems, die meistens durch ein Fehlverhältnis von Ober- und Unterkiefer ausgelöst wird. Beim Zubeißen treffen Ober- und Unterkiefer nicht in der optimalen Position aufeinander, sodass eine starke Fehlbelastung der Kaumuskulatur entsteht. Diese kann Schmerzen, Schwellungen und sogar Tinnitus auslösen.
Was kostet eine Knirschschiene?
- Bei uns erhalten Sie Knirschschienen für ca. 152,66* Euro. (*Preis inkl. 7 % MwSt. und Versand; zzgl. zahnärztliches Honorar; Berechnungsgrundlage: Preise Nordrhein, gültig seit 01.01.2023. Preisanpassungen vorbehalten.)
- Alle Informationen zu unseren Knirschschiene finden Sie hier.
Für gesetzlich krankenversicherte Personen übernimmt die Krankenkasse in der Regel die gesamten Kosten für die Schiene. Allerdings nicht in jedem Fall die zusätzlichen Kosten für spezielle Arbeitsschritte, wie die Funktionsdiagnostik. Diese Schritte sind nicht in jedem Fall erforderlich, denn wer eine einfache, nicht adjustierte Knirscherschiene benötigt, kann auf die komplizierten und zeitaufwendigen Diagnoseverfahren guten Gewissens verzichten.
Ist eine Knirscherschiene als CMD-Therapie erforderlich, werden oftmals auch die Kosten für aufwendige Diagnoseverfahren von der Krankenkasse übernommen. Im Zweifelsfall sollte man jedoch die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit der Kasse klären. Neben der Unterscheidung in weich und hart lassen sich Knirscherschienen auch danach unterscheiden, ob es sich um eine nicht adjustierte oder Miniplastschiene oder um eine adjustierte Schiene handelt.
Wenn eine vorhandene Schiene nach längerer Tragedauer erneuert oder ersetzt werden muss, übernimmt die Krankenkasse in der Regel auch diese Zusatzkosten. Einige Tarife sehen jedoch Eigenbeteiligungen der Patientinnen und Patienten vor oder schließen nur bestimmte Ausführungen oder Materialien ein. Wer daher eine vom Standard abweichende Knirscherschiene wünscht, muss oft zumindest mit einer Zuzahlung rechnen.
Wird eine Knirscherschiene von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Aufbiss- oder Knirscherschiene in voller Höhe, sofern die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine entsprechende Diagnose stellt. Möglich ist die Verordnung einer solchen Schiene beispielsweise dann, wenn Patientinnen oder Patienten unter starkem und andauerndem Zähneknirschen leiden (Bruxismus) oder eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) vorliegt.
Wer also regelmäßig Zahn-, Kiefer- oder Kopfschmerzen verspürt oder morgens häufig mit Verspannungen im Nacken- oder Kieferbereich aufwacht, sollte dieses mit seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt besprechen. Zunächst wird dann in einem Gespräch geklärt, wo und unter welchen Umständen die Schmerzen auftreten. Im zweiten Schritt werden Zähne, Zahnfleisch und Kieferknochen untersucht.
Lautet die zahnärztliche Diagnose dann CMD oder Bruxismus, kann und wird eine Knirscherschiene verordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für die Erstuntersuchung sowie für die medizinisch notwendigen Untersuchungen und Maßnahmen zur Anfertigung der Schiene. Sollten zusätzliche Kosten für die Behandlung und Versorgung entstehen – etwa bei einer zusätzlichen Funktionsanalyse des Kiefergelenks – muss dies vorab mitgeteilt und von der Patientin oder dem Patienten bestätigt werden.
Wie oft hat man Anspruch auf eine neue Knirschschiene?
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Personen ein Anrecht auf die Anfertigung einer individuellen Knirschschiene. Voraussetzung dafür ist, dass diese medizinisch erforderlich ist und die Zahnärztin oder der Zahnarzt diese Notwendigkeit gegenüber der Krankenkasse begründet. Je nach Situation der Patientin oder des Patienten kann eine solche Schiene im besten Fall mehrere Jahre halten – bei schwerem Bruxismus kann jedoch auch ein Austausch bereits nach wenigen Monaten erforderlich sein.
Wer nur alle zwei Jahre eine neue Knirschschiene benötigt, kann sich in der Regel darauf verlassen, dass die Krankenkasse diese Kosten jeweils in voller Höhe übernimmt. Wer nach einem Jahr bereits eine neue Zahnschiene benötigt, hat ebenfalls gute Chancen auf eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse.
Kritisch wird es hingegen, wenn eine Knirschschiene nicht einmal ein ganzes Jahr hält: Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Krankenkasse genauere Informationen von der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt anfordert oder sogar eine Zweitmeinung einfordert. Patientinnen und Patienten müssen in diesem Fall zu einer von der Krankenkasse benannten zahnärztlichen Praxis in der Nähe. Wird dort das gleiche Ergebnis diagnostiziert, ist auch in diesem Fall eine Kostenübernahme möglich.
Die Leistungen der Krankenkassen im Vergleich
Für einige Leistungen, die im Rahmen einer Schienentherapie für Zähne erbracht werden können, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Es ist den Krankenkassen generell nicht gestattet, bestimmte Leistungen zu übernehmen, unabhängig davon, um welche Krankenkasse es sich handelt. Dieses betrifft in der Regel zusätzliche Leistungen, die zwar unter medizinischen Aspekten durchaus sinnvoll sein können, allerdings nicht im Katalog der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind.
Patientinnen und Patienten, die dennoch eine solche Leistung wünschen, müssen die zusätzlichen Kosten als Eigenanteil selber übernehmen. Viele private Zahnzusatzversicherungen übernehmen allerdings die Kosten für eine Knirschschiene zu großen Teilen oder komplett. Ob und in welcher Höhe eine Zusatzversicherung darüber hinausgehende Leistungen erbringt, ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig.
Daher sollten gesetzlich versicherte Personen vor Behandlungsbeginn mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt abklären, ob Leistungen erbracht werden, die den gesetzlichen Leistungsrahmen überschreiten. Ist das der Fall, sollte vorab die Kostenübernahme einer Zusatzversicherung abgeklärt werden, um eine unliebsame Überraschung am Ende der Behandlung zu vermeiden.
Leistung | Kostenübernahme durch Krankenkasse? |
Erstuntersuchung und Diagnose | Ja |
Funktionsanalyse (Gnathologie) | Nein |
Funktionstherapie | Nein |
Erstellung Mundabdruck | Ja |
Erstellung Schiene | Ja |
CAD/CAM-Fertigung | Nein |
Gedruckte Schienen | Nein |
Anfertigung Doppelschienen | Nein |
Anfertigung Myozentrikschienen | Nein |
Knirschschiene verloren – was tun?
Wenn die Knirschschiene verloren geht, sollten Sie sich direkt bei ihrer Zahnarztpraxis melden und möglichst kurzfristig einen Termin für die Anfertigung einer neuen Zahnschiene vereinbaren. Was die Kostenübernahme angeht, kommt es hier auf die Kulanz der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes und der Krankenkasse an. Eine Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen, besteht für die Krankenkasse nicht. Mit etwas Glück kann die Schiene schnell neu angefertigt werden, ohne dass Sie nochmal erneut untersucht werden müssen – hier besteht dann auch die Chance, dass Erstellung der neuen Schiene als Kulanzleistung angesehen wird. Wer ganz sicher gehen will, sollte daher vor dem Anfertigen einer Ersatzschiene mit der Praxis und der Krankenkasse abklären, in welcher Höhe Kosten zu erwarten sind und ob diese von der Krankenkasse übernommen werden.
Was ist bei der Reinigung von Zahnschienen zu beachten?
Auch, wenn die Schiene nur in der Nacht getragen wird, kann sich darauf bakterielle Plaque absetzen und vermehren. Daher ist es wichtig für die Zahn- und Mundgesundheit, auch die Knirscherschienetäglich zu reinigen, am besten am Morgen, kombiniert mit dem morgendlichen Putzen der Zähne. Die Schiene kann mit einer separaten Zahnbürste und normaler Zahncreme von Ablagerungen befreit werden. Wichtig ist, die Schiene von beiden Seiten gründlich zu reinigen und unter viel fließendem Wasser abzuspülen. Anschließend sollte die Knirscherschiene abgetrocknet und trocken gelagert werden, damit sich darauf keine Bakterien ansiedeln und vermehren können.
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- Häufig gestellte Fragen
13. Juli 2020
Guten Tag Herr Rabe,
wir produzieren zwar diese Schienen, jedoch können wir Ihnen nicht sagen, welche Kosten genau übernommen werden. Da Sie sich jedoch an die richtige Stelle gewandt haben, sollte diese Aussage richtig sein. Beste Grüße, Ihr Team von Zahnersatzsparen.de
11. Juli 2020
Hallo,
die Beihilfe Hessen übernimmt die Kosten für eine weiche Knirscherschiene nur teilweise, mit der Begründung, dass weiche Schienen nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Stimmt diese Aussage?
01. Juli 2018
Sehr hilfreicher Artikel! danke!