Kann jeder Zahn überkront werden?
Wenn von einer Zahnkrone die Rede ist, wird damit die künstliche Überkronung eines tief geschädigten bzw. zerstörten Zahnes gemeint. Dabei ersetzt die künstliche, im Dentallabor hergestellte Krone die natürliche Zahnkrone. Grundsätzlich kann jeder Zahn überkront werden, sofern drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind: Das Zahnfleisch des betreffenden Zahnes muss gesund sein, die Wurzel bzw. Wurzelspitze des Zahnes darf nicht entzündet sein, und die Zahnwurzel muss fest genug im Kieferknochen sitzen. Ist der Zahn bereits locker, also nicht mehr ausreichend stabil im Kiefer verankert, wird die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Überkronung abraten und eine andere Art des Zahnersatzes empfehlen, zum Beispiel eine Brücke.
Einen schadhaften Zahn zu überkronen ist eine gängige Reparatur, wobei Zahnkronen, egal ob es sich um eine Teil- oder eine Vollkrone handelt, immer als Zahnersatz gelten. Es gibt verschiedene Kronenarten, die sich unter anderem durch das verwendete Material unterscheiden. So kann beispielsweise ein Provisorium für die Übergangszeit aus Kunststoff hergestellt werden. Die endgültige Krone aus Metall oder Keramik wird dann mit einem speziellen Zement auf den vorher präparierten (beschliffenen) Zahnstumpf befestigt und kann viele Jahre, im Idealfall das ganze Leben lang, an ihrem Platz verbleiben.
Vor der Anfertigung einer künstlichen Zahnkrone wird die kranke (kariöse) bzw. zerstörte Zahnsubstanz der natürlichen Zahnkrone entfernt, um einen gesunden und tragfähigen Zahnstumpf zu schaffen. Die Überkronung eines Zahnes verbessert in der Regel dessen Kontakt zu den Gegenzähnen und stellt die frühere Kaufunktion wieder her. Kronen im sichtbaren Bereich, z. B. auf den Schneide-, Eck- und vorderen Backenzähnen, können zum Teil oder rundherum mit zahnfarbener Keramik verblendet werden, um optisch nicht aufzufallen.
Weitere Gründe für die Überkronung von Zähnen
Einen Zahn zu überkronen kann auch notwendig werden, wenn es darum geht, Zahnersatz stabil zu befestigen. In diesem Fall versieht die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Halte- bzw. Pfeilerzähne für eine festsitzende Zahnbrücke oder eine herausnehmbare Teilprothese mit Kronen, die genau zum Zahnersatz passen. Für diesen Zweck wurden spezielle Kronenarten entwickelt, beispielsweise Blockkronen. Dafür werden, im Gegensatz zur Einzelkrone, mehrere Zähne mit zusammenhängenden Kronen versehen.
Eine Überkronung kann ebenfalls aus rein ästhetischen Gründen erfolgen, um etwa das Erscheinungsbild eines schiefen, verdrehten, zu kurzen, zu langen, zu schmalen oder stark verfärbten Zahnes zu verbessern. Allerdings muss hierbei unterschieden werden zwischen einer Zahnkrone, für die der Zahn beschliffen und präpariert wird, und einem Veneer, das auf die unbeschliffene oder nur leicht aufgeraute Zahnoberfläche aufgeklebt wird. Veneers sind hauchdünne Keramikschalen, die zur ästhetischen Zahnkorrektur genutzt werden.
Können Zahnkronen Sprünge bekommen?
Wie an natürlichen Zähnen können auch an Zahnkronen im Lauf der Zeit Schäden auftreten. So kann die Oberfläche aus Kunststoff (beim Provisorium) oder aus Keramik bei Überbelastung oder durch zu viel oder falsche Spannung springen. Solche oberflächlichen Abplatzungen oder Sprünge können ggf. von der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt in Ordnung gebracht werden. Hier muss immer von Fall zu Fall unterschieden werden, wie der Defekt aussieht.
Wenn Kronen während der Garantiezeit ohne Verschulden der Patientin bzw. des Patienten springen, ist diese Reparatur nicht mit weiteren Kosten verbunden.
Bei tiefgehenden oder deutlich sichtbaren Defekten an einer Zahnkrone kann die Neuanfertigung der Krone notwendig werden. Ist auch die Substanz des Zahnstumpfes betroffen, etwa wenn Kariesbakterien unter den Kronenrand eingedrungen sind und den natürlichen Zahnrest angegriffen haben, muss der Stumpf neu präpariert werden. Passt die alte Krone dann nicht mehr, wird im Dentallabor eine neue Krone angefertigt.
Da sich Zähne und Kiefer im Lauf der Zeit verändern, sollten auch fest sitzende, schmerzfreie und äußerlich unauffällige überkronte Zähne regelmäßig kontrolliert werden. Dabei prüft die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt nicht nur die Oberfläche, sondern achtet besonders auf die perfekte Passung vom Kronenrand und kontrolliert mit einer Röntgenaufnahme, ob unter der Krone alles noch so aussieht wie gewünscht. Diese Kontrolle, bei der die Krone nicht entfernt werden muss, erfolgt im Rahmen der kostenlosen jährlichen Vorsorgeuntersuchung (Prophylaxe).
Risiken bei der Überkronung von Zähnen
Einen Zahn zu überkronen ist im Allgemeinen eine sehr sichere und langlebige Versorgung. Dennoch kann ein gewisses Behandlungsrisiko auch hier nicht ausgeschlossen werden. Beim Präparieren des lebenden (vitalen) Zahnes und beim Eingliedern (Einsetzen) der Krone werden die feinen Zahnkanälchen (Dentinkanälchen) eröffnet. Das führt in seltenen Fällen zu Schädigungen am Zahnnerv, an der Zahnpulpa oder der Zahnwurzel. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das dann weitere Behandlungsschritte, etwa eine Wurzelbehandlung, um den Zahn zu erhalten. Dieses Risiko ist bei Erwachsenen geringer als bei Jugendlichen, da sich der Durchmesser der Zahnkanälchen im Lauf des Lebens verringert.
Tipp: Bei starkem (meist nächtlichem) Zähneknirschen bzw. Zähnepressen besteht ein höheres Risiko, dass Zahnkronen springen oder brechen. Wer mit den Zähnen knirscht, sollte nachts immer eine Knirscherschiene (auch Aufbissschiene genannt) tragen. So werden sowohl die echten Zähne als auch der Zahnersatz geschützt.
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