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  • Zahnimplantat

Kann eine Implantatbehandlung unter Vollnarkose erfolgen?

Ein fehlender Zahn im Kiefer stellt nicht nur ein ästhetisches Problem dar. Wird die Lücke nicht geschlossen, können im Laufe der Zeit die Nachbarzähne in Mitleidenschaft gezogen werden, was im schlimmsten Fall den Verlust weiterer Zähne bedeuten kann. Dazu schadet ein fehlender Zahn auch dem Kieferknochen, der sich nach und nach zurückbildet und damit immer weniger Halt für die restlichen Zähne bietet.

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Während eine Brücke nur die volle Kaufunktion und Ästhetik wieder herstellt, kann mit einem Zahnimplantat auch der drohende Knochenschwund aufgehalten werden. Denn ähnlich wie bei einem echten Zahn wird für ein Zahnimplantat eine künstliche Zahnwurzel aus Metall in den Knochen eingesetzt und verwächst dort im Laufe einiger Wochen. Das bietet den entscheidenden Vorteil, dass das Knochengewebe wie von einer echten Zahnwurzel stimuliert wird und gesund bleibt.

Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss im Regelfall die zusätzlichen Kosten für die Vollnarkose und den Anästhesisten aus eigener Tasche zahlen. Eine Ausnahme stellen Behandlungen dar, bei denen eine Vollnarkose medizinisch notwendig ist, da es keine andere Möglichkeit der Schmerzausschaltung gibt. Dieses gilt für

  • Kinder unter 12 Jahren, sofern diese nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und daher eine örtliche Betäubung nicht möglich ist,
  • Menschen mit geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen,
  • Menschen mit schweren, ärztlich anerkannten Angstreaktionen,
  • Menschen, die Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel aufgrund einer Allergie oder organischen Erkrankung nicht vertragen sowie
  • Patienten, denen ein umfangreicher chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.

In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass es durchaus möglich ist, dass die Krankenkasse die Kosten der Vollnarkose übernimmt, entscheidend hierfür ist eine plausible Begründung der Zahnarztpraxis. Patienten mit „Spritzenangst“ können darauf hoffen, dass ihre Krankenkasse zahlt und sie nicht selber die Kosten von rund 250-350 Euro pro Stunde Behandlung tragen müssen.

Alternativen zur Vollnarkose

Neben der örtlichen Betäubung, die für eine solche Operation vollkommen ausreichend ist und Schmerzfreiheit garantiert, bieten immer mehr Zahnärzte die Behandlung im sogenannten „Dämmerschlaf“, was eine Zwischenstufe darstellt. Der Patient muss hierbei nicht künstlich beatmet werden und ist ansprechbar, befindet sich jedoch in so tiefer Entspannung, dass er die gesamte Operation einfach verschläft. Der Dämmerschlaf ist verträglicher als eine Vollnarkose und belastet den Kreislauf nicht so stark, daher wählen viele Angstpatienten diese Möglichkeit. Die Kosten werden von den Krankenkassen unter den gleichen Bedingungen übernommen wie bei einer Vollnarkose, allerdings liegen sie deutlich niedriger, zwischen 80 und 180 Euro werden privat für den Dämmerschlaf in Rechnung gestellt.

Einige Zahnarztpraxen setzen auf Hypnose und schalten so die Wahrnehmung und das Bewusstsein des Patienten aus, ohne dabei auf Betäubungsmittel zurückzugreifen. Wer seinen Zahnersatz unter Hypnose einsetzen lassen will, muss jedoch zunächst einen geeigneten Zahnarzt finden, der diese Leistung auch anbietet und über ausreichend Erfahrung in der Behandlung unter Hypnose verfügt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist grundsätzlich möglich, jedoch ebenso reglementiert wie bei den anderen Alternativen zur örtlichen Betäubung. Welche Kosten der Zahnarzt dafür in Rechnung stellt, ist sehr verschieden und sollte im Rahmen eines ausführlichen Vorgesprächs in der Praxis geklärt werden.

Kein Zahnimplantat ohne Operation

Um ein Zahnimplantat einsetzen zu können, muss zunächst das Zahnfleisch geöffnet werden, bevor der Zahnarzt mit Spezialbohrern ein kleines Loch für das Zahnimplantat in den Kieferknochen bohrt, in das das eigentliche Implantat aus Titan eingesetzt wird und einheilt. Diese Operation wird in der Regel mit einer örtlichen Betäubung durchgeführt und ist so für den Patienten vollkommen schmerzfrei. Dennoch ist der Gedanke an diese Operation für viele Patienten sehr unangenehm, daher wünschen sie sich eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose.

Grundsätzlich rechtfertigt eine solche Operation eine Behandlung unter Vollnarkose, daher arbeiten viele Zahnärzte zeitweise oder dauerhaft mit einem Anästhesisten zusammen, der den Patienten während der gesamten Dauer der Narkose überwacht. Die Operation dauert mit Vorbereitung und abschließender Kontrolle etwa eine Stunde, von denen der Patient jedoch nur einen Teil in Narkose verbringt.

Entscheidend für den reibungslosen Verlauf der Operation ist die Mitarbeit des Patienten. Zu Beginn einer Behandlung unter Vollnarkose steht daher ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesisten an, bei dem der Patient darüber informiert wird, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, welche Risiken diese bergen und worauf er unmittelbar vor und nach der Operation achten muss.


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