Ist Zahnersatz steuerlich absetzbar?
Angesichts der steigenden Zahnersatzkosten, die durch reduzierte oder komplett entfallene Zuschüsse seitens der Krankenkassen entstehen, stellt sich für viele Patienten die Frage, ob die Kosten für Zahnersatz steuerlich absetzbar sind. Wenn ja: In welcher Höhe werden diese Kosten vom Finanzamt anerkannt?
- Bis 15.130 Euro
- Bis 15.340 Euro
- Über 51.130 Euro
Strenge Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit
Grundsätzlich sind jedoch nur Krankheitskosten steuerlich absetzbar, also Ausgaben des Patienten zur Linderung und Heilung einer Krankheit oder Verletzung. Explizit nicht als Krankheitskosten gelten Aufwendungen, die der Prophylaxe von Krankheiten dienen, darunter fällt leider auch die zahnärztliche Prophylaxe, die in vielen Praxen als Privatleistung direkt mit dem Patienten abgerechnet wird.
Des Weiteren sind nur die Kosten für Zahnersatz steuerlich absetzbar, die nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung (Unfall- oder Zahnzusatzversicherung) übernommen werden. Maßgeblich ist also ausschließlich die reale finanzielle Belastung des Steuerpflichtigen.
Wie bei allen steuermindernden Aufwendungen müssen die konkreten Belastungen mit Nachweisen belegt werden. Damit etwa die Kosten für Zahnersatz steuerlich absetzbar sind, sollten folgende Belege mit der jährlichen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden:
- Labor- und Zahnarztrechnungen
- Quittungen über weitere Zuzahlungen, etwa für Rezepte oder privat finanzierte Medikamente
Am besten sammelt man das Jahr über die entsprechenden Belege, denn die gesamten Krankheitskosten eines Jahres werden zusammen berücksichtigt, eine Unterscheidung nach Ärzten und Krankheitsbildern wird nicht vorgenommen.
Welche konkreten Leistungen rechnet der Staat an?
- Kosten für Zahnersatz
- kieferorthopädische Behandlungen
- Implantate
- Austausch von Amalgamfüllungen
- eventuell notwendige Fahrtkosten zum Zahnarzt (entweder indem die tatsächlichen Aufwendungen per Quittung nachgewiesen werden, oder über die übliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer)
- Übernachtungskosten, sofern weitere Entfernen zurückgelegt werde müssen
Um die Chancen auf Anerkennung der Kosten seitens des zuständigen Finanzamtes zu erhöhen, sollte zunächst ein Attest eingeholt und auf dessen Basis die Behandlung durchgeführt werden. Das Attest ist dann gemeinsam mit der Zahnarztrechnung bei der Steuererklärung einzureichen. Die eigentliche Verrechnung mit den Einkünften kann am einfachsten durch einen Steuerberater vorgenommen werden . Wer seine Steuererklärung selber am PC erstellt, sollte darauf achten, dass diese auch Krankheitskosten berücksichtigt. Die entsprechenden Felder in der Steuererklärung finden sich auf Seite 3 des Hauptvordruckes in den Zeilen 67 bis 70 (außergewöhnliche Belastungen).
Fazit: Belege sammeln lohnt sich in jedem Fall
Es lohnt sich, Rechnungen und Quittungen aufzubewahren und diese steuerlich geltend zu machen – selbst bei geringen Aufwendungen für die Zahngesundheit. Denn sobald die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird, wirkt jeder zusätzlich aufgewendete Euro direkt steuermindernd, indem er direkt von den steuerpflichtigen Gesamteinkünften abgezogen wird. Dadurch lassen sich die zahlungswirksamen Ausgaben zwar nicht verringern, dafür kann sich jedoch die fällige Einkommenssteuer reduzieren und im besten Fall beim Jahresausgleich eine Rückzahlung erfolgen.
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- Häufig gestellte Fragen
19. September 2016
Guten Tag Herr Stiehler,
wir als Dentallabor können Ihnen bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen. Sicherlich kann Ihnen jedoch das für Sie zuständige Finanzamt diese Frage beantworten. Bei Fragen rund um Zahnersatz kann Ihnen unser Patientenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800-160 0 170 fachlich zur Seite stehen. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.
19. September 2016
Guten Tag
Meine Frage zu Zahnersatzkosten:
Besteht die Möglichkeit bei kreditfinanziertem Zahnersatz die Raten über mehrere Jahre steuerlich abzusetzen ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.