Ist mein Zahnersatz falsch eingesetzt?
Fester Zahnersatz und herausnehmbare Zahnprothesen ersetzen kranke, stark beschädigte oder verlorengegangene eigene Zähne. Dank der modernen Zahnmedizin und Zahntechnik, Prothetik und Implantologie kann Zahnersatz mittlerweile nahezu perfekt geplant und angefertigt werden. Trotzdem können beim Tragen einer neuen Prothese und auch mit Kronen, Brücken und Implantaten Probleme auftreten.
Inhaltsverzeichnis
- Wenn die Prothese nicht richtig sitzt
- Wie kann die Gewöhnungsphase erleichtert werden?
- Was tun, wenn die Probleme nicht nachlassen oder sich sogar verstärken?
- Prothesenstomatitis erkennen und richtig behandeln
- Was ist eine Prothesenunterfütterung?
- Wer trägt die Kosten für Nachbesserungen an Zahnersatz?
- Was tun, wenn der Zahnarzt die Nachbesserung für unnötig hält?
- Wenn ein Zahnimplantat schmerzt oder nicht richtig passt
- Voraussetzungen für langlebige, komfortable und ästhetische Implantate
- Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, sondern zur sogenannten „andersartigen Versorgung“.
Wenn die Prothese nicht richtig sitzt
Nach dem Eingliedern einer herausnehmbaren Teil- oder Vollprothese fühlen sich die „Dritten Zähne“ häufig erst einmal unangenehm an. Das liegt daran, dass Sie sich an Ihre neue Prothese noch nicht gewöhnt haben und Ihr Körper sie daher noch als Fremdkörper wahrnimmt. Vielleicht hatten Sie schon seit längerer Zeit nicht mehr so viele Zähne im Mund und müssen nun ihr Ess- und Sprechverhalten wieder neu darauf einstellen. Oder Sie fühlen sich durch einzelne Elemente der Prothese, beispielsweise die Gaumenplatte, beim Sprechen, Schmecken oder Schlucken beeinträchtigt.
Eine Gewöhnungsphase von einigen Wochen gilt bei neuen Zahnprothesen als normal. Vor allem in den ersten Tagen kommt es dabei häufig auch zu Druckstellen, Rötungen und Irritationen der Mundschleimhaut. Besonders betroffen sind die Stellen, an denen die Prothese aufliegt, also beispielsweise der Kieferkamm, das Zahnfleisch oder der Gaumen.
Doch auch die Zunge, die Lippen und die Kaumuskeln müssen sich mit dem neuen Gefühl und dem neuen Gegenstand im Mund erst einmal zurechtfinden. So kann sich die Zahnprothese in den ersten Tagen locker oder lose anfühlen, obwohl sie richtig eingesetzt ist. Das kommt daher, dass die vielen Muskeln im Mund- und Kieferbereich noch nicht gelernt haben, sie zu halten und zu stützen. Auch hier können Sie jedoch auf die Anpassungs- und Gewöhnungsbereitschaft Ihres Körpers vertrauen: Schon bald wird er die Prothese als Teil seiner selbst annehmen.
Wie kann die Gewöhnungsphase erleichtert werden?
Sie brauchen ein wenig Geduld und auch Übung, um sich an neuen Zahnersatz zu gewöhnen. Treten in der ersten Tragezeit Druckstellen an der Mundschleimhaut, Schwierigkeiten beim Essen, leichter Muskelkater in der Kaumuskulatur oder Probleme mit der Aussprache bestimmter Wörter auf, lassen Sie sich davon nicht verunsichern, sondern tragen Sie die Prothese weiterhin so viel wie möglich. Nur so können Sie den alltäglichen Umgang damit üben und die künstlichen Zähne auch innerlich als Ihre eigenen akzeptieren.
Druckstellen, Fremdkörpergefühl und Unsicherheit verschwinden meist sehr rasch, wenn der Zahnersatz regelmäßig getragen und gewissenhaft gereinigt wird. Je mehr Sie mit dem Zahnersatz essen, trinken, sprechen und die Prothese auch über Nacht im Mund lassen, desto schneller werden die normalen Anfangsprobleme vorübergehen. Am besten reinigen, pflegen und schützen Sie Ihre Mundschleimhaut mit frischem Wasser und natürlichen Produkten, die schmerz- und entzündungslindernd wirken, zum Beispiel Salbeitee, alkoholfreie Kräuterwasser oder Schwarzkümmelöl.
Bleiben Sie in der Gewöhnungsphase auch beim Beißen, Kauen und Artikulieren mit den Dritten geduldig. Essen Sie anfangs eher weiche und sanfte Speisen, nichts Hartes oder Scharfes. Fühlt es sich beim Reden, Essen, Husten oder Lachen so an, als würde die Prothese lockerer werden oder gleich verrutschen, beißen Sie einfach kurz und leicht darauf, um dieser Wahrnehmung entgegenzusteuern. Wenn Sie zu Mundtrockenheit neigen, kann das Kauen von zuckerfreiem Kaugummi helfen, ebenso Spülungen, Gels oder medizinische Produkte zum Anregen des Speichelflusses.
Ihr Zahnarzt kann Sie in der Gewöhnungszeit unterstützen, indem er Ihnen beispielsweise bestimmte Sprachübungen zeigen, mit denen Sie schwierige Laute wie sch, s, st, z, w, f und pf schneller meistern. Zudem kann er Ihnen das korrekte Herausnehmen, Wiedereinsetzen und Reinigen der Prothese demonstrieren und Ihnen geeignete Reinigung- und Pflegemittel empfehlen.
Was tun, wenn die Probleme nicht nachlassen oder sich sogar verstärken?
Wenn Sie nach zwei bis drei Wochen mit dem neuen Zahnersatz immer noch Druckstellen, Schmerzen oder Probleme mit dem Sitz Ihrer Prothese haben, sollten Sie sich an Ihren Zahnarzt wenden. Sprechen Sie ihn auf ihre nicht nachlassenden Beschwerden an und lassen Sie Ihren Mund und auch die Prothese gründlich untersuchen. Damit der Arzt die Symptome klar erkennen und eine sichere Diagnose stellen kann, sollten Sie den Zahnersatz vor der Untersuchung bereits einige Stunden lang getragen haben.
Um Sitz, Halt und Funktion von herausnehmbarem Zahnersatz zu verbessern, kann der Zahnarzt die Prothese entweder direkt in der Praxis noch etwas anpassen oder sie gegebenenfalls zur Überarbeitung ans Zahnlabor weitergeben. Als Patient in deutschen Zahnarztpraxen haben Sie grundsätzlich ein Recht auf eine Nachbesserung oder – juristisch gesprochen – auf Nacherfüllung, sofern Sie mit Ihren Beschwerden innerhalb von zwei Jahren beim Zahnarzt vorstellig werden.
Wenn das Nachbessern nicht ausreicht, um optimalen Tragekomfort und einwandfreie Funktion zu gewährleisten, muss der Zahnarzt für Ersatz sorgen, d. h. neuen Zahnersatz anfertigen lassen. Das gilt nicht nur für herausnehmbare Prothesen, sondern für alle Arten von Zahnersatz, der nicht richtig passt – etwa eine schief aufgesetzte oder wieder abgefallene Krone, eine Brücke, mit der man nicht richtig beißen kann, oder ein dauerhaft schmerzendes Implantat.
Prothesenstomatitis erkennen und richtig behandeln
Eine Entzündung der Mundschleimhaut wird in der Medizin als Stomatitis bezeichnet. Wird sie von einer Zahnprothese verursacht, spricht man von Prothesenstomatitis. Die Symptome reichen von Rötungen, Brennen, Schmerzen und Juckreiz bis zu starken Schmerzen und Schwellungen, wunden Stellen, Zahnfleischbluten und Geschwüren. Sehr oft entsteht eine Prothesenstomatitis, wenn älterer Zahnersatz abgenutzt oder beschädigt ist oder nicht mehr richtig passt.
Selbst Prothesen, die zu Anfang perfekt gepasst und tadellos funktioniert haben, können mit der Zeit ihren Sitz und Halt verlieren. Denn Kiefer, Zahnfleisch und Mundschleimhaut verändern sich mit der Zeit. Wenn sie sich zurückbilden, liegt die Prothese nicht mehr sicher auf. Das führt zu unerwünschten Bewegungen, die die Mundschleimhaut reizen oder verletzen und so das Entzündungsrisiko erhöhen.
Ältere Prothesen können Abnutzungserscheinungen aufweisen, die den Tragekomfort verschlechtern. Zudem sind sie schwerer sauber zu halten. Je rauer die Oberfläche und je schlechter der Prothesenhalt, desto leichter können sich Bakterien, Pilze, weiche und feste Beläge festsetzen und Infektionen auslösen. Bei unzureichender Prothesenpflege und Mundhygiene kann sich etwa eine Parodontitis bilden, eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Diese führt, wenn sie nicht behandelt wird, zu weiterem Zahnfleisch- und Knochenschwund.
Bei Symptomen einer Prothesenstomatitis sollten Sie einen Untersuchungstermin bei Ihrem Zahnarzt vereinbaren. Der Arzt kontrolliert, warum Ihre Prothese nicht mehr richtig sitzt, und findet die Ursache für Ihre Beschwerden. Um die Entzündung zu behandeln, empfiehlt oder verschreibt er Ihnen Lutschtabletten oder eine spezielle Mundspülung. Damit eine noch gute Prothese in Zukunft wieder perfekt zu Ihrem Kiefer passt, kann der Arzt sie unterfüttern lassen. Außerdem wird der Zahnersatz professionell gereinigt, damit er beim Wiedereinsetzen frei von Belägen, Verfärbungen, Bakterien und anderen Erregern ist.
Was ist eine Prothesenunterfütterung?
Bei einer Prothesenunterfütterung werden Hohlräume, die durch Veränderungen an Kiefer und Mundschleimhaut entstanden sind, ausgeglichen. Um festzustellen, wo genau die Prothese angepasst (unterfüttert) werden muss, formt der Zahnarzt den Kiefer mittels Gebissabdruck oder Mundscan ab und ermittelt, wo sich der Zahnhalteapparat mit der Zeit zurückgebildet oder verformt hat.
Sowohl Totalprothesen als auch Teilprothesen, Klammer- und Teleskopprothesen können unterfüttert werden.
Zur Prothesenunterfütterung tragen Zahnarzt oder Zahntechniker ein spezielles Unterfütterungsmaterial auf die Prothesenunterseite auf. Dieses Material härtet je nach angewendeter Technik entweder aus oder bleibt dauerhaft elastisch. Aufgebracht wird es nur an der Prothesenbasis, die sichtbaren Zahnreihen bleiben unverändert.
Je nach Art und Umfang wird die Unterfütterung direkt in der Zahnarztpraxis oder im Dentallabor vorgenommen. Die neu unterfütterte Prothese passt danach wieder optimal zum Kiefer und hat wieder ihren ursprünglichen festen Sitz und Halt – in den meisten Fällen ohne Haftcreme oder andere Hilfsmittel.
Wer trägt die Kosten für Nachbesserungen an Zahnersatz?
Wenn der Zahnarzt, der Ihren Zahnersatz geplant und eingesetzt hat, diesen innerhalb zweier Jahre nach dem ersten Eingliedern nachbessert, ist das für Sie als Patient kostenlos. Denn so lange muss der Arzt Ihnen gewährleisten, dass der neue Zahnersatz, egal ob fest oder herausnehmbar, einwandfrei funktioniert. Im Idealfall sind Sie sich mit Ihrem Zahnarzt schnell einig, und der gesamte Vorgang kann rasch und ohne weitere Komplikationen über die Bühne gehen.
Sollte der Zahnersatz nach mehreren Nachbesserungen immer noch nicht passen, kann Ihre Krankenkasse ein Gutachten veranlassen. Es wird dann ein Gutachter bestellt, der den Zahnersatz prüft und dessen Funktionalität bewertet. Meist spricht der Gutachter dabei auch mit Ihrem Zahnarzt. Wird im Gutachten festgestellt, dass eine Nachbesserung erforderlich ist oder neuer Zahnersatz angefertigt werden muss, übernimmt Ihr Zahnarzt die Nacherfüllung im Sinne des Gutachtens. Für all das entstehen Ihnen als Patient keine weiteren Kosten.
Beachten Sie jedoch, dass das kostenlose Gutachterverfahren über die Krankenkasse nur möglich ist, wenn die Zahnersatzbehandlung auch mit der Krankenkasse abgerechnet wurde. Bei Privatbehandlungen, in die die gesetzliche Kasse nicht involviert wurde, und auch bei manchen sogenannten andersartigen Versorgungen – also Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung – ist der Patient selbst verantwortlich dafür, eventuelle Rechtsansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls privat einen Gutachter zu bestellen. Die Verjährungsfrist bei privatrechtlichen Ansprüchen beträgt drei Jahre.
Wenn Ihr Zahnersatz neu angefertigt wurde, kann Ihr Zahnarzt Ihnen den früheren Zahnersatz entweder ebenfalls aushändigen oder ihn zurückfordern. Dazu hat er grundsätzlich das Recht, da es sich ja um seine Arbeit handelt und er seiner Nacherfüllungspflicht ebenfalls nachgekommen ist. Wenn Sie mit dem Ersatz zufrieden sind, spricht nichts dagegen, dem Arzt die zuerst beanstandete Prothese, die Sie ohnehin nicht mehr tragen werden, zurückzugeben. Bewahren Sie aber zumindest bis dahin den alten Zahnersatz immer auf, und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse, einer Beratungsstelle oder dem Zahnarzt direkt nach, bevor Sie etwa eine herausgefallene Goldfüllung verkaufen.
Was tun, wenn der Zahnarzt die Nachbesserung für unnötig hält?
Grundsätzlich trifft der Zahnarzt die Entscheidung darüber, ob und wie Zahnersatz nachgebessert wird. Denn die Nacherfüllung gehört sowohl zu seinen Pflichten als auch zu seinen Rechten. Das Ziel ist jedoch immer, dass Sie so bald wie möglich mit optimal passendem, komfortablem und ästhetisch einwandfreiem Zahnersatz versorgt sind.
Wenn Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt auch nach ausführlichen Gesprächen nicht einig werden, können Sie sich mit Ihren Fragen und Beschwerden an die Zahnärzteschaft wenden. Die kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern bieten kostenlose Telefonnummern und Patientenberatungsstellen an, über die Patienten mit Zahnersatzproblemen Rat und Hilfe bekommen. Auch bei den Verbraucherzentralen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen können Sie sich beraten lassen, etwa über mögliche Aufklärungs- und Therapiefehler oder wenn Sie eine Zahnarztrechnung nicht nachvollziehen können.
Leider gibt es auch Fälle, in denen Arzt und Patient sich nicht einigen können oder kein Vertrauensverhältnis mehr besteht. Dann besteht aus Sicht des Gesetzgebers natürlich auch die Möglichkeit, den Zahnarzt zu wechseln und/oder den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn Sie die Behandlung abbrechen bzw. den Zahnarzt wechseln, kann ein anderer Zahnarzt die erforderlichen Nachbesserungen vornehmen.
Vor einem solchen Schritt in einer solchen Situation müssen Sie als gesetzlich Versicherter jedoch unbedingt Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten und die weitere Vorgehensweise mit der Kasse abstimmen. Denn der neue Zahnarzt muss einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen, und dieser muss erneut von Ihrer Krankenkasse geprüft und bewilligt werden. Nur so kann die Kasse entscheiden, ob etwa der Festzuschuss für den entsprechenden Zahnersatz ein zweites Mal bezahlt wird.
In seltenen Fällen muss der erstbehandelnde Zahnarzt auch für die Nachbehandlung und die Folgekosten bei einem neuen Zahnarzt aufkommen. Dafür muss jedoch erwiesen sein, dass der Zahnersatz von Anfang an schlecht eingesetzt bzw. angepasst war und Ihr Zahnarzt für die Mängel verantwortlich ist.
Falls die Sache tatsächlich mit einem Rechtsstreit oder mit einem Schlichtungs- oder Schadensersatzverfahren vor dem Richter endet, müssen Sie als Patient die Schäden an Ihrem Zahnersatz nachweisen können. Hier hilft es in jedem Fall, wenn Sie vorher Ihre Krankenkasse um ein Gutachten gebeten und alle weiteren möglichen Schritte zur außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft haben.
Wenn ein Zahnimplantat schmerzt oder nicht richtig passt
Rund eine Million Zahnimplantate werden in Deutschland pro Jahr eingesetzt. Implantate können einzelne Zähne ersetzen Brücken, Teil- und Vollprothesen tragen. Generell ist diese Art des Zahnersatzes dem natürlichen Zahn am ähnlichsten, da das Implantat anstelle der früheren eigenen Zahnwurzel in den Kieferknochen eingepflanzt wird und dort fest einwächst. Die künstliche Zahnwurzel wird dann mit dem sichtbaren Zahnersatz – Implantatkrone bzw. Implantataufbau (Suprakonstruktion) bestückt und kann ein Leben lang halten und funktionieren.
Dennoch kommt es zuweilen vor, dass neu eingesetzte oder ältere Implantate Beschwerden bereiten. Experten gehen davon aus, dass in den ersten fünf Tragejahren etwa fünf Prozent der Zahnimplantate verlorengehen oder entfernt bzw. ersetzt werden müssen. Das ist glücklicherweise eine sehr niedrige Zahl. Außerdem können Schwierigkeiten mit Implantaten durch korrekte Planung und Diagnostik sowie gewissenhafte Mundhygiene vermieden werden.
Voraussetzungen für langlebige, komfortable und ästhetische Implantate
Damit Implantate sicher einheilen, perfekt funktionieren, natürlich aussehen und sich auch wie echte Zähne anfühlen, müssen schon vor der Implantation viele Fragen geklärt und alle nötigen Vorbereitungen abgeschlossen werden. So nimmt der Zahnarzt bzw. Implantologe gegebenenfalls Maßnahmen zum Knochenaufbau vor, damit die künstliche Zahnwurzel ausreichend Knochensubstanz und dauerhaft festen Halt findet. Bestehende Entzündungen, z. B. Parodontitis oder Wurzelspitzenentzündungen, müssen vorher behandelt und gestoppt werden.
Auch dürfen nicht zu viele Implantate auf einmal gesetzt werden, und die Position sowie der Winkel und der Abstand zu Nachbarzähnen oder bereits vorhandenem Zahnersatz müssen genau stimmen. Das Implantat darf nicht zu weit vorne oder zu tief eingepflanzt werden, und es darf nicht in die Kieferhöhle oder eine andere Nebenhöhle hineinragen. Alle diese Fehler sind bei korrekter Planung, Diagnostik und Operationstechnik jedoch vermeidbar und werden einem erfahrenen deutschen Zahnarzt bzw. Implantologen nicht passieren.
Komplikationen mit Zahnimplantaten können aber auch vom Patienten verursacht sein. So kann mangelhafte Mundhygiene eine Periimplantitis (Infektion im Bereich des Implantats) verursachen. Vorerkrankungen wie Diabetes oder starker Knochenabbau, bestimmte Medikamente und auch ungesunde Lebensgewohnheiten wie starkes Rauchen oder Alkoholkonsum können das Risiko von Infektionen oder Implantatverlusten erhöhen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Zahnarzt über Ihre persönlichen Risiken und mögliche Behandlungsalternativen. Fall Ihr Zahnarzt Ihnen von Implantaten abrät, lassen Sie sich auch zu anderen möglichen Versorgungen beraten.
Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, sondern zur sogenannten „andersartigen Versorgung“.
Zwar können Sie auch für diesen besonders hochwertigen Zahnersatz einen Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, doch der entspricht lediglich dem Zuschuss für die Ihrem Befund entsprechende Regelversorgung – also etwa dem Festzuschuss für eine Brücke oder Prothese.
Um hohe Folgekosten und unangenehme Nachbehandlungen zu vermeiden, halten Sie sich beim Belasten, Reinigen und Pflegen Ihres Zahnersatzes immer an die Empfehlungen Ihres Zahnarztes. Lassen Sie das Implantat von einem Spezialisten in Ihrer Nähe einsetzen, der zuvor einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, der von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde. So sichern Sie sich alle Ihnen zustehenden Festzuschüsse.
Nutzen Sie auch Ihr Recht auf freie Zahnarztwahl, um die Preise mehrerer Ärzte bzw. Implantologen zu vergleichen. Sie können sich für Ihren aktuellen Befund mehrere Heil- und Kostenpläne erstellen lassen und sich bei deren Prüfung und Vergleich von Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Das ist eine sehr wertvolle Unterstützung, die Sie unbedingt nutzen sollten. Denn als Laie ist es sehr schwer, einen zahnärztlichen Kostenplan zu entschlüsseln und die Kürzel, Berechnungsgrundlagen und Steigerungsformen zu verstehen und einzuordnen.
Ihr kostenloses Infopaket enhält:
- Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
- 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
- Preisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen
23. Dezember 2016
Guten Tag Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können leider keinerlei Auskünfte zu der von Ihnen genannten Klinik geben, da uns weder die Arbeitsweise noch die allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Zahnersatz und Zahnarztwahl ist Vertrauenssache. Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Zahnarztpraxis in Deutschland sind, die Ihnen kostengünstigen Zahnersatz mit vier Jahren Garantie anbietet, hilft Ihnen unser Patientenservice gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 160 0170 weiter.
Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin DIE32
22. Dezember 2016
Wie sieht es aber aus wenn der Zahnersatz + Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt aber in einem anderen EU Land gefertigt wurde , z. B. Dentaprime in Varna ( eine Schweizer Zahnklinik)
bei Nachbesserungen oder gar Ersatz, kann man dann auch in Deutschland von einem Gutachter beraten werden den die Krankenkasse bestimmt und bezahlt.
Die Klink gibt zwar auf ihre Arbeiten 5 Jahre Garantie und in Deutschland gibt es einige sogenannte Partnerzahnärzte die kleine Nachbesserungen durchführen aber dem Patient die Kosten auferlegen.
Können Sie dazu auch etwas sagen ??
MFG Hans Nemann