Homöopathie in der Zahnmedizin
Homöopathie und Zahnmedizin können sich ergänzen

Mittel und Indikationen in der Zahnheilkunde
Bei vielen Kieferknochen-, Zahnfleisch- oder Zahnerkrankungen stehen dem Zahnarzt auch homöopathisch aufbereitete Mittel zur Verfügung, etwa Belladonna gegen akute Entzündungen, Luffa bei Operationen am Oberkiefer, Mezereum gegen Nervenschmerzen oder Zentagress gegen allgemeine Zahnschmerzen. Aus naturheilkundlicher Sicht eignen sich auch Aqua silicata (Förderung der Wundheilung), Cuprum (bei Verspannungen und Zähneknirschen), Silicea (bei Irritationen der Pulpa und zur Zahnerhaltung) sowie Trillium (zur Stoppung von Blutungen, etwa nach einer Zahnextraktion).
Die homöopathisch aufbereiteten Wirkstoffe können klassisch als Globuli (Kügelchen), als Tabletten, Tropfen oder in anderer Form verabreicht werden. Dabei kann es zunächst zu einer Verschlimmerung der Symptome kommen, was bei einer homöopathischen Behandlung als Zeichen für den begonnen Heilungsprozess interpretiert wird. Diese „Erstverschlimmerung“ gilt als wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Heilung und ist daher kein Grund, die Behandlung abzubrechen. Während einer homöopathischen Behandlung sollte der Patient zudem Zahnpasten verwenden, deren Inhaltsstoffe zum Therapiekonzept passen. Geeignete Produkte sind an entsprechenden Hinweisen zu erkennen (z. B. „homöopathisch“, „homöopathieverträglich“ oder „geeignet im Rahmen einer homöopathischen Therapie“).
Wie andere Naturheilverfahren auch, etwa die Akupunktur, setzt die Homöopathie einen intensiven Austausch zwischen Patient und Zahnarzt voraus, der weit über das reguläre Beratungs- oder Anamnesegespräch hinausgeht. Diese intensive Hinwendung kann bereits therapeutisch wirken und zur Linderung der Symptome beitragen. Dennoch sind der Homöopathie in der Zahnmedizin engere Grenzen gesetzt, denn nur wenige Erkrankungen lassen sich rein medikamentös behandeln. Bei vielen Problemen muss der Zahnarzt operativ tätig werden und etwa einen kranken, entzündeten Zahn ziehen, um die eigentliche Ursache zu behandeln.
So läuft eine homöopathische Behandlung beim Zahnarzt ab
Jeder homöopathischen Behandlung geht ein ausführliches Gespräch zwischen Arzt und Patient voraus, bei dem nicht alleine körperliche Symptome abgefragt werden, sondern der Patient in seiner Gesamtheit und Individualität im Mittelpunkt steht. Bereits hier unterscheidet sich dieses Naturheilverfahren von der klassischen Schulmedizin, die vor allem gegen Symptome und deren Ursachen gerichtet ist. Diese werden in der Homöopathie nur bei akuten Erkrankungen betrachtet, während bei chronischen Beschwerden die jeweiligen individuellen Patienteneigenschaften im Vordergrund stehen und im Gespräch zwischen Patient und Zahnarzt thematisiert werden.
Die schulmedizinisch umstrittene Wirkung der Homöopathie basiert vor allem auf dem von Hahnemann definierten Ähnlichkeitsprinzip: Er hatte in Selbstversuchen ermittelt, dass Chinarinde, ein Medikament gegen Malaria, bei ihm die gleichen Symptome auslöste wie die Malaria selber. Hahnemann zog daraus den Schluss, dass eine Arznei sich für die Behandlung von bestimmten Erkrankungen eignet, wenn diese bei einem gesunden Patienten dieselben Symptome wie die Erkrankung auslöst. Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt, so seine feste Überzeugung, da durch den Reiz der Arznei die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert würden.
Um zu gewährleisten, dass das verabreichte Medikament den Patienten nicht selber krank macht oder vergiftet, werden homöopathische Arzneimittel stark verdünnt und zusätzlich verschüttelt. Hierbei wird die eigentliche Ausgangssubstanz oft so stark verdünnt, dass sie chemisch nicht mehr nachweisbar ist. Die Homöopathie bezeichnet diese aufbereiteten Substanzen als Potenzen und das Verfahren als Potenzieren. Hahnemann ging davon aus, dass von der homöopathisch aufbereiteten Substanz nur ihre Energie (Impuls) verbleibt und diese ausreicht, um die Selbstheilungskräfte im Körper zu aktivieren und so Erkrankungen ohne weitere Medikamentengabe zu heilen.
Fast alles kann homöopathisch aufbereitet werden

Aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips stehen der Homöopathie in der Zahnmedizin deutlich mehr Substanzen zur Verfügung, die nach naturheilkundlicher Einschätzung homöopathisch potenziert werden können. Das können Pflanzen oder Pflanzenteile sein, und dabei nicht nur Heil-, sondern auch Giftpflanzen oder Pflanzendrogen, Substanzen tierischen Ursprungs, Nosoden, also beispielsweise Krankheitserreger oder Extrakte von Körperflüssigkeiten, chemische Elemente oder Verbindungen sowie synthetische Stoffe.
Diese Ausgangssubstanzen werden durch Verreibung mit Milchzucker sowie durch die Verschüttelung mit einem Alkohol-Wasser-Gemisch potenziert. Dabei wird das Präparat immer stärker verdünnt, was nach Einschätzung der Homöopathen dazu führt, dass die Kräfte der Arznei aufgeschlüsselt werden. Die Potenzierung erfolgt in genau festgelegten Schritten, wobei zwischen Hoch- und Tiefpotenzen unterschieden wird. In den Hochpotenzen ist der jeweilige Wirkstoff so stark verdünnt, dass eine Nachweisbarkeit nicht mehr möglich ist, bei Tiefpotenzen ist er erheblich niedriger dosiert, als es bei einer schulmedizinischen Therapie der Fall wäre.
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