Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz mit Bonusheft
Seit dem 1. Januar 2005 gelten in der Bundesrepublik neue gesetzliche Regelungen für die zahnmedizinische Versorgung. Mit den so genannten „befundbezogenen Festzuschüssen“ erhalten gesetzlich Versicherte bei allen zahnärztlichen Versorgungen einen Festzuschuss, der sich nur am zahnärztlichen Befund ausrichtet. Damit können auch gesetzlich Krankenversicherte wählen, welche konkrete Leistung sie bei ihrem Zahnarzt in Anspruch nehmen wollen – die günstige Regelversorgung oder eine aufwendigere, dafür unter medizinischen oder ästhetischen Gesichtspunkten bessere Therapie.
Auch die Krankenkassen profitieren
Durch die gesetzliche Neuregelung wurde nicht nur die Wahlfreiheit der Patienten sichergestellt: Das neue System erleichtert auch die Abrechnung der Zahnärzte mit den Krankenkassen, da nicht mehr die einzelnen Befunde im Detail überprüft und bewertet werden müssen. Der Zahnarzt erstellt nach der Untersuchung einen Heil- und Kostenplan, in dem er seinen Befund ebenso wie die gewählte und mit dem Patienten abgestimmte Zahnersatzbehandlung dokumentiert.
Mit diesem Heil- und Kostenplan und seinem Bonusheft wird der Patient bei seiner Krankenkasse vorstellig, die die Unterlagen prüft und genehmigt. Auf Wunsch kann das Einreichen auch komplett über die Zahnarztpraxis abgewickelt werden. Der Patient kann aus dem Plan genau ablesen, welche Festzuschüsse er für seine geplante Behandlung erhält und welchen Eigenanteil er zu tragen hat. Die Kostenerstattung des Kassenanteils erfolgt direkt mit der Abrechnung der Praxis mit der Krankenkasse. Für den verbleibenden Eigenanteil stellt der Zahnarzt dem Patienten eine Rechnung aus.
Festzuschüsse beim Zahnersatz – eine gute Wahl für Patienten
Gerade im Bereich der Implantologie profitieren Patienten und Zahnärzte gleichermaßen von der Gesetzesnovelle. Denn vor 2005 waren Suprakonstruktionen in der Zahnmedizin ausschließlich Privatpatienten vorbehalten, eine Bezuschussung der Krankenkasse für gesetzlich Versicherte war nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Heute können Patienten hingegen wählen, ob sie bei einer vorhandenen oder zu erwartenden Zahnlücke eine klassische Brücke einsetzen wollen oder ob sie die kostenintensivere Variante des Implantats wählen. Die Brücke entspricht zwar der Regelversorgung, stellt jedoch nicht die optimale Versorgung dar, da für diesen Zahnersatz die gesunden Nachbarzähne ebenfalls beschliffen werden müssen. Das Implantat bietet im Vergleich viele Vorteile und kann sowohl als Ersatz für einzelne Zähne genutzt werden als auch für die Befestigung von Voll– oder Teilprothesen.
Entscheidet sich der Patient für die hochwertige Versorgung mit einem Implantat, kann er dennoch den Festzuschuss seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen und damit zumindest einen Teil der Behandlungskosten decken. Der Festzuschuss beträgt 319,77 Euro pro Zahn und kann mit einem lückenlosen Bonusheft auf 415,70 Euro (Stand 01. Januar 2015) erhöht werden. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können die Festzuschüsse beim Zahnersatz ergänzt werden. Je nach konkreter Versicherung und Tarif werden so bis zu 100 Prozent der privat zu tragenden Kosten für den gewählten Zahnersatz finanziert.
Neben dem Zahnarzthonorar sind bei hochwertigem Zahnersatz auch die Material- und Laborkosten zu berücksichtigen. Diese können einen signifikanten Anteil an den Gesamtkosten ausmachen, zumal die Festzuschüsse beim Zahnersatz-Material sich ebenfalls nur auf die Regelversorgung beziehen. Wer hochwertige Gold- oder Keramikkronen erhalten will, muss auch hier die Mehrkosten selber tragen. Das gilt auch für medizinisch nicht notwendige, aber ästhetisch sinnvolle Maßnahmen, etwa eine Verblendung in Zahnfarbe im sichtbaren Bereich.
Die Kosten senken – nicht die Qualität
Um diesen Kostenanteil zu reduzieren, besteht für Patienten die Möglichkeit, ihren Zahnersatz nicht in einem deutschen Labor mit hohen Personal- und Strukturkosten anfertigen zu lassen, sondern qualitativ vergleichbare und dennoch deutlich günstigere Alternativen zu nutzen. Eine der besten ist der Zahnersatz der MDH AG aus China, der in einem mit modernsten technischen Geräten eingerichteten und nach deutschen Qualitätskriterien geführten zahntechnischen Labor hergestellt wird.
Die verwendeten Technologien entsprechen zu 100 Prozent deutschen Standards. Die eingesetzten Materialien sind alle gemäß Medizinproduktegesetz in Deutschland zugelassen und werden teilweise auch hier hergestellt. Durch drei unabhängige Qualitätskontrollen wird sicher gewährleistet, dass nur hochwertiger Zahnersatz an den behandelnden Zahnarzt ausgeliefert wird. Deswegen erhalten Patienten für Zahnersatz von der MDH AG nicht nur einen Materialpass, der die genaue Zusammensetzung dokumentiert, sondern auch eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Garantie von vier Jahren auf den Zahnersatz.
Zwar lassen sich damit die Festzuschüsse beim Zahnersatz nicht erhöhen, wohl aber die Gesamtkosten für die Zahnarztbehandlung drastisch reduzieren. Und das, ohne dass Kompromisse bei der Qualität gemacht werden müssen – und übrigens auch nicht bei der Behandlungsdauer, denn der Zahnersatz aus China steht meistens in ähnlich kurzer Zeit zur Verfügung wie Zahnersatz aus einem deutschen Zahnlabor.
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01. Oktober 2020
Guten Tag Herr Kern,
wir nennen Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Umgebung mit denen wir bereits zusammenarbeiten. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Patientenservice. Sie erreichen unsere Kollegen per Mail unter: info@zahnersatzsparen.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800-160 0 170. Wir ermitteln die nächstgelegenen Referenzpraxen mit unserer Umkreissuche und senden Ihnen die Adressen dann direkt per Mail zu.
Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin Die32
01. Oktober 2020
Im Unterkiefer benötige ich eine Krone.