Härtefallregelung bei privater Krankenversicherung: Geht das?
Wer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, genießt viele exklusive Vorzüge. Allerdings ist die Mitgliedschaft nur einem bestimmten Personenkreis möglich, etwa Selbstständigen, Beamten, Studierenden und Menschen mit einem sehr hohen Einkommen. Und wer einmal in der PKV versichert ist, kann nicht bzw. nur unter ganz bestimmten Bedingungen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zurückwechseln. Unter bestimmten Umständen ist aber auch mit einer PKV eine Härtefallregelung möglich.
Gefangen in der privaten Krankenversicherung?
Anders als bei der Gesetzlichen KV stehen die Beiträge für die private Krankenversicherung ausschließlich dem Versicherten selber zur Verfügung. Jeder Versicherte schafft also mit den monatlichen Beiträgen ein persönliches Guthaben, das von der Versicherung möglichst gewinnbringend angelegt wird. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung werden die Kosten für die Behandlung, Arzneimittel und andere Versorgungen dem Patienten privat in Rechnung gestellt, der die Rechnungen dann bei der PKV einreicht.
Dieses Prinzip zieht sich durch die gesamte PKV: So gibt es keine kostenfreie Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse; Kinder und Ehepartner müssen in der Regel einen eigenen privaten Versicherungsvertrag abschließen und für diesen selber monatlich Beiträge leisten. Auf der anderen Seite bietet die PKV vergleichsweise umfangreiche Leistungen und übernimmt auch die Kosten für Behandlungen, Präventionsmaßnahmen und weitere ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die gesetzlich Versicherten nicht zur Verfügung stehen. Oder für die eine zusätzliche, private Versicherung abgeschlossen werden muss, etwa eine private Zahnzusatzversicherung. Die nutzen mittlerweile viele gesetzlich Versicherte, um die im Zuge der Gesundheitsreform erheblich eingeschränkten Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse in Bezug auf Zahnersatz und Prophylaxe auszugleichen und sich höherwertigen Zahnersatz leisten zu können.
Zahnersatz bei privater Krankenversicherung
Welche Leistungen eine PKV bei Zahnersatz abdeckt, hängt immer vom individuellen Tarif ab, den der Versicherte gewählt hat und der durch regelmäßige Beitragszahlungen finanziert wird. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass die PKV grundsätzlich eine umfangreichere Versorgung finanziert und bei Zahnersatzdem Versicherten mehr und höhere Zuschüsse zu den Kosten gewährt als die gesetzlichen Krankenkassen.
Auch diese nach oben nahezu offene Versorgungssicherheit, die für einen höheren monatlichen Beitrag bis zur individuellen Voll- und Rundumversorgung verbessert werden kann, ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: Wer als Versicherter in der PKW bereit und in der Lage ist, einen höheren Versicherungsbeitrag zu leisten, erhält auch mehr Leistungen. Gesetzlich Versicherte haben dagegen – unabhängig von der Höhe der monatlichen Beiträge –Anspruch auf die gesetzlich definierten Leistungen und Kostenübernahmen.
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Für wen gilt die Härtefallregelung grundsätzlich?
Das gilt auch für Menschen, die über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen. Wobei diese beim Zahnersatz nicht nur Anspruch auf die jedem Versicherten zur Verfügung stehende Regelleistung haben, sondern den doppelten Festzuschuss erhalten können. Hierdurch bekommen gesetzlich Versicherte, die als Härtefall eingestuft sind, die gesamten Kosten für die Regelversorgung mit Zahnersatz von der Krankenkasse erstattet. Wer über mehr Einkommen verfügt, erhält regulär nur 50 Prozent dieser Kosten erstattet. Wohlgemerkt, diese Härtefallregelung gilt nur für gesetzlich Versicherte.
Härtefallregelung trotz PKV – möglich oder nicht?
In der PKW gibt es seit 2009 den sogenannten Basistarif, dessen Leistungen und Beiträge denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Der Basistarif steht allen Versicherten in der PKV offen. Wer seine Versicherung vor 2009 abgeschlossen hat, muss jedoch für einen Wechsel mindestens 55 Jahre alt, Rentner oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein.
Da die Leistungen im Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen, gibt es in diesem Tarif auch eine Härtefall-Regelung. Und nicht nur das: Die Leistungen entsprechen dabei exakt denen von AOK, TK und Co. Bleibt das eigene Einkommen unterhalb einer festen Grenze, übernimmt die PKV 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgungmit Zahnersatz, zahlt also den doppelten Festzuschuss. Insofern gibt es den Härtefall auch bei einer privaten Krankenversicherung, wenn auch nur im Basistarif.
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