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Dürfen die Kosten für Zahnersatz höher sein, als auf dem Heil- und Kostenplan stand?

Wann immer Zahnersatz notwendig ist, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Darin werden neben dem Befund dokumentiert, welche Behandlungsmaßnahmen geplant sind und welchen Kostenrahmen der Zahnarzt dafür veranschlagt. Der Heil- und Kostenplan wird dann der Krankenversicherung vorgelegt. Er dient als Grundlage für die Entscheidung, wie hoch der Festzuschuss ausfällt, den die Krankenversicherung für die Zahnersatzbehandlung gewährt. Die Höhe dieses Zuschusses bestimmt wiederum die Höhe des Eigenanteils, also der Kosten, die vom Patienten selbst zu tragen sind.

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Der Heil- und Kostenplan wird immer vor Beginn der Behandlung erstellt und eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt kann der Zahnarzt seine Behandlungshonorare, die Laborkosten und die Materialkosten für den Zahnersatz lediglich so präzise wie möglich einschätzen. Daher kann es durchaus passieren, dass die tatsächlichen Gesamtkosten schließlich ein wenig niedriger oder auch höher ausfallen als auf dem Plan angegeben. Wenn sich allerdings bei der Planung oder während der Therapie größere Änderungen (und damit Kostenabweichungen) ergeben, beispielsweise durch unvorhergesehene Komplikationen, muss der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan entsprechend anpassen und der Krankenkasse erneut zur Genehmigung vorlegen.

Was steht wo im Heil- und Kostenplan?

Bei gesetzlich versicherten Patienten verwendet der Zahnarzt ein vorgegebenes Formular für den HKP. Dieses besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält alle Angaben, die zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind – unter anderem ein Zahnschema, in dem der Befund, die Regelversorgung und die geplante (gegebenenfalls abweichende) Versorgung eingetragen sind. Die Regelversorgung für den entsprechenden Befund muss der Zahnarzt immer eintragen, egal welche Art von Zahnersatz später tatsächlich eingegliedert werden soll. Sind abweichende oder zusätzliche Leistungen geplant, trägt der Zahnarzt diese unter „Therapieplanung“ in den HKP ein.

In Abschnitt II nennt der Zahnarzt alle für die geplante Zahnersatzbehandlung relevanten Befundklassen bzw. Befundnummern. Anhand dieser kann die Krankenkasse ihre Festzuschüsse laut den gesetzlichen Richtlinien berechnen. Abschnitt III betrifft umfasst die Kostenplanung und ist auch für den Patienten sehr aufschlussreich. Hier werden die voraussichtlichen Zahnarzthonorare, Materialkosten und Laborkosten aufgelistet. Zur Berechnung ihrer Honorare verwenden Zahnärzte zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse. Sogenannte „Kassenleistungen“ werden nach der BEMA (Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) abgerechnet, Privatleistungen nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Alle vorgesehenen Privatleistungen müssen in Teil 2 des Heil- und Kostenplans detailliert aufgeführt werden. Diese Kostenaufstellung bekommen Sie als Patient ebenfalls ausgehändigt. Sie können sich die zu erwartenden Kosten also genau ansehen und jederzeit auch Ihre Krankenkasse dazu befragen, um als medizinischer Laie den Plan besser nachvollziehen zu können. Es lohnt sich grundsätzlich auch, eine zweite oder dritte Zahnarztmeinung einzuholen und die Kostenpläne mehrere Zahnärzte zu vergleichen, bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden.

Sobald die Krankenversicherung die Festzuschüsse bewilligt hat, bekommt der Zahnarzt den HKP zurück und kann mit der Zahnersatzbehandlung anfangen. Ist der neue Zahnersatz dann fertig und eingegliedert, trägt der Zahnarzt die tatsächlichen Kosten, den Gesamtzuschuss der Krankenversicherung und den Eigenanteil des Patienten in den dafür vorgesehenen Abschnitt V des Heil- und Kostenplans ein. Über den Eigenanteil stellt er dem Patienten eine zusätzliche Rechnung aus.

Regelversorgung oder alternative Versorgung?

Bei einer guten und umfassenden Zahnarztberatung informiert der Arzt seinen Patienten nicht nur über den aktuellen Befund, sondern auch über alle Behandlungsmethoden bzw. Zahnersatzarten, die dafür in Frage kommen. Häufig gibt es mehrere Alternativen – beispielsweise kann ein fehlender Zahn durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzt werden. Der Festzuschuss orientiert sich immer an den Kosten für die von der Krankenkasse vorgesehene Regelversorgung, also am wirtschaftlichsten Zahnersatz für den jeweiligen Befund. Alternative Versorgungen (z. B. Implantat statt Brücke) sind meist teurer, versprechen jedoch oft auch ein besseres, ästhetischeres oder langlebigeres Ergebnis.

Wenn Sie als Patient eine andere als die Regelversorgung wünschen, kann Ihr Zahnarzt Ihnen auch dafür die voraussichtlichen Kosten nennen und Ihnen helfen, Ihre Zahnersatzfinanzierung vorausschauend zu planen. So können Sie vergleichen, wie hoch Ihre Zuzahlung bei der Regelversorgung wäre und wie viel Sie für die alternative Versorgung zuzahlen würden.

Um bei den Laborkosten für den Zahnersatz zu sparen und den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten, kann der Zahnersatz im Ausland hergestellt und dann in Ihrer vertrauten Praxis eingegliedert werden. Die MDH AG fertigt hochwertigen Zahnersatz nach deutschen Qualitätsstandards in China an und arbeitet gern auch mit Ihrem Zahnarzt zusammen, damit Ihre Wunschversorgung nicht den Kostenrahmen sprengt.


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6 Kommentare

DIE32

22. Februar 2017

Neuer Zahn

Hallo Miro,

die Preise sind abhängig davon, welchen Zahnersatz Sie erhalten und in welcher Materialausführung. Ihr Zahnarzt wird sich Ihre Mundsituation ansehen und dann mit Ihnen besprechen, welchen Zahnersatz er für Sie plant. Dafür erstellt er einen Heil- und Kostenplan, welchen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen dann mit, welche Kosten übernommen werden und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.

Beste Grüße, Ihre Redaktion vom Online Magazin DIE32


Miro

22. Februar 2017

Neuer Zahn

Was kostet ein künstlicher Zahn oder zahlt die Krankenkasse das? Weil bei mir wurde ein Zahn gezogen und diesen möchte gerne ersetzt bekommen.


DIE 32

25. April 2016

Super zufrieden!

Guten Tag Herr Lawrenz,

vielen Dank für Ihr tolles Lob! Wir freuen uns sehr, dass Sie so zufrieden mit dem von uns empfohlenen Zahnarzt sind. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.


Wolfgang Lawrenz

25. April 2016

Super zufrieden!

Guten Morgen,

zu meinem Zahnarzt, den Sie mir empfohlen haben kann ich nur sagen, einen besseren Zahnarzt für mich hätten Sie nicht finden können.

Dieser Zahnarzt ist einfach super, kann ich wirklich jedem empfehlen.

 

Nette Grüße aus Rheine

Wolfgang Lawrenz


DIE 32

09. Dezember 2015

Was kann ich machen?

Guten Abend Frau Keller,

bitte kontaktieren Sie unseren Patientenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800-160 0 170 und erklären unseren Kollegen noch einmal Ihre Situation. Gerne nennen wir Ihnen dann noch weitere Adressen von Zahnärzten in Ihrer Nähe, die bereits mit uns zusammenarbeiten. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32


marlies keller

09. Dezember 2015

Was kann ich machen?

sehr geehrte damen und herren,

ich habe einen zahnarzt von Ihnen genannt bekommen der will aber nicht mit ihnen jetzt zusammenareiten und meine kosten steigen ins unendliche was kann ich machen.

 

glg marlies keller