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Die Regelversorgung bei Zahnersatz

In Deutschland ist die Gesundheitsversorgung durch ein umfassendes System von Krankenkassen geregelt. Dies umfasst nicht nur die allgemeine medizinische Betreuung, sondern auch die zahnärztliche Versorgung. Ein intaktes Gebiss spielt dabei eine entscheidende Rolle für unsere allgemeine Gesundheit. Aber was passiert, wenn das Gebiss beschädigt ist oder Zähne verloren gehen? In solchen Fällen ist häufig Zahnersatz erforderlich. Die Kosten für Zahnersatz können allerdings schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Hier kommt die Regelversorgung ins Spiel. Versicherte können dank der Regelversorgung auf finanzielle Unterstützung durch ihre Krankenkassen bauen. Die Regelversorgung bestimmt, wie hoch der Festzuschuss ist, den die versicherte Person von der gesetzlichen Krankenkasse erhält.

Wenn Zahnersatz notwendig ist, bestimmt die Regelversorgung, wie hoch der Festzuschuss ist, den Sie von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
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Was fällt unter die Regelversorgung bei Zahnersatz?

Unter der Regelversorgung verstehen die gesetzlichen Krankenversicherungen alle Zahnersatzversorgungen, die die Kau- und Sprechfunktion erhalten oder wiederherstellen und dabei dem Wirtschaftlichkeitsgebot laut § 12 SGB V genügen.

Die Regelversorgung bei Zahnersatz greift, wenn ein einzelner Zahn oder mehrere Zähne zerstört sind oder fehlen – und wenn die Lücken oder Defekte repariert werden müssen, damit das Kauorgan wieder voll funktionstüchtig ist. Das klingt sachlich und ist es auch: Ästhetische Gesichtspunkte werden bei der Regelversorgung kaum berücksichtigt. Hier geht es um solide Standardlösungen und Bewährtes – im Vordergrund stehen immer Funktion, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Jede gesetzlich versicherte Person hat Anspruch auf die Zahnersatzversorgung, die medizinisch notwendig ist. Das umfasst zum Beispiel Vollprothesen und Teilprothesen, Zahnbrücken oder Zahnkronen.

Regelversorgung bei Zahnersatz: Sie haben die Wahl

Die Regelversorgung muss den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und dem allgemein anerkannten und aktuellen Stand der Zahnmedizin entsprechen. Dasselbe gilt für die sogenannten gleichartigen und andersartigen, also von der festgelegten Regel abweichenden Versorgungen – also für Zahnersatz, der nicht der Regelversorgung entspricht (bspw. Zahnersatz auf Implantaten) und für den sich jemand mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt gemeinsam entscheidet.

Sie können immer frei wählen, ob beim Zahnersatz die Regelversorgung, eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung in Anspruch genommen werden soll. Der Anspruch auf den Festzuschuss zur Regelversorgung bleibt immer erhalten, auch wenn Sie sich für eine andersartige Versorgung entscheiden und beispielsweise Zahnersatz auf Implantaten statt eines herausnehmbaren Zahnersatzes möchten. Da der Festzuschuss aber derselbe bleibt, steigt bei gleichartigen oder andersartigen Versorgungen, wie beispielsweise Zahnersatz auf Implantaten, der Eigenanteil.

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Regelversorgung: Eigenanteil und Festzuschuss

Bei der Inanspruchnahme von Zahnersatz stehen Patienten oft vor der Frage, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Die Regelversorgung bei Zahnersatz gibt hier klare Richtlinien vor.

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

Für die Zahnersatz-Regelversorgung legt die Krankenkasse einen bestimmten Festzuschuss fest. Dieser Zuschuss ist abhängig vom Befund des Patienten und unabhängig von der gewählten Versorgung. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss der Krankenkasse grundsätzlich 60 Prozent, vorher waren es 50 Prozent. Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Festzuschuss sich durch die Vorlage eines Bonusheftes, welches regelmäßige Zahnarztbesuche nachweist, erhöhen kann.

Wer auf gute Mundhygiene achtet, regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, alle Prophylaxetermine wahrnimmt und jeden Zahnarztbesuch im Bonusheft dokumentieren lässt, kann den Zuschuss damit bis auf 65 Prozent erhöhen. Was übrig bleibt, ist der Eigenanteil, der aus dem eigenen Portemonnaie beglichen werden muss. Alleinerziehende Menschen, Hartz-IV-Empfänger/ -innen, Azubis, Student/ -innen und andere Personen mit geringem Einkommen können die Abrechnung nach der sogenannten Härtefallregelung beantragen. Wer als Härtefall anerkannt wird, kann den doppelten Zuschuss erhalten und muss so für die Regelversorgung nichts mehr dazu zahlen.

Allerdings ändert sich die Höhe des Zuschusses beim Zahnersatz nicht, wenn sich Patienten für eine andersartige oder über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung entscheiden.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Zahnersatz?

Der Eigenanteil ist der Betrag, den die Patienten selbst tragen müssen, nachdem die Leistungen der Krankenkasse abgezogen wurden. Entscheidet sich ein Patient beispielsweise für eine Zahnkrone mit einer speziellen Verblendung oder für ein teureres Zahnimplantat, welches nicht zur Regelversorgung gehört, steigen die Kosten. Obwohl der Festzuschuss der Krankenkasse gleich bleibt, erhöht sich dadurch der Eigenanteil. Der exakte Kostenplan sollte stets mit dem Zahnarzt besprochen werden. In manchen Fällen, wie bei der Härtefallregelung, kann der Eigenanteil auch ganz oder teilweise erlassen werden.

Das Verständnis über Regelversorgung, Festzuschuss und Eigenanteil ist essentiell, um gut informiert Entscheidungen über den notwendigen Zahnersatz zu treffen. Durch regelmäßige Zahnarztbesuche und das Führen eines Bonusheftes können Sie jedoch nicht nur ihre Zähne gesund halten, sondern auch die Kosten ihrer Behandlung reduzieren.

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Regelversorgung und Zahnzusatzversicherung: Worauf muss ich achten?

Durch die Regelversorgung ist nicht nur festgelegt, wie viel die gesetzliche Krankenkasse zur Zahnersatzbehandlung bezahlt. Bei einigen Zahnzusatzversicherungen ist der Tarif an der Regelversorgung orientiert, und folglich entscheidet die Höhe des Festzuschusses auch über den Umfang der Versicherungsleistung.

So gibt es von vielen Zusatzversicherern Angebote, die beispielsweise den Festzuschuss zur Regelversorgung verdoppeln, oder Tarife, die die Übernahme aller Restkosten der Regelversorgung vorsehen. Wer sich für einen solchen an die Regelversorgung gekoppelten Tarif entscheidet, läuft Gefahr, keine Versicherungsleistungen zu bekommen, wenn er sich für eine andersartige Versorgung entscheidet.

Wie komme ich zu meiner Regelversorgung beim Zahnersatz?

Wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt feststellt, dass Zahnersatz notwendig ist, beantragt sie oder er den befundorientierten Zuschuss zur entsprechenden Regelversorgung bei der Krankenkasse. Das geschieht über den Heil- und Kostenplan, in dem nicht nur den Befund, sondern auch die empfohlene Therapie und die Kosten für sämtliche Behandlungsschritte sowie die Herstellung des Zahnersatzes im Labor auflistet.

Die Krankenversicherung kann die geplante Versorgung, die Notwendigkeit der Behandlung und den Befund noch einmal prüfen und begutachten lassen. Normalerweise gibt es damit jedoch keine Probleme: Der Antrag wird genehmigt, und sobald das geschehen ist, kann die Behandlung beginnen.


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2 Kommentare

DIE 32

11. März 2016

Alternativen

Guten Morgen Herr Grund,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Welche Versorgung für Ihre Mundsituation geeignet ist und somit in Frage kommt, kann Ihnen nur ein Zahnarzt beantworten. Unser Patientenservice kann Ihnen gerne Adressen von Referenzzahnärzten in Ihrer Nähe benennen, bei denen Sie sich beraten lassen können. Sie erreichen unseren Patientenservice per Mail unter: info@zahnersatzsparen.de oder telefonisch. Die Rufnummer unserer kostenlosen Hotline lautet: 0800-160 0 170. Beste Grüße, Ihr Team von DIE 32.


juergen grund

11. März 2016

Alternativen

Nach begutachtung eines zahnarztes muessen bei mir die letzen 4 zaehne im oberkiefer links erzetzt werden. Gibt es neben implantaten, die sehr teuer sind, noch alternativen zum herausnehmbaren zahnersatz ohne dass pfeiler vorhanden sind ?