Dentale Lachgassedierung gegen die Angst auf dem Zahnarztstuhl
Immer mehr Zahnarztpraxen bieten zur Behandlung von Angstpatienten eine Sedierung mit Hilfe von Distickstoffmonoxid (N2O), besser bekannt unter der Bezeichnung Lachgas. Dieses farblose und leicht süßlich riechende Gas hat eine schmerzstillende (analgetische) sowie beruhigende (sedierende) Wirkung, die den Patienten nicht nur entspannt, sondern auch angstlösend wirkt. Ein weiterer Vorteil von Lachgas ist seine sehr kurze Wirkungsdauer, die nur wenige Minuten anhält, so dass die Sedierung sehr genau zu steuern ist.
Inhaltsverzeichnis
Lachgas – eine jahrhundertealte Erfolgsgeschichte
Erstmals wurde Lachgas im Jahr 1772 von dem englischen Chemiker Joseph Priestley synthetisiert. Allerdings dauerte es noch einige Jahre länger, bis die psychoaktiven und schmerzstillenden Wirkungen des Gases entdeckt und medizinisch genutzt wurden. Der Zahnarzt Horace Wells setzte ab 1844 Lachgas für Zahnextraktionen und bei Dentalbehandlungen ein, nachdem er die schmerzstillende Wirkung zufällig bei einer Vorführung auf einem Jahrmarkt beobachten konnte. Ein Besucher des Jahrmarktes, der vom Lachgas berauscht war, stolperte und zog sich eine stark blutende Wunde am Schienenbein zu, ohne dass er das geringste Anzeichen von Schmerzempfinden zeigte. Nur einen Tag später ließ sich Wells von einem Kollegen einen Zahn ziehen, während er Lachgas atmete, und erkannte im Selbstversuch, welches Potenzial in diesem Gas steckt.
Seit 1868 und bis heute wird Lachgas als Anästhetikum bei klinischen Operationen eingesetzt, dort jedoch in einer deutlich höheren Konzentration als beim Zahnarzt. Es ist damit das älteste, besterforschte und weltweit routinemäßig verwendete Anästhetikum/Analgetikum. Im anglo-amerikanischen Raum, in der Schweiz, in Großbritannien, Skandinavien und den Niederlanden wird Lachgas ebenfalls routinemäßig bei bis zu vier von fünf Zahnbehandlungen eingesetzt. Und auch in Deutschland nimmt die Zahl der Zahnarztpraxen, die eine dentale Lachgassedierung anbieten, stetig zu.
Die Angst einfach wegatmen
Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger haben Angst vor dem Besuch beim Zahnarzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht haben oder ob ihre Zähne gesund oder behandlungsbedürftig sind. Die konkrete oder unbestimmte Zahnarztangst lässt sich durch eine Lachgasbehandlung gut beherrschen und reduzieren, so dass die Betroffenen die Behandlung angst- und schmerzfrei durchleben können, ohne sich den körperlichen Belastungen einer Vollnarkose auszusetzen.
Eine Sedierung mit Lachgas sorgt für eine Beruhigung und (weitgehende) Angstfreiheit des Patienten. Durch das verminderte Zeitempfinden wird die Behandlung zudem als kürzer und stressfreier empfunden, was sowohl für den Patienten als auch für den Zahnarzt gilt. Ebenso tritt häufig eine reduzierte Berührungsempfindlichkeit des Rachens ein, wodurch Patienten weniger von unwillkürlichen Würgereizen gequält werden, etwa bei der Anfertigung von Kieferabdrücken oder Behandlungen im hinteren Backenzahnbereich.
Ist eine Behandlung unter Lachgas gefährlich?
Anders als etwa viele Narkosemittel wird Lachgas im Körper nicht verstoffwechselt, sondern komplett über die Lungen abgeatmet und in geringen Anteilen über die Haut diffundiert. Damit kann eine dentale Lachgassedierung auch bei Patienten mit eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion angewendet werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur Narkose ist, dass der Patient während der gesamten Behandlungsdauer ansprechbar und bei Bewusstsein bleibt. Damit ist es dem Zahnarzt möglich, mit dem Patienten zu sprechen, sich nach seinem Zustand zu erkundigen und so das Behandlungstempo individuell anzupassen.
Zudem ist die notwendige Technik (Flowmeter) ausgereift und so sicher gestaltet, dass eine (gesundheitlich unbedenkliche) Überdosierung zuverlässig ausgeschlossen ist. Dennoch kann es in sehr seltenen Fällen (bei etwa 0,03 Prozent aller Patienten) zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Verwirrtheit, Schwindel, Erbrechen, Kopfschmerzen oder übermäßigem Schwitzen kommen. Diese Nebenwirkungen klingen jedoch umgehend wieder ab, sobald kein weiteres Lachgas mehr eingeatmet wird.
Wissenschaftlich gilt es als erwiesen, dass von medizinisch eingesetztem Lachgas keine Gefahr für den Patienten ausgeht. Gefährlich ist dagegen die Inhalation von reinem Lachgas, da hierdurch die Sauerstoffkonzentration in der Lunge und im Blut unter ein kritisches Maß sinken kann. Die Verabreichung von reinem Lachgas ist jedoch bei einer medizinischen Anwendung in der Zahnarztpraxis ausgeschlossen.
Wie läuft eine zahnärztliche Behandlung unter Lachgas ab?
Bei einer Lachgasbehandlung wird dem Patienten eine Nasenmaske aufgesetzt, durch die das Lachgas-Sauerstoff-Gemisch einströmt. Dieses Gasgemisch wird während der gesamten Behandlung zugeführt und vom Patienten durch die Nase eingeatmet. Bereits nach wenigen Atemzügen stellt sich ein angenehmes, warmes Gefühl ein, so dass die eigentliche zahnärztliche Behandlung beginnen kann. Ist eine zusätzliche lokale Betäubung gewünscht, wird diese häufig erst nach dem Aufsetzen der Atemmaske ins Zahnfleisch injiziert. Das Lokalanästhetikum benötigt dann wie gewohnt einige Minuten, bis die volle Wirkung einsetzt. Die Injektion selbst ist durch das eingeatmete Gas jedoch bereits schmerzlos und wird allenfalls als leichter Druck wahrgenommen.
Während der gesamten Dauer der Lachgasbehandlung wird der Patient an einen digitalen Pulsmesser angeschlossen, der den Pulsschlag misst und frühzeitig etwa einen Kreislaufabfall anzeigt. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, wird die Gaszufuhr beendet. Stattdessen wird für kurze Zeit reiner Sauerstoff in die Maske geleitet, um die Ausleitung des Lachgases zu beschleunigen. Danach kann der Patient die Atemmaske absetzen. Nach wenigen Minuten ist jede Wirkung des Lachgases komplett verflogen, wohingegen eine eventuelle Lokalanästhesie (Spritze) noch einige Stunden nachwirken kann. Anders als bei einer Vollnarkose oder einer Behandlung im pharmazeutischen Dämmerschlaf ist eine Begleitung des Patienten nach der Lachgasbehandlung nicht zwingend erforderlich, auch das Autofahren ist möglich.
Welche Kosten entstehen für eine Lachgasbehandlung?
In der Regel wird eine Behandlung unter Lachgas nicht pauschal, sondern nach ihrer Dauer abgerechnet. Die Kosten für eine durchschnittliche Zahnbehandlung liegen dabei meist bei etwa 50 Euro, können bei deutlich aufwendigeren Behandlungen (etwa dann, wenn mehrere Zähne in einer Sitzung behandelt werden) jedoch auch höher liegen.
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für eine Lachgassedierung beim Zahnarzt komplett selber tragen. Eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht vorgesehen, während einzelne Tarife der privaten Krankenversicherungen eine Kostenübernahme oder -beteiligung ermöglichen.
Eignet sich Lachgas für jede zahnärztliche Behandlung?
Grundsätzlich kann Lachgas bei jedem zahnärztlichen Eingriff eingesetzt werden. Da die Kosten für die Sedierung vom Patienten getragen werden müssen, spielen jedoch auch finanzielle Aspekte dabei eine Rolle. Für Angstpatienten kann es dennoch sinnvoll sein, selbst bei einer reinen Untersuchung oder professionellen Zahnreinigung Lachgas einzusetzen, um die Ängste zu lösen und die Behandlung angst- und stressfrei zu überstehen.
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