Beratungsqualität bei Zahnersatz – was Patienten von ihrem Zahnarzt erwarten
Patienten steht beim Zahnersatz heute eine Auswahl an verschiedenen Alternativen zur Verfügung. Sind nur kleine Löcher zu behandeln, reicht oft eine Füllung aus, entweder aus Amalgam oder Kunststoff. Bei größeren Schadstellen kann der Zahn überkront werden, als Teil- oder Vollkrone, aus Metall oder Keramik. Und bei vollständigem Zahnverlust können eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese, festsitzend oder herausnehmbar, die Lücke schließen.
Die Regelversorgung – Standard für alle gesetzlich versicherten Patienten
Rund 52,6 Millionen Deutsche sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, können also ärztliche und zahnärztliche Leistungen über ihre Krankenkasse abrechnen. Allerdings müssen Patienten aufgrund der seit Jahren stetig ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen immer öfter Zuzahlungen leisten, etwa beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder eben auch beim Zahnarzt
Denn die Kosten für Zahnersatz werden seit der Gesundheitsreform im Jahr 2005 nicht mehr in voller Höhe übernommen, vielmehr gilt seitdem die so genannte Regelversorgung. Diese ist ein Leistungskatalog, in dem Festzuschüsse für eine bestimmte Versorgung definiert sind, die von der Krankenkasse bei einer Behandlung übernommen werden. Der Vorteil für den Patienten: Statt wie vor der Reform nur wenige oder keine Alternativen bei der Auswahl zu haben, können nun auch andersartige bzw. höherwertige Versorgungen ausgewählt werden. Der Patient erhält immer einen befundorientierten Festzuschuss, der sich an den Kosten für zweckmäßigen, ausreichenden, wirtschaftlichen und notwendigen Zahnersatz für den jeweiligen Gebisszustand bemisst.
Damit stehen Patienten heute mehr Alternativen für Zahnersatz zur Auswahl, denn sie können den Festzuschuss für die Regelversorgung nutzen, unabhängig von der gewählten Therapie. So können sie frei entscheiden, ob sie mit der Regelversorgung zufrieden sind oder sich eine höherwertige Versorgung wünschen.
Auf der anderen Seite bedeutet Regelversorgung jedoch auch, dass die Kosten für einen höherwertigen Zahnersatz vom Patienten selber aufgebracht werden müssen. Wer also beispielsweise eine Zahnlücke mit einem Implantat schließen lassen will, muss die Mehrkosten hierfür aus eigener Tasche finanzieren. Die Regelversorgung stellt nur einen Zuschuss für die implantatgetragene Krone dar, während das Implantat selber und die notwendige Operation als Privatleistung abgerechnet werden.
Ein guter Anfang: das Beratungsgespräch beim Zahnarzt
Auch wenn die Regelversorgung zweckmäßig und ausreichend ist, um die Funktion des Gebisses wieder herzustellen, ist sie für viele Patienten nicht die Versorgung erster Wahl. Denn oftmals gibt es alternative Möglichkeiten, die für den Patienten ein natürlicher wirkendes Ergebnis erzielen. So sind beispielsweise in der Regelversorgung un- oder teilverblendete Metallkronen aufgeführt, keramische (zahnfarbene) Versorgungen hingegen nicht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Zahnarzt sich Zeit für jeden Patienten nimmt. Für die Untersuchung, bei der der Zahnarzt genau ermittelt, wie der Status des Gebisses ist und welche Maßnahmen notwendig sind. Und ebenso für ein anschließendes Beratungsgespräch, bei dem er dem Patienten die möglichen Versorgungen erklärt und auf die spezifischen Besonderheiten eingeht.
Dazu gehört auch, dass die möglichen Kosten für eine solche Versorgung benannt werden, denn grundsätzlich gilt: Je höherwertiger die Versorgung ist, desto höher wird auch der Eigenanteil des Patienten ausfallen. Dennoch gibt es gute Gründe dafür, höherwertigen Zahnersatz zu wählen, etwa weil dieser natürlicher aussieht und damit nicht nur unter funktionalen, sondern auch unter ästhetischen Aspekten besser geeignet ist. Oder weil er etwa bei einem Implantat nicht nur die Funktion gewährleistet, sondern gleichzeitig auch dem Knochenabbau im Kiefer entgegenwirkt und somit dazu beiträgt, dass dieser erhalten bleibt.
Nicht immer ist die teuerste Versorgung am besten geeignet
Das gemeinsame Ziel einer zahnärztlichen Beratung sollte dabei immer sein, die Wünsche und Erwartungen an den Zahnersatz möglichst vollständig zu erfüllen, ohne dabei die finanziellen Möglichkeiten des Patienten zu übersteigen. Zudem ist nicht pauschal die teurere Versorgung auch die beste bzw. am besten geeignete. Vielmehr muss immer die individuelle Situation des Patienten berücksichtigt werden. Denn nicht jedes Material ist für jeden Patienten gleichermaßen geeignet und optimal.
So gilt zwar beispielsweise eine keramische Versorgung grundsätzlich als höherwertig im Vergleich zu einer metallischen, allerdings ist Zahnersatz aus Keramik für Menschen mit Bruxismus (unbewusstes, meist nächtliches Zähneknirschen) problematisch, da durch den andauernden Kaudruck der Zahnersatz oder die gesunden Zähne beschädigt werden können.
Aufgeklärte Patienten haben weniger Angst
Nicht zuletzt dient ein Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt auch dazu, dem Patienten Ängste und Unsicherheiten in Bezug auf die Behandlung selber zu nehmen. Besonders stark ist bei den meisten Patienten die Angst vor dem Bohrer bzw. die Angst vor Schmerzen ausgeprägt. Ein Gespräch mit dem Zahnarzt kann helfen, seine Ängste zu überwinden und sich mental auf die bevorstehende Behandlung einzulassen.
Neben der klassischen Lokalanästhesie stehen verschiedene andere Möglichkeiten zur Verfügung, den Patienten schmerz- und stressfrei zu behandeln, beispielsweise Hypnose, Dämmerschlaf, Lachgas oder Vollnarkose. Je besser der Patient darüber aufgeklärt wird, desto eher wird er seine Angst überwinden und tatsächlich die Behandlung durchführen lassen.
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