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Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung – Hausbesuche vom Zahnarzt

Die meisten Menschen suchen für eine zahnmedizinische Behandlung die Zahnarztpraxis ihres Vertrauens auf. Doch auch alte Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen mit Behinderungen oder bettlägerige Patienten haben einen Anspruch auf die Behandlung beim Zahnarzt. Denn die sorgfältige Pflege von Zähnen oder Zahnersatz, regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und die professionelle Zahnreinigung sind wesentliche Voraussetzungen für die Gesundheit im Mund. Und diese ist nicht nur wichtig, um beim Essen ohne Schmerzen und Probleme kauen zu können, sondern beeinflusst auch den allgemeinen Gesundheitszustand positiv.

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Neues Faltblatt informiert Angehörige, Betroffene und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten

„Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“, so ist ein kürzlich erschienenes Infofaltblatt betitelt, das gemeinsam von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) herausgegeben wird.

Es stellt in verständlicher, knapper Form die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in der eigenen Wohnung des Patienten oder im Pflegeheim, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Für privat Versicherte gilt, dass sie sich zunächst bei ihrer Krankenversicherung erkundigen müssen, ob diese Leistungen im versicherten Tarif enthalten sind.

Das Faltblatt klärt darüber auf, warum Mundgesundheit für jeden Menschen wichtig ist und unter welchen Voraussetzungen eine zahnärztliche Behandlung in den eigenen vier Wänden möglich ist. Zudem wird erläutert, welche Behandlungen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung möglich sind und welche nicht.

Naturgemäß kann nicht jede Behandlung außerhalb der Zahnarztpraxis durchgeführt werden, denn der Zahnarzt ist auch auf technische Unterstützung angewiesen, die nur in der Praxis vorhanden ist. Dennoch kann der Zahnarzt bei einem Hausbesuch Zähne, Zahnfleisch und Kiefer untersuchen und ermitteln, ob eine weitergehende Behandlung erforderlich wäre. Auch einfachere zahnärztliche Maßnahmen können vor Ort im Pflegeheim oder der Wohnung des Patienten durchgeführt werden:

  • Behandlung der Mundschleimhaut
  • Sitz und Halt von Prothesen überprüfen und Reparaturen vornehmen
  • Zahnbeläge und Zahnstein entfernen
  • Zahnschmelzbehandlungen
  • Schulung und Unterweisung des Pflegepersonals und pflegender Angehöriger

Welche weitergehenden Behandlungen möglich und sinnvoll sind, muss jedoch der behandelnde Zahnarzt im Einzelfall entscheiden. So ist es grundsätzlich möglich, Füllungen zu legen oder lockere Kronen erneut zu befestigen. Weitergehende Behandlungen wie die Präparation von Zähnen, aufwändige Füllungen oder chirurgische Eingriffe wie das Extrahieren eines Zahnes oder eine Wurzelspitzenresektion müssen jedoch auch weiterhin in der Praxis durchgeführt werden.

Nach dem Hausbesuch in die Praxis

Damit der Patient in die Praxis gelangen kann, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für ein Taxi oder einen Fahrdienst. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung, die beispielsweise der Hausarzt ausstellen kann. Allerdings muss der Patient in der Regel einen Eigenanteil von zehn Prozent der Fahrtkosten aus eigener Tasche finanzieren (mindestens fünf, höchstens zehn Euro pro Fahrt).

Sollte eine Taxifahrt, etwa bei bettlägerigen Patienten, nicht möglich sind, ist ein Krankentransport möglich. Auch dieser muss vorab von der Krankenkasse genehmigt und medizinisch zwingend notwendig sein, damit die Kosten (von einem geringen Eigenanteil abgesehen) übernommen werden.

Nicht jeder Zahnarzt bietet jedoch die Möglichkeit von Hausbesuchen an. Informationen zur zahnmedizinischen Versorgung im ambulanten Bereich erhalten Patienten, Angehörige oder Pflegepersonal von den Krankenkassen, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Zahnärztekammern oder auch direkt vom Zahnarzt. Die Adressen und Telefonnummern der Organisationen finden sich ebenfalls auf dem Faltblatt, das auf den Websites von KZBV, BZÄK, bpa und BAGFW kostenlos heruntergeladen werden kann. Zudem können Zahnärzte kostenlose Exemplare des Faltblatts bestellen und bei sich in der Praxis auslegen.


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