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  • Zahngesundheit

Allergien vorbeugen durch biokompatiblen Zahnersatz

Mit Biokompatibilität ist die Körper- bzw. Gewebeverträglichkeit von Materialien und Materialmischungen gemeint. Bei der Herstellung von Zahnfüllungen, Kronen, Brücken, Implantaten und Zahnprothesen können viele verschiedene Materialien zum Einsatz kommen, etwa Kunststoffe, Keramik, Edel- und Nichtedelmetalle. Daneben werden in der Zahnmedizin auch Medikamente, Betäubungsmittel und zahlreiche Verbindungs-, Kleb-, Zusatz- und Hilfsstoffe wie Abdruckmasse, Zahnzement, Reinigungs- und Schleifmittel verwendet.

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Alle Werkstoffe, die in der modernen Zahnheilkunde genutzt werden, müssen hierzulande den strengen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes, den Hygienerichtlinien und den TÜV- bzw. CE-Bestimmungen entsprechen. Die körperfremden Materialien werden jedoch trotzdem nicht von allen Patienten gleich gut vertragen. So ist die Biokompatibilität von Nichtedelmetall-Legierungen (NEM), zu denen auch das quecksilberhaltige, seit Jahren umstrittene Amalgam gehört, grundsätzlich geringer als die von Edelmetalllegierungen wie dem klassischen Zahngold.  Als optimal gewebeverträglich gilt metallfreier Zahnersatz aus Vollkeramik bzw. Zirconiumdioxid-Keramik. Obwohl auch diese Hochleistungs-Zahnkeramik ein körperfremdes Material ist, sind keine toxischen Effekte bekannt, und Zirkonium gilt als 100 Prozent biokompatibel. Fast ebenso gut ist die Biokompatibilität von Titan, einem Leichtmetall, aus dem unter anderem Zahnimplantate hergestellt werden. Allergische Reaktionen auf Titan sind so selten, dass sie statistisch vernachlässigt werden können. Metallfreier Zahnersatz wird auch wegen seiner Optik hoch geschätzt. Aus Keramik lassen sich besonders hochwertige und ästhetische Kronen, Brücken, Onlays und Inlays herstellen, ebenso zahnfarbene Verblendungen für festen Zahnersatz. Zahnkeramik leitet und reflektiert das Licht wie natürlicher Zahnschmelz, und dieser Effekt kommt am besten bei Vollkeramik-Zahnersatz zur Geltung, dessen Basis (Kern oder Gerüst) ebenfalls metallfrei ist. Auch Veneers und Lumineers, ästhetische Verblendschalen für strahlend schöne Frontzähne (das berühmte „Hollywoodlächeln“) sind aus Keramik.

Wie äußert sich eine Zahnersatz-Allergie?

Ungefähr jeder Fünfte in der Bevölkerung ist gegen einen oder mehrere zahnmedizinische Werkstoffe allergisch. Dabei gilt grundsätzlich: Je mehr Materialien der Zahnersatz bzw. die Legierung enthält, desto höher ist das Allergierisiko. Allergische Reaktionen, z. B. auf bestimmte Metalle wie Nickel oder Chrom, zeigen sich in aller Regel durch Rötungen, Bläschen, Juckreiz, wunde, brennende oder schmerzende Stellen. Diese treten meist direkt an der Kontaktstelle auf, etwa am Zahnfleisch, an der Zunge oder Mundschleimhaut. Häufig macht sich eine Allergie auf Zahnersatzmaterial sofort bemerkbar, doch die Reaktion kann auch zeitverzögert eintreten. Besonders schwer einzuordnen sind Symptome, die auf den ersten Blick gar nicht nach einer Allergie aussehen, etwa Verdauungsbeschwerden, unerklärliche Erschöpfung, Nervosität oder ein veränderter Geruchs- oder Geschmackssinn.

Allergischen Reaktionen vorbeugen statt Zahnersatz austauschen

Ein Allergietest bringt rasch Klarheit und ist die beste Methode, sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Idealerweise sollte man bereits vor dem Test alle geplanten Zahnersatzmaterialien kennen. Darüber kann der Zahnarzt seinen Patienten schon vor Beginn der Behandlung genau informieren, dann kann ein Hautarzt, Immunologe, Allergologe oder Mikrobiologe einen entsprechenden Haut- oder Bluttest durchführen. Weil der klassische Epikutantest (Allergietest auf der Haut) jedoch vor allem bei Spättyp-Allergien oft keine klaren Ergebnisse liefert, ist es sinnvoll, ihn mit einer Blutentnahme und einem Lymphozytentransformationstest zu kombinieren, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wird die Allergie erst nach dem Einsetzen des Zahnersatzes festgestellt, muss das auslösende Material entfernt werden. Das bedeutet in der Regel, dass der Zahnersatz komplett ausgetauscht und durch eine biokompatiblere bzw. allergiefreie Variante ersetzt werden muss. Bei unspezifischen Symptomen ist außerdem zu klären, ob es sich um eine „echte“ Allergie, eine Unverträglichkeit oder eine besonders hohe Empfindsamkeit handelt. Bei nachgewiesenen Allergien oder zahnersatzbedingten Gesundheitsproblemen beteiligen sich die Krankenkassen in aller Regel an den Mehrkosten für eine allergie- bzw. metallfreie Versorgung. Das gilt jedoch nicht bei besonderer Empfindsamkeit, z. B. einer starken inneren Abneigung gegen Metall im Mund, oder rein ästhetischen Erwägungen.


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