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Ängste beim Zahnersatz

Die wenigsten Menschen gehen gern zum Zahnarzt. Fast jeder hat Angst oder zumindest ein flaues Gefühl vor der Zahnbehandlung. Und nahezu jeder fünfte Patient in Deutschland leidet unter ausgeprägter Zahnarztangst oder Zahnarztphobie. Dann kann schon ein einfacher Untersuchungstermin erheblichen Stress bedeuten und mit Symptomen wie Herzrasen, Zittern, Schweißausbrüchen, Atemnot und Übelkeit einhergehen.

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Viele Angstpatienten gehen erst zum Zahnarzt, wenn sie starke Schmerzen oder chronische Beschwerden haben und sich die Behandlung nicht länger hinausschieben lässt. Stehen dann eine Komplettsanierung oder aufwendigere Zahnersatzbehandlung in mehreren Schritten an, müssen diese so geplant werden, dass sie möglichst angstfrei ablaufen. Nur so kann die Therapie richtig durchgeführt und durchgehalten werden und auch den gewünschten Erfolg bringen. Doch auch Menschen mit „normaler“ Zahnarztangst machen sich Sorgen, wenn sie Zahnprobleme haben oder erfahren, dass sie Zahnersatz benötigen. Wie wird die Behandlung im Einzelnen ablaufen? Welche Risiken gibt es? Wie lange wird sie insgesamt dauern, und wie wird sie den gewohnten Alltag beeinflussen? Wie wird der neue Zahnersatz aussehen, wie wird er sich anfühlen? Die Zahnersatzkosten können ebenfalls einen Angstfaktor darstellen– vor allem, wenn eine komplizierte Behandlung notwendig geworden ist oder eine alternative Versorgung gewünscht wird, etwa Implantate oder vollkeramischer bzw. metallfreier Zahnersatz. Denn die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten und orientiert sich beim Festlegen des Zuschusses am zahnärztlichen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung. Wer eine Versorgung will, die in ästhetischer oder funktioneller Hinsicht davon abweicht bzw. darüber hinausgeht, muss mit einem höheren Eigenanteil rechnen und sich gegebenenfalls frühzeitig um die Finanzierung des geplanten Zahnersatzes kümmern. Wenn Sie Angst vor dem Zahnarzt, vor der Zahnbehandlung oder den Zahnersatzkosten haben, ist das also nachvollziehbar, und Sie sind damit auch nicht allein. Zum Glück können Ängste in jedem Alter und bei jedem Befund abgebaut werden – zum Beispiel durch mehr Information, fundierte Beratungen, eine perfekt auf Ihre Anforderungen abgestimmte Therapie und Versorgung sowie ein gutes Vertrauensverhältnis zu Ihrem behandelnden Zahnarzt. Auch zur stressfreien Zahnersatzfinanzierung bzw. Kostensenkung bieten sich verschiedene Optionen an, die Sie nutzen können, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten, ohne dafür auf Ihre Wunschversorgung verzichten oder Kompromisse bei Material und Qualität eingehen zu müssen.

Wissen ist Macht, und Wissen macht gelassener:

  • Informieren Sie sich gründlich darüber, was genau bei der Zahnersatzbehandlung auf Sie zukommt.
  • Nutzen Sie unabhängige Beratungs- und Hilfsangebote und kennen Sie Ihre Rechte als Patient, um Ihre Situation besser einschätzen und sich so sicherer darin fühlen zu können.
  • Durch ausführliche Diagnostik, individuelle Therapieplanung und gute Kommunikation mit Ihrem Zahnarzt können Sie auch als Patient viel zur Vorbeugung von Fehlern und rechtlichen Konflikten beitragen.

So bereiten Sie sich auch innerlich optimal auf die anstehende Zahnersatzbehandlung vor und schützen sich vor Stress, Termindruck und unliebsamen Überraschungen.

Untersuchung und Beratungsgespräch

Sowohl bei der Zahnbehandlung als auch beim Zahnersatz sind sanfte Methoden stark nachgefragt und werden daher vermehrt angeboten. Grundsätzlich kann heute jede Zahnbehandlung, ob einfache Füllungstherapie, „klassischer“ Zahnersatz wie Kronen und Brücken oder eine Implantatversorgung, schonend erfolgen. Für Sie als Patient bedeutet das auch, dass es immer eine Alternative zu besonders angstbesetzen Maßnahmen wie Spritze, Bohrer, Gebissabdruck etc. gibt. Sagen Sie Ihrem Arzt, wovor Sie sich fürchten, und lassen Sie sich gezielt über sanfte Alternativen beraten. Viele Praxen haben besondere Angebote für Angstpatienten, zum Beispiel intensive Vorbereitungsgespräche, Entspannungstechniken oder alternative Verfahren wie Lachgas, Hypnose oder Dämmerschlaf für eine stress- und schmerzfreie Behandlung. Zudem können viele chirurgische Eingriffe heute minimalinvasiv erfolgen.

Jeder Zahnersatzbehandlung geht mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt voraus. Ohne Ihr Einverständnis wird der Arzt nicht mit der Behandlung beginnen, außerdem muss der Zahnersatz auch mit Ihrer Krankenkasse abgesprochen werden. Ausnahmen gibt es bei akuten Notfällen, etwa einem Zahnunfall oder starken Schmerzen: Nur wenn eine sofortige Versorgung notwendig ist, kann der Zahnarzt Sie zuerst behandeln bzw. provisorischen Zahnersatz eingliedern und danach das Einverständnis der Krankenversicherung einholen.

Im Beratungsgespräch erklärt Ihnen der Zahnarzt den Befund und welche Versorgung er dafür empfiehlt. Dabei ist es ganz wichtig, dass Sie auch als Laie alles verstehen und nachvollziehen können. Zögern Sie also nicht, alle Fragen zu stellen, die Ihnen einfallen, und Ihre Sorgen zu äußern. Der Zahnarzt weiß, dass Patienten Ängste und Fragen haben. Er wird daher nicht überrascht sein und sich nach Kräften bemühen, auf Ihre Befürchtungen einzugehen. Das kann er am besten, indem er Ihnen nicht nur den Ist-Zustand und das Behandlungsziel erläutert, sondern vor allem auf die konkreten Abläufe und Details eingeht.

Hier sind einige Punkte, die schon im ersten Beratungsgespräch angesprochen und gegebenenfalls in weiteren Gesprächen vertieft werden:

  • Wie viele Behandlungsschritte sind notwendig?
  • Wenn mehrere Schritte erforderlich sind: Wie sieht die optimale Reihenfolge aus?
  • Welche Regelversorgung sieht die gesetzliche Krankenkasse für den Befund vor?
  • Welche alternativen Versorgungen sind möglich, und welche Vorteile könnten diese gegenüber der Regelversorgung bieten?
  • Sind Vorbereitungsbehandlungen notwendig (z. B. Parodontitistherapie, Knochenaufbaumaßnahmen)? Wie werden diese Vorbereitungen ablaufen?
  • Welche Wünsche bzw. Anforderungen haben Sie bezüglich der Ästhetik, der Art und der Materialien für den geplanten Zahnersatz, und wie können diese umgesetzt werden?
  • Haben Sie Vorerkrankungen oder bringen Sie Risikofaktoren mit, die bei der Zahnersatzbehandlung berücksichtigt werden müssen (z. B. Rauchen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Allergien, eine Metallunverträglichkeit)?
  • Wie können Sie als Patient dazu beitragen, Komplikationen in der Vorbereitungs-, Behandlungs- und/oder Heilzeit zu verhindern und Zähne wie Zahnersatz optimal zu pflegen und zu erhalten?
  • Was werden die Behandlung und der Zahnersatz kosten? Wie setzen sich die Gesamtkosten zusammen, was übernimmt die Krankenkasse, und wie hoch wird Ihr Eigenanteil sein?

Natürlich können Sie zum Beratungsgespräch auch einen Angehörigen, Ihren Partner oder einen Freund mitnehmen, wenn Sie sich dann wohler bzw. sicherer fühlen. Das kann von Vorteil sein, weil zwei Menschen sich meist mehr merken und auch mehr nachfragen als einer allein. Und falls Ihnen nach dem Aufklärungs- bzw. Beratungsgespräch weitere Fragen einfallen, vereinbaren Sie einen weiteren Termin oder rufen Sie in der Praxis an. Das ist völlig normal, und Ihr Zahnarzt wird dafür viel Verständnis haben.

Nach der Beratung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem Ihre aktuellen Befunde, die geplanten Therapieschritte und alle zu erwartenden Kosten einzeln aufgeführt sind.

Vergleichsmöglichkeiten und Ansprechpartner

Der Heil- und Kostenplan verpflichtet Sie nicht zum Antreten der Behandlung. Zu Ihren Rechten als Patient gehört, auf Wunsch auch mehrere Zahnarztmeinungen einzuholen und für Ihren Befund mehrere Heil- und Kostenpläne erstellen zu lassen. Die Pläne können Sie zu Hause in aller Ruhe durchlesen und vergleichen und sich dabei von Ihrer Krankenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle unterstützen lassen. Auf diese Art aktiv zu werden und bewusst mitzuentscheiden, kann viel zum Verständnis, zur besseren Planung und zum Abbau von Sorgen beitragen.

Im Rahmen des sogenannten Zweitmeinungsmodells der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands wurden viele neutrale Beratungsstellen eingerichtet, deren Nutzung für gesetzlich versicherte Patienten kostenlos ist. Dort können Sie sich von erfahrenen Zahnmedizinern zur vorgesehenen Behandlung und über geeigneten Alternativen beraten lassen und erhalten fundierte Informationen zu Kosten, Kassenzuschüssen, Eigenanteilen und Privatrechnungen. Darüber hinaus beantworten die Experten Fragen zu bewährten und neuen Zahnersatzarten, Materialien und Behandlungsmethoden und helfen, wenn es Konflikte zwischen Zahnarzt und Patient gibt. Allerdings müssen Sie bereits einen Heil- und Kostenplan haben, um die Beratungsstellen nutzen zu können. An erster Stelle stehen daher immer die zahnärztliche Beratung und Planung.

Zahnersatzkosten richtig einschätzen und einplanen

Umfangreiche Zahnbehandlungen wie eine Komplettsanierung, ästhetisch besonders anspruchsvolle sowie technisch aufwendige Versorgungen können teuer werden. Einen Teil der Rechnung bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Deren Festzuschüsse decken rund die Hälfte der Kosten für die befundabhängige Regelversorgung ab. Bei einer aufwendigeren Wunschversorgung macht der Kassenanteil dann einen entsprechend geringeren Prozentsatz der Kosten aus – statt rund 50 % nur noch 30, 10 oder noch weniger. Bei privaten Versicherungen hängt die Höhe des Zuschusses von den Vertragsvereinbarungen ab. Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil.

Oder Sie wünschen sich aus ästhetischen oder anderen persönlichen Gründen eine vom Standard abweichende Versorgung. Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt und Ihrer Krankenkasse frühzeitig ab, welche Alternativen es gibt, ob diese in der Praxis angeboten werden und wie die Leistungen bezuschusst bzw. finanziert werden können.

Zur einfacheren bzw. stressfreien Finanzierung von Zahnersatz stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Verfügung, etwa spezielle Finanzierungsmodelle wie Ratenzahlungen oder zinslose Zahnkredite, die auch in vielen Zahnarztpraxen direkt bzw. auf Anfrage angeboten werden, oder private Zahnzusatzversicherungen. Bei Patienten mit wenig oder keinem eigenen Einkommen greift die Härtefallregelung: Nach einem entsprechenden Antrag kann die Krankenkasse dann die Gesamtkosten der Regelversorgung übernehmen.


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