Erklärung Heil- und Kostenplan
Wie liest man einen Heil- und Kostenplan richtig?
Wofür stehen die Kürzel im Heil- und Kostenplan?
In unserem kostenlosen Zahnersatz-Ratgeber erklären wir den Heil- und Kostenplan und Sie erfahren, wie Sie bei den Kosten für Ihren neuen Zahnersatz sparen können.
Ihr kostenloses Infopaket enthält:
- Zahnersatz-Ratgeber mit Sparinformationen
- 4 Adressen von Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung
- Preisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen
Wo bekomme ich einen Heil- und Kostenplan?
Einen Heil- und Kostenplan erhalten Sie immer in einer Zahnarztpraxis, nachdem sich eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt Ihre Mundsituation angesehen hat. Diese Untersuchung ist wie eine Bestandsaufnahme der aktuellen Mundsituation.
Im Anschluss an diese Untersuchung kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt gemeinsam mit Ihnen entscheiden, welcher Zahnersatz der richtige für Sie ist. Alle Informationen, die Ihren neuen Zahnersatz betreffen, werden in einen Heil- und Kostenplan vermerkt. Wie viele Zähne müssen ersetzt werden? Welcher Zahnersatz ist für Sie geplant und aus welchem Material soll das Dentallabor den Zahnersatz fertigen.
Wenn Sie noch keinen Heil- und Kostenplan vorliegen haben, nennen wir Ihnen gerne Praxen in ihrer Umgebung, mit denen wir schon zusammenarbeiten.
Wir nennen Ihnen 4 Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe, mit denen wir bereits zusammenarbeiten.
Der Heil- und Kostenplan – Einfach erklärt
Der Heil- und Kostenplan ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz. Sobald Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen den Heil- und Kostenplan erstellt hat, wissen Sie, wie hoch die Gesamtkosten für die geplanten Zahnersatz sind. Und Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, welchen Zuschuss sie übernehmen wird.
Der Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich in zwei Teile gegliedert. Die farbige Seite ist Teil 1 des Heil- und Kostenplans und enthält alle Angaben, die für die Krankenkasse relevant sind.
Die zweite Seite ist für die Patientin oder den Patienten als Überblick gedacht und wird nur ausgefüllt, wenn eine Behandlung ausgewählt wird, die nicht unter die Regelversorgung fällt.
Tipp: In unserem kostenlosen Patientenratgeber finden Sie auf Seite 4 und 5 eine doppelseitige Erklärung zum Heil- und Kostenplan.
Befund: Erläuterung der Kürzel auf dem Heil- und Kostenplan
Der Abschnitt I zeigt das Zahnschema, in dem der Befund und Behandlungsplan für das gesamte Gebiss von der Zahnarztpraxis eingetragen wird.
- BBefund
In dieser Zeile wird der aktuelle Zustand der Zähne notiert. Steht hier z.B. ein "f", fehlt ein Zahn.
- RRegelversorgung
In dieser Zeile wird die Regelversorgung eingetragen. Wenn Zahnersatz notwendig ist, bestimmt die Regelversorgung, wie hoch der Festzuschuss ist, den Sie als Versicherte/r von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Dieser Zuschuss ist, ebenso wie die Regelversorgung, allein vom Befund abhängig. Die Höhe des Festzuschusses ändern sich auch dann nicht, wenn Sie sich für eine andere bzw. von der Regelversorgung abweichende Versorgung entscheiden.
- TPTherapieplanung
In dieser Zeile werden zusätzliche oder andere Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus geplant sind, eingetragen.
Kostenplanung: Erläuterung der Gesamtkosten auf dem Heil- und Kostenplan
Im Abschnitt III. Kostenplanung erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Behandlung. Die Gesamtkosten setzen sich aus dem Zahnarzthonorar und den Material- und Laborkosten des Dentallabor zusammen.
- 1BEMA Nummer (III.1)
Bei einer Kassenleistung, der so genannten Regelversorgung, ist die BEMA-Nummer der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Gebührenordnung für die gesetzlichen Krankenkassen).
- 2Zahnärztliches Honorar BEMA (III.2)
Anhand der BEMA-Nummer wir das zahnärztliche Honorar für die Kassenleistung berechnet.
- 3Zahnärztliches Honorar GOZ (III.3)
Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und Sie privat mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vereinbaren.
- 4Material- und Laborkosten (III.4)
Sind bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung zahntechnische Leistungen erforderlich, werden diese als Material- und Laborkosten angegeben.
- 5Behandlungskosten insgesamt (III.5)
Hier stehen die geschätzten Gesamtkosten zum Zeitpunkt, zu dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird.
Die Gesamtkosten für eine Zahnersatz-Behandlung setzen sich aus dem Zahnarzthonorar und den Material- und Laborkosten des Dentallabors zusammen. Das Zahnarzthonorar legt die behandelnde Praxis im Rahmen der Gebührenverordnung selbst fest.
Die Berechnung des Eigenanteils können Sie mit dieser Formel ganz einfach selbst übernehmen:
Zahnärztliches Honorar BEMA (Position B)
+ Zahnärztliches Honorar GOZ (Position C)
+ Material- und Laborkosten (Position D)
- Zuschuss Krankenkasse (Position IV)
-------------------------------------------------
= Eigenanteil
Spar-Tipp:
Sind bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung zahntechnische Leistungen erforderlich, werden diese als Material- und Laborkosten angegeben.
Bei der Position "Material- und Laborkosten" clever sparen.
Fordern Sie von uns einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag an, wenn Ihnen bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
Jetzt kostenloses Vergleichsangebot anfordern
Vergleichen Sie jetzt die Kosten für Ihren Zahnersatz! Fordern Sie ein unverbindliches und kostenfreies Vergleichsangebot zu dem schon vorliegenden Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) Ihrer Zahnarztpraxis an.
Der Heil- und Kostenplan wird für gesetzlich Versicherte wird von der jeweiligen Zahnärztin oder dem jeweiligen Zahnarzt erstellt, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Auf dem Heil- und Kostenplan wird dokumentiert, welche Behandlungen erfolgen sollen und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind.
Nach Bewilligung der Festzuschüsse erhält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan zurück. Die Behandlung kann dann beginnen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.
Wie wird der Festzuschuss der Krankenkasse berechnet?
Der Festzuschuss für Zahnersatz deckt 50 % der Kosten der Regelversorgung für Zahnersatz ab. Den Eigenanteil müssen Sie selbst zahlen. Er ist die Differenz zwischen den Kosten Ihrer Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Kasse.
Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann den Kassenanteil der Regelversorgung steigern. Statt 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung übernimmt die Krankenkasse dann 65 Prozent.
Seit Oktober 2020 gibt es für Zahnersatz von der Kasse einen höheren Zuschuss – nämlich 60% statt 50% und mit Bonusheft sogar bis zu 75%.
Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie da. Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!