Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Patientenkarte mit Rabattgewährung
1. Geltungsbereich
Die Patientenkarte mit Rabattgewährung wird von der MDH AG
herausgegeben. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der MDH AG zur Lieferung von Auslandszahnersatz in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. Patientenkarte
2.1 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung berechtigt ihren Inhaber
zur Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 5% auf
allen zahntechnischen Leistungen gemäß der jeweils gültigen
Preisliste der MDH AG (Internet), was in der Spitze zu einer Ersparnis
bis zu 80% bei der Zuzahlung für Zahnarzt und Labor
führt.
2.2 Der Preis für die Rabattgewährung beträgt 12,- Euro im Jahr
(umgerechnet 1,- Euro pro Monat). Er wird bei der Bestellung
mit Abbuchungsvollmacht automatisch eingezogen.
2.3 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung kann nur von Personen
mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
3. Inanspruchnahme des Rabattes
3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei Vorlage eines von
der Krankenkasse genehmigten Heil- u. Kostenplanes. Der Rabattanspruch
des Karteninhabers entsteht mit Bestellung des
Zahnersatzes durch den Zahnarzt unter Bezugnahme auf die Patientenkarte.
3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt
seine Kartennummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen.
Unterlässt er die Information des Zahnarztes, geht ihm
nur für diese Arbeit der Rabattanspruch verloren. Der generelle
Rabattanspruch für weitere Arbeiten bleibt ihm für die restliche
Vertragslaufzeit erhalten.
3.3 Ist die Behandlung des Inhabers der Patientenkarte bei
einem gewünschten Zahnarzt – gleichgültig aus welchem Grund –
nicht möglich, wird die MDH AG alternative Zahnärzte in deren
Umgebung empfehlen, die Patienten unter Einbeziehung von
Auslandszahnersatz behandeln.
4. Antragstellung
4.1 Der Rabattvertrag kommt mit Einziehung des Rabattpreises zustande.
4.2 Die MDH AG behält sich das Recht vor, den Antrag nicht anzunehmen
und ohne Angaben von Gründen den Antragsteller den
Jahresbeitrag zurück zu erstatten.
5. Geld-zurück-Garantie
Gefällt dem Inhaber der Patientenkarte mit Rabattgewährung
- gleich aus welchem Grund - der gelieferte Zahnersatz nicht,
erhält er bzw. seine Krankenkasse über seinen Zahnarzt den gezahlten
Preis erstattet. Der Zahnersatz ist zu diesem Zweck zurückzugeben.
Darüber hinaus wird dem Zahnarzt - bezogen auf
seine ärztlichen Leistungen - der mit einer Neuanfertigung erforderliche
Mehraufwand bis zu maximal 2.000,- Euro erstattet.
Die Geld-zurück-Garantie gilt für 3 Monate ab Rechnungslegung
der MDH AG (Rechnungsdatum). Über die Rückzahlung an die
Krankenkasse hat der Karteninhaber durch schriftliche Erklärung
seines Zahnarztes gegenüber der MDH AG Nachweis zu führen.
6. Geltungsdauer
6.1 Die Geltungsdauer der Rabattgewährung beträgt 1 Jahr. Sie verlängert
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
Rabattgewährung nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich
gegenüber der MDH AG gekündigt wird. Ausschlaggebend ist
das Ausstellungsdatum der Karte.
6.2 Mit Beendigung der Rabattgewährung ist der Karteninhaber
nicht mehr berechtigt, Rabatte von der MDH AG zu beanspruchen.
7. Gültigkeit
Die Rabattvereinbarung ist ungültig, wenn sie von ihrem ausgewiesenen
Inhaber nicht mit vollständigen Vor- und Zunamen
unterschrieben ist oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht
oder sie unbefugt abgeändert wurde.
8. Umtausch, Erstattung, Ersatz
8.1 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung ist vom Umtausch oder
Erstattung ausgeschlossen.
8.2 Für eine abhanden gekommene Patientenkarte wird gegen ein
Entgelt von 10,– Euro eine Ersatz-Karte für die verbleibende
Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene Karte
verliert mit Zugang der Ersatz-Karte ihre Gültigkeit und ist bei
Wiederauffinden unverzüglich an die MDH AG zurückzugeben.
9. Datenschutz
Die mit der Rabattvereinbarung umseitig erhobenen personenbezogenen
Kundendaten werden für die Erstellung und
Abwicklung der Patientenkarte, zur Kundenbetreuung sowie zur
Verbesserung des Leistungsangebotes der MDH AG verwendet.
Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden unpersonifiziert
durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und
Verwendung der personenbezogenen Daten ist die MDH AG. Mit
Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner werden keine
Daten an Stellen außerhalb der MDH AG übermittelt.
Sollte ein Karteninhaber der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung
nicht zustimmen, kann der Widerspruch an die MDH
AG gerichtet werden.