Sie wollen noch mehr sparen? Hier sind Sie richtig!

Mit der ZahnersatzsparenCard. Für nur 1 Euro im Monat garantieren wir Ihnen einen Rabatt von weiteren 5% auf die zahntechnischen Leistungen, die Ihr Zahnarzt bei uns, für Sie, bestellt.
Dieser Preisnachlass gilt für alle registrierten Besitzer der ZahnersatzsparenCard lebenslang, egal wie sich die Preise entwickeln. Wollen Sie dann die Versorgung vornehmen lassen, bitten Sie Ihren Zahnarzt den Zahnersatz unter Angabe Ihrer ZahnersatzsparenCard Nummer bei uns zu bestellen.


Beantragen Sie Ihre Card direkt hier ->





















Newsletter bestellen

Pflichtfelder

-> Die allgemeinen Bedingungen für den Erwerb und die Benutzung der ZahnersatzsparenCard (AGB) lesen Sie bitte gleich hier.


 

 

AGB

1. Geltungsbereich

Die ZahnersatzsparenCard wird von der MDH AG herausgegeben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MDH AG zur Lieferung von Auslandszahnersatz in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

2. ZahnersatzsparenCard

2.1 Die ZahnersatzsparenCard berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines ZahnersatzsparenCard-Rabattes in Höhe von 5% auf allen zahntechnischen Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste der MDH AG (Internet), was in der Spitze zu einer Ersparnis bis zu 94% bei der Zuzahlung für Zahnarzt und Labor führt.

2.2 Der Preis für die ZahnersatzsparenCard beträgt 12,00 Euro im Jahr (umgerechnet 1,- Euro pro Monat). Er wird bei der Bestellung mit Abbuchungsvollmacht automatisch eingezogen.

2.3 Die ZahnersatzsparenCard ist Eigentum der MDH AG.

2.4 Die ZahnersatzsparenCard kann nur von Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

3. Inanspruchnahme des Rabattes

3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei Vorlage eines von der Krankenkasse genehmigten Heil- u. Kostenplanes. Der Rabattanspruch des Karteninhabers entsteht mit Bestellung des Zahnersatzes durch den Zahnarzt unter Bezugnahme auf die ZahnersatzsparenCard.

3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt seine Kartennummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen. Unterlässt er die Information des Zahnarztes, geht ihm nur für diese Arbeit der Rabattanspruch verloren. Der generelle Rabattanspruch für weitere Arbeiten bleibt ihm für die restliche Vertragslaufzeit erhalten.

3.3 Ist die Behandlung des Inhabers der ZahnersatzsparenCard bei einem gewünschten Zahnarzt - gleichgültig aus welchem Grund - nicht möglich, wird die MDH AG alternative Zahnärzte in deren Umgebung empfehlen, die Patienten unter Einbeziehung von Auslandszahnersatz behandeln.

4. Antragstellung

4.1 Der Kartenvertrag kommt mit Übersendung der ZahnersatzsparenCard zustande.

4.2 Die MDH AG behält sich das Recht vor, den Antrag nicht anzunehmen und ohne Angaben von Gründen den Antragsteller den Jahresbeitrag zurück zu erstatten.

5. Geld-zurück-Garantie

Gefällt dem Inhaber der ZahnersatzsparenCard – gleich aus welchem Grund – der gelieferte Zahnersatz nicht, erhält er bzw. seine Krankenkasse über seinen Zahnarzt den gezahlten Preis erstattet. Der Zahnersatz ist zu diesem Zweck zurückzugeben. Darüber hinaus wird dem Zahnarzt – bezogen auf seine ärztlichen Leistungen – der mit einer Neuanfertigung erforderliche Mehraufwand bis zu maximal 2.000,- 1 erstattet. Die Geld–zurück–Garantie gilt für 3 Monate ab Rechnungslegung der MDH AG (Rechnungsdatum). Über die Rückzahlung an die Krankenkasse hat der Karteninhaber durch schriftliche Erklärung seines Zahnarztes gegenüber der MDH AG Nachweis zu führen.

6. Geltungsdauer

6.1 Die Geltungsdauer der ZahnersatzsparenCard beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die ZahnersatzsparenCard nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gegenüber der MDH AG gekündigt wird. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Karte.

6.2 Mit Ablauf des Kartenvertrages ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die ZahnersatzsparenCard weiter zu benutzen. Die MDH AG kann den Karteninhaber auffordern, die ZahnersatzsparenCard zurückzugeben oder zu vernichten.

7. Gültigkeit

Die ZahnersatzsparenCard ist ungültig, wenn sie von ihrem ausgewiesenen Inhaber nicht mit vollständigen Vor- und Zunamen unterschrieben ist oder sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder sie unbefugt abgeändert wurde.

8. Umtausch, Erstattung, Ersatz

8.1 Die ZahnersatzsparenCard ist vom Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.

8.2 Für eine abhanden gekommene ZahnersatzsparenCard wird gegen ein Entgelt von 10 Euro eine Ersatz-ZahnersatzsparenCard für die verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene ZahnersatzsparenCard verliert mit Zugang der Ersatz-ZahnersatzsparenCard ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich an die MDH AG zurückzugeben.

9. Datenschutz

Die mit der ZahnersatzsparenCard-Bestellung umseitig erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden für die Erstellung und Abwicklung der ZahnersatzsparenCard, zur Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes der MDH AG verwendet. Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden unpersonifiziert durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die MDH AG. Mit Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner werden keine Daten an Stellen außerhalb der MDH AG übermittelt.

Sollte ein Karteninhaber der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung nicht zustimmen, kann der Widerspruch an die MDH AG gerichtet werden.

Schliessen


schliessen