Sie wollen noch mehr sparen? Hier sind Sie richtig!

Zusammen mit unserem Ratgeber erhalten Sie unverbindlich auch unsere Patientenkarte und können Sie sofort nutzen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit diese Karte für nur 1.- €  im Monat mit einer Rabattfunktion aufzuladen. Damit erhalten sie dauerhaft und garantiert zusätzlich 5% auf alle unsere zahntechnischen Leistungen. Diese Rabattfunktion ist damit eine echte Alternative zur Zahnzusatzversicherung. Günstigste Preise für Zahnersatz, bedingungslos, sofort und ohne Ansparzeiten.

Beantragen Sie die Rabattfunktion gleich hier, und per Post erhalten sie Ihre Unterlagen:






















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-> Die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Rabattfunktion unserer Patientenkarte (AGB) lesen Sie bitte gleich hier.


 

 

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Patientenkarte mit Rabattgewährung

1. Geltungsbereich

Die Patientenkarte mit Rabattgewährung wird von der MDH AG herausgegeben. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MDH AG zur Lieferung von Auslandszahnersatz in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

2. Patientenkarte

2.1 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 5% auf allen zahntechnischen Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste der MDH AG (Internet), was in der Spitze zu einer Ersparnis bis zu 80% bei der Zuzahlung für Zahnarzt und Labor führt.

2.2 Der Preis für die Rabattgewährung beträgt 12,- Euro im Jahr (umgerechnet 1,- Euro pro Monat). Er wird bei der Bestellung mit Abbuchungsvollmacht automatisch eingezogen.

2.3 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

3. Inanspruchnahme des Rabattes

3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei Vorlage eines von der Krankenkasse genehmigten Heil- u. Kostenplanes. Der Rabattanspruch des Karteninhabers entsteht mit Bestellung des Zahnersatzes durch den Zahnarzt unter Bezugnahme auf die Patientenkarte.

3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt seine Kartennummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen. Unterlässt er die Information des Zahnarztes, geht ihm nur für diese Arbeit der Rabattanspruch verloren. Der generelle Rabattanspruch für weitere Arbeiten bleibt ihm für die restliche Vertragslaufzeit erhalten.

3.3 Ist die Behandlung des Inhabers der Patientenkarte bei einem gewünschten Zahnarzt – gleichgültig aus welchem Grund – nicht möglich, wird die MDH AG alternative Zahnärzte in deren Umgebung empfehlen, die Patienten unter Einbeziehung von Auslandszahnersatz behandeln.

4. Antragstellung

4.1 Der Rabattvertrag kommt mit Einziehung des Rabattpreises zustande.

4.2 Die MDH AG behält sich das Recht vor, den Antrag nicht anzunehmen und ohne Angaben von Gründen den Antragsteller den Jahresbeitrag zurück zu erstatten.

5. Geld-zurück-Garantie

Gefällt dem Inhaber der Patientenkarte mit Rabattgewährung - gleich aus welchem Grund - der gelieferte Zahnersatz nicht, erhält er bzw. seine Krankenkasse über seinen Zahnarzt den gezahlten Preis erstattet. Der Zahnersatz ist zu diesem Zweck zurückzugeben.
Darüber hinaus wird dem Zahnarzt - bezogen auf seine ärztlichen Leistungen - der mit einer Neuanfertigung erforderliche Mehraufwand bis zu maximal 2.000,- Euro erstattet.
Die Geld-zurück-Garantie gilt für 3 Monate ab Rechnungslegung der MDH AG (Rechnungsdatum). Über die Rückzahlung an die Krankenkasse hat der Karteninhaber durch schriftliche Erklärung seines Zahnarztes gegenüber der MDH AG Nachweis zu führen.

6. Geltungsdauer

6.1 Die Geltungsdauer der Rabattgewährung beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Rabattgewährung nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gegenüber der MDH AG gekündigt wird. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Karte.

6.2 Mit Beendigung der Rabattgewährung ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, Rabatte von der MDH AG zu beanspruchen.

7. Gültigkeit

Die Rabattvereinbarung ist ungültig, wenn sie von ihrem ausgewiesenen Inhaber nicht mit vollständigen Vor- und Zunamen unterschrieben ist oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder sie unbefugt abgeändert wurde.

8. Umtausch, Erstattung, Ersatz

8.1 Die Patientenkarte mit Rabattgewährung ist vom Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.

8.2 Für eine abhanden gekommene Patientenkarte wird gegen ein Entgelt von 10,– Euro eine Ersatz-Karte für die verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene Karte verliert mit Zugang der Ersatz-Karte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich an die MDH AG zurückzugeben.

9. Datenschutz

Die mit der Rabattvereinbarung umseitig erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden für die Erstellung und Abwicklung der Patientenkarte, zur Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes der MDH AG verwendet.
Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden unpersonifiziert durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die MDH AG. Mit Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner werden keine Daten an Stellen außerhalb der MDH AG übermittelt.
Sollte ein Karteninhaber der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung nicht zustimmen, kann der Widerspruch an die MDH AG gerichtet werden.